Unbewilligte Demonstrationen

Beschwerde hängig: Zürcher Polizei kann «Anti-Chaoten-Initiative» nicht durchsetzen

Eine Beschwerde beim Zürcher Verwaltungsgericht blockiert die Umsetzung des Gegenvorschlags zur «Anti-Chaoten-Initiative». Bis auf Weiteres können weder Stadt- noch Kantonspolizei ihre Einsatzkosten auf Teilnehmende unbewilligter Demonstrationen abwälzen.

Demonstration im Hintergrund, davor eine Reihe Polizist:innen in Vollmontur
Grössere Polizeieinsätze an unbewilligten Demonstrationen werden vorerst weiterhin vom Staat bezahlt. (Bild: Unsplash)

Das neue Jahr war erst drei Tage jung, als in Zürich die erste unbewilligte Demonstration stattfand. Am 3. Januar zogen ein paar Dutzend Menschen durch die Innenstadt, um Kritik an Donald Trumps Angriff auf Venezuela zu üben. Wäre es zu Ausschreitungen gekommen, hätte der Polizeieinsatz die Teilnehmenden einiges kosten können – zumindest in der Theorie.

Bis zu 30'000 Franken müssten einzelne Personen bei Einsätzen der Kantonspolizei bezahlen. Das sieht die Verordnung des Regierungsrats vor, die Ende November beschlossen wurde. Doch obwohl der Gegenvorschlag zur «Anti-Chaoten-Initiative» seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, können die Zürcher Polizeien ihre Rechnungen vorerst nicht auf Organisator:innen unbewilligter Demonstrationen und Kundgebungen abwälzen.

Unabhängig davon, dass die Änderung des Polizeigesetzes vom Stimmvolk legitimiert ist. Grund dafür ist eine neue Beschwerde von Jurist:innen vor dem Zürcher Verwaltungsgericht.

Bundesgerichtsurteil massgebend

«Solche Verfahren dauern erfahrungsgemäss über ein Jahr», sagt Premton Haziri, Geschäftsleiter der Demokratischen Jurist:innen Zürich (DJZ). Der Verein hatte bereits im Oktober den Rechtsweg eingeschlagen und gegen die Änderung des Polizeigesetzes Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Im Dezember legte er zusätzlich Beschwerde gegen die dazugehörige Verordnung ein, die festlegt, wie das Gesetz umgesetzt wird und welche Gebühren gelten.

Diese Verordnung bestimmt auch, wie die Behörden die Kosten berechnen. So setzt der Regierungsrat für ein Korpsmitglied 130 Franken pro Stunde an, veranschlagt für einen Wasserwerfer 250 Franken pro Stunde und berechnet einen Helikoptereinsatz mit gar 80 Franken pro Minute.

Für Haziri sind die Kosten vor allem eines: zu starr und unvorhersehbar. «Unserer Ansicht nach fallen die möglichen Beträge viel zu undifferenziert aus.» Zum einen werde der Grundauftrag der Polizei bei nur 50 Personenstunden angesetzt, weshalb alles darüber – wie zum Beispiel Einsätze an Grossveranstaltungen – als «kostenpflichtiger ausserordentlicher Einsatz» gelte.

Zum anderen könnten bereits planungsmässige Bereitstellungen von polizeilichen Mitteln wie Fahrzeuge Kosten mit sich ziehen, so Haziri. So ist es der Verordnung des Regierungsrats zufolge irrelevant, ob ein Wasserwerfer drei Stunden an Ort und Stelle steht oder tatsächlich in Betrieb ist. Auch die fixe Gebührenobergrenze von 30’000 Franken pro Person und die fehlenden Abstufungen kritisiert der Jurist.

Durch die Beschwerde sollen diese Punkte überarbeitet werden, damit die Verordnung mit der Demonstrationsfreiheit vereinbar ist.

«Wir sind froh, dass die Umsetzung des Gegenvorschlags zur ‹Anti-Chaoten-Initiative› aktuell sistiert ist.»

Premton Haziri, Geschäftsleiter der Demokratischen Jurist:innen Zürich

Bis klar wird, ob das Zürcher Verwaltungsgericht dieser Argumentation folgt, wird es dauern. Wie Haziri erklärt, wartet das Zürcher Verwaltungsgericht erst den Entscheid auf Bundesebene zum Gesetz ab, bevor es ein Urteil zur Verordnung fällt.

Und weil Beschwerden am Verwaltungsgericht eine aufschiebende Wirkung haben, tritt die Verordnung zur Umsetzung des Gegenvorschlags zur«Anti-Chaoten-Initiative» vorerst nicht in Kraft. 

Stadtpolizei wartet ab

Ein Teilerfolg für die Beschwerdeführer:innen: «Der Gegenvorschlag zur ‹Anti-Chaoten-Initiative› schränkt unserer Ansicht nach das Demonstrationsrecht ein. Deshalb sind wir froh, dass die Umsetzung aktuell sistiert ist», so Haziri. Er nennt den sogenannten «Chilling Effekt»: Wenn hohe Kosten drohen, überlegen sich Menschen zweimal, ob sie an einer Aktion teilnehmen, auch wenn diese grundrechtskonform ist. 

Welche Gebühren künftig auf Teilnehmende an unbewilligten Demonstrationen in der Stadt zukommen könnten, bleibt indes weiter unklar. Anders als der Kanton wollte sich das städtische Sicherheitsdepartement vergangenen November noch nicht zu den Kosten für die Polizeieinsätze äussern, hiess es im «Tages-Anzeiger».

Aufgrund der Verzögerungen im Rahmen der Beschwerden verzichtet man auch weiterhin darauf. Man wolle erst die Gerichtsurteile abwarten, sagt die Mediensprecherin der Stadtpolizei, Judith Hödl. Somit bleibt aktuell alles beim Alten.

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isabel

Ausbildung zur tiermedizinischen Praxisassistentin bei der Tierklinik Obergrund Luzern. Danach zweiter Bildungsweg via Kommunikationsstudium an der ZHAW. Praktikum bei Tsüri.ch 2019, dabei das Herz an den Lokaljournalismus verloren und in Zürich geblieben. Seit Anfang 2025 in der Rolle als Redaktionsleiterin. Zudem Teilzeit im Sozialmarketing bei Interprise angestellt.  

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