Überarbeitetes Polizeigesetz

Zürcher Kantonsrat gibt Polizei mehr Spielraum bei der Überwachung

Der Zürcher Kantonsrat hat das Polizeigesetz geändert: Die Polizei soll künftig frühzeitig digital ermitteln und Personendaten mit künstlicher Intelligenz auswerten dürfen. Der Entscheid hat heftige Debatten über Grundrechte ausgelöst.

Polizeiauto in Zürich
Geht es nach dem Kantonsrat, soll die Polizei künftig künstliche Intelligenz verwenden dürfen, um den Verkehr zu überwachen. (Bild: Unsplash / Basit Abdul)

Der Kantonsrat hat am Montag eine weitreichende Anpassung des Polizeigesetzes beschlossen. Nach einer mehrstündigen Debatte setzte eine Mehrheit aus SVP, FDP, GLP, Mitte und EVP die Teilrevision des Gesetzes durch. Diese erlaubt der Polizei neue Möglichkeiten in der präventiven Arbeit, beim Datenaustausch, bei der Videoüberwachung und beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI).

Kern der Revision ist die Frage, wie früh und mit welchen Mitteln die Polizei eingreifen darf, um schwere Straftaten zu verhindern. Das Gesetz erlaubt neu eine weitergehende Datenbearbeitung auch dann, wenn noch kein konkreter Tatverdacht vorliegt. Ziel ist es, Muster zu erkennen, serielle Kriminalität zu bekämpfen und Gefahren frühzeitig abzuwehren – etwa im Bereich von Terrorismus, organisierter Kriminalität oder Cyberdelikten.

Was konkret geändert wird

Die Revision betrifft vier zentrale Bereiche der Polizeiarbeit:

  • Datenaustausch: Die Polizei kann neu automatisiert Daten mit anderen Kantonen, Bundesstellen und Partnerorganisationen teilen. Ziel ist es, Straftaten schneller zu erkennen, insbesondere bei serieller Kriminalität, organisierter Gewalt oder Terrorgefahr. Bislang war der Datenaustausch innerhalb der Schweiz eingeschränkt, während er mit ausländischen Behörden bereits möglich war.

  • Überwachung im digitalen Raum: Mit der Gesetzesänderung darf die Polizei künftig früher eingreifen – also bereits dann, wenn noch kein konkreter Tatverdacht besteht. Zudem darf die Polizei mit Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts künftig auch in geschlossenen Internetforen ermitteln. Damit sollen schwere Delikte, wie zum Beispiel Radikalisierung oder sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige, früh erkannt und verhindert werden. Die Massnahme gilt nur für ernsthafte Hinweise und unterliegt richterlicher Kontrolle.

  • Videoüberwachung im Strassenverkehr: Bis anhin konnte die Polizei den Strassenraum durch verpixelte Bilder überwachen, in denen Personen, Fahrzeuge und Kontrollschilder nicht erkennbar waren. Das soll zukünftig auch so bleiben. Liegen nun jedoch «ernsthafte Hinweise auf Gefahren für Personen oder Sachen vor», darf die Polizei die Bilder neu zeitlich begrenzt in hoher Auflösung auswerten. Der Zugriff ist auf maximal 72 Stunden nach der Aufnahme beschränkt.

  • Analysesysteme und KI: Das Gesetz erlaubt, einfache und intelligente Analysesysteme einzusetzen, um grosse Datenmengen auszuwerten, etwa bei serieller Kriminalität. Die Echtzeit-Gesichtserkennung bleibt verboten. 

Hintergrund der Vorlage

Der Regierungsrat hatte die Revision des Polizeigesetzes bereits im August 2024 dem Kantonsrat unterbreitet. Dabei ging es um eine Teilrevision zur Datenbearbeitung und weiteren polizeilichen Befugnissen. Im Oktober 2024 entschied das Bundesgericht in einem Urteil zur Polizeigesetzgebung im Kanton Luzern, bestimmte Regelungen öffentlich zugänglicher Überwachungsbefugnisse – etwa zur automatisierten Fahrzeugfahndung und zum Informationssystem-Verbund – seien ohne ausreichende gesetzliche Grundlage nicht zulässig. Nach dem Urteil zu Luzern überarbeitete die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich den ursprünglichen Gesetzesentwurf, insbesondere bei Videoüberwachung, Datenbearbeitung und künstlicher Intelligenz.

Linke kritisiert Grundrechtsrisiko und anlasslose Datensammlung

SVP, FDP, GLP, Mitte und EVP unterstützten die Vorlage. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen hätten sich verändert, sagte Andrea Gisler von der GLP. Die Polizei solle «endlich die Instrumente erhalten, die sie im aktuellen Umfeld zwingend benötigt», sagte Jacqueline Hofer (SVP). Also moderne Mittel, um mit internationaler, mobiler und digitaler Kriminalität Schritt zu halten. Die neuen Befugnisse seien klar begrenzt, richterlich kontrolliert und datenschutzkonform.

SP, Grüne und AL lehnten die Revision ab. Sie argumentierten, die Polizei könne ohne konkreten Tatverdacht massenhaft Daten sammeln, etwa aus sozialen Medien oder öffentlich zugänglichen Quellen, noch bevor eine Straftat begangen werde. 

Leandra Columberg (SP) kritisierte die Aussage, die Polizei sei ohne die Revision bei schweren Delikten handlungsunfähig, als «Drohkulisse», die «keine Rechtfertigung für weitreichende Eingriffe in die Grundrechte» biete. KI-gestützte Analysen würden Risiken für Massenüberwachung, Fehlentscheidungen und Diskriminierung erzeugen, ohne dass ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn nachgewiesen sei, mahnte Lisa Letnansky (AL). Die unklaren Grenzen der Videoüberwachung oder Auswertung würden die informationelle Selbstbestimmung gefährden. Die Linke verlangte mehrfach, den Straftatenkatalog auf Verbrechen und schwere Vergehen zu beschränken. Der Rat folgte diesen Anträgen nicht.

«Die Massenüberwachung ist ein Märchen»

Mario Fehr, Vorsteher der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, sagte, die Polizei greife niemanden ohne Anlass an. Die Massnahmen zielten allein auf den Schutz von Menschenleben und alle Einsätze der Polizei in geschlossenen Online-Foren würden nur mit richterlicher Genehmigung erfolgen. «Die Massenüberwachung ist ein Märchen.» Zudem sei die Datenschutzbeauftragte eng in die Überarbeitung des Gesetzes eingebunden gewesen. Fehr kritisierte die SP schliesslich dafür, in anderen Bereichen des Staates – etwa in der Personalrekrutierung oder im Gesundheitswesen – künstliche Intelligenz zu fördern, im Bereich der Polizei aber blockierend zu wirken.

Das überarbeitete Gesetz muss noch die Redaktionskommission überzeugen. Danach untersteht das revidierte Polizeigesetz dem fakultativen Referendum.

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jenny

Bachelorstudium der Psychologie an der Universität Zürich und Masterstudium in politischer Kommunikation an der Universität von Amsterdam. Einstieg in den Journalismus als Redaktionspraktikantin bei Tsüri.ch. Danach folgten Praktika bei der SRF Rundschau und dem Beobachter, anschliessend ein einjähriges Volontariat bei der Neuen Zürcher Zeitung. Nach einigen Monaten als freie Journalistin für den Beobachter und die «Zeitung» der Gessnerallee seit 2025 als Redaktorin zurück bei Tsüri.ch.

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