Ein Prostitutionsverbot hilft niemandem

Monique Ligtenberg ist Feministin. Und genau darum gegen ein Prostitutionsverbot. Eine Replik.

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Gastautorin: Monique Ligtenberg

Prostitution soll in der Schweiz – wie in Schweden – verboten werden. So fordert es Andrea Gisler, Präsidentin der Frauenzentrale Schweiz im Interview mit Tsüri.ch. Denn Prostitution sei, so Gisler, ein Ausdruck patriarchalischer Gesellschaftsstrukturen und daher per se frauenverachtend. Als Feminist*in müsse man daher ein Verbot befürworten.

Die Äusserungen Gislers erwecken den Eindruck, dass Prostituierte eine mehr oder weniger homogene Gruppe darstellen: Sie sind weiblich, verrichten ihre Arbeit unter (ökonomischem oder physischem) Zwang und sind einer männlichen Täterschaft hilflos ausgesetzt. Doch lässt sich Prostitution wirklich derart verallgemeinern?

Prostitution ist nicht gleich Sexarbeit

Die Politikwissenschaftlerin und Journalistin Antje Schrupp plädiert in einem Ende Mai veröffentlichten Artikel in der Zeit für eine genauere Unterscheidung zwischen Sexarbeit und Prostitution. Prostitution ist mehrheitlich negativ konnotiert: Prostituierte werden dazu genötigt, ihren Körper zu verkaufen, und profitieren zumeist nicht einmal ökonomisch davon. Die grossen Gewinner*innen des Geschäfts sind Freier*innen, Zuhälter*innen und Bordellbetreiber*innen. Prostitution geht zudem häufig mit Menschenhandel, physischer Gewalt und Drogenkonsum einher. Sexarbeit umschreibt hingegen das freiwillige Geschäft mit sexuellen Dienstleistungen, das nicht selten ökonomisch äusserst lukrativ sein kann. Prominent aufgeführt wird etwa häufig das Beispiel der jungen Frau, die als Escort ihr Studium finanziert.

Prostituierte unterliegen der Willkür ihrer Arbeitgeber*innen und Kund*innen und können nicht frei darüber verfügen, ob oder wem sie ihre Dienste anbieten wollen. Prostitution ist also eine Zwangsinstitution, der ein ungleiches Machtverhältnis zugrunde liegt. Sexarbeit ist eine emanzipierte Entscheidung. Ein Verbot, wie es von der Frauenzentrale gefordert wird, schmeisst beide in denselben Topf und spricht dadurch Sexarbeiter*innen das Recht ab, bewusst und freiwillig sexuelle Dienstleistungen für Geld anzubieten.

Problematisch ist Gislers Haltung zur Prostitution auch aus einer Geschlechterperspektive: Ausschliesslich weibliche Opfer sieht sie dabei von ausschliesslich männlichen Tätern gefährdet. Das verkennt nicht nur die Tatsache, dass es auch männliche Prostituierte und Sexarbeiter gibt. Eine solche Darstellung stellt darüber hinaus wehrlose Frauen triebgesteuerten Männern gegenüber, was gängige Geschlechterstereotypen bestätigt.

Sexarbeiter*innen würden durch ein Verbot also gleich doppelt marginalisiert: Als Prostituierte wird ihrem Beruf die moralische Legitimität abgesprochen («Slut-shaming»). Als Frauen werden sie in eine Opferrolle gedrängt, die nicht unbedingt ihrer Selbstwahrnehmung entspricht, als Männer sind sie im Diskurs nicht einmal existent.

Ein Verbot hilft niemandem

Nun könnte man argumentieren, dass die positiven Auswirkungen eines Prostitutionsverbots unter gewissen Umständen die Marginalisierung von Sexarbeiter*innen überwiegen. So beispielsweise, wenn sie die physische Gewalt an Prostituierten deutlich reduzieren.

Denn tatsächlich stellt das schwedische Prostitutionsverbot, nach dessen Vorbild auch ein Gesetz in der Schweiz gefordert wird, das Wohl der Prostituierten ins Zentrum: Kriminalisiert ist nicht das Sexgewerbe an sich, sondern lediglich der «Sexkauf». Will heissen: Freier*innen werden strafrechtlich verfolgt, Prostituierte bleiben straffrei.

Doch eine Studie der British Society of Criminology beurteilt die tatsächlichen Effekte des «schwedischen Modells» nicht ganz so optimistisch.

So führte das Verbot etwa nicht wie erwartet zu einem Rückgang der Prostitution. Das Sexgewerbe hat sich vielmehr von den Strassen in den Untergrund verlagert. Da ein Grossteil des Geschäfts mit sexuellen Dienstleistungen nun im Internet oder in versteckten Bordellen stattfindet, lässt es sich weniger gut polizeilich kontrollieren, Prostituierte sind kaum geschützt.

Darüber hinaus führte die Illegalisierung des Sexkaufs dazu, dass Freier*innen weniger gewillt sind, Kontaktinformationen zu hinterlassen, da sie sich ja mit ihrer Handlung strafbar machen. Das erschwert es Prostituierten und Sexarbeiter*innen, bei Vergewaltigungen oder anderen physischen Übergriffen Anzeige zu erstatten.

Und obwohl Prostituierte und Sexarbeiter*innen selbst mit ihrem Geschäft keine Straftat begehen, klagen viele der von den Studienautoren Befragten über rechtliche Ungleichbehandlung. Genannt werden etwa Sorgerechtsentzüge, die Kündigung von Mietverträgen (Wohnungen an Prostituierte zu vermieten, gilt als Zuhälterei) oder sogar Bedrohungen und Belästigungen durch die Polizei. Auch Prostituierten, die durch Menschenhandel nach Schweden gelangten, wurde nicht wirklich geholfen: Sexarbeit ist in der polizeilichen Praxis noch immer ein gängiger, rechtlich legitimer Abschiebungsgrund.

Sollten wir nun auch in der Schweiz die Vorteile der Legalität – etwa dass Prostitution als wirtschaftliche Tätigkeit gilt und daher Sozialabgaben verrichtet werden müssen – für ein Modell aufgeben, das in seiner praktischen Umsetzung derart viele Nachteile für die direkt Betroffenen mit sich bringt? Wahrscheinlich nicht.

Ungleicher Diskurs

Was ist nun also der «richtige» gesellschaftliche Umgang mit Prostitution und Sexarbeit? Die Debatte führt unvermeidlich zu einer Grundsatzfrage: Ist es überhaupt möglich, dass Frauen – unabhängig von den strukturellen Rahmenbedingungen – freiwillig, wenn nicht sogar gerne als Sexarbeiter*in tätig sind? Ganz ehrlich: Ich weiss es nicht. Denn ich habe noch nie sexuelle Dienstleistungen verkauft. Genauso wie die meisten anderen Journalist*innen und Politiker*innen, die sich öffentlich zu Prostitution und Sexarbeit äussern, auch. Prostituierte und Sexarbeiter*innen selbst kommen aber kaum zu Wort.

Und wenn, dann werden sie von vermeintlich gegensätzlichen politischen Lagern instrumentalisiert. Prostitutionsbefürworter*innen verweisen etwa gerne auf die Studentin, die als Escort einen Nebenverdienst erwirbt. Umgekehrt führen Gegner*innen des Sexgewerbes zumeist die Immigrantin, die ihren Beruf unter Zwang ausübt, als Beispiel auf.

Dabei wäre eine Diskussion, an der möglichst viele Betroffene repräsentiert werden – Prostituierte wie Sexarbeiter*innen, Frauen wie Männer – dringend notwendig. Prostituierte könnten uns über die praktischen Ausdrucksweisen struktureller Gewalt aufklären, die sie in ihrem Alltag antreffen. Und von Sexarbeiter*innen können wir lernen, wie man (legale) strukturelle Rahmenbedingungen schafft, in denen das Geschäft mit sexuellen Dienstleistungen möglichst geschützt und zwangsfrei ausgeübt werden kann.

Denn aus feministischer Perspektive geht es nicht nur darum, geschlechterbedingte Machtungleichheit aufzudecken – sondern auch, gesellschaftliche Akteure unabhängig von Geschlecht, sozialer Klasse oder sexueller Orientierung zu Wort kommen zu lassen – auch wenn deren Meinung nicht unbedingt mit der eigenen übereinstimmt. In paternalistischer (und auch maternalistischer) Manier werden Prostituierte und Sexarbeiter*innen aber noch immer mehrheitlich aus dem Diskurs über das Prostitutionsverbot ausgeschlossen. Um zu einer Lösung zu gelangen, die vor allem den Betroffenen hilft, muss sich das ändern.

<div style="background-color:#3dafe8;color:white;font-weight:bold;padding:10px"> Monique Ligtenberg </div> <div style="font-size:18px;padding:10px;background-color:#dddddd"> Monique Ligtenberg studiert an der <a href="http://www.magpw.gess.ethz.ch">ETH Zürich Geschichte und Philosophie des Wissens</a>. Nebenbei arbeitet sie als hilfswissenschaftliche Assistentin am <a href="http://www.gmw.ethz.ch">Institut für Geschichte der modernen Welt der ETH</a> und als Online-Newsproduzentin bei Tamedia. </div>

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