Abstimmung am 30. November

Städtische und kantonale Vorlagen zur Prämienverbilligung einfach erklärt

Am 30. November entscheidet die Zürcher Stimmbevölkerung über die Zukunft der städtischen und kantonalen Krankenkassenprämien. Wer profitiert, wer zahlt und wo liegen die Unterschiede? Ein Erklärstück.

eine weisse Wand mit einem Haufen elektrischer Geräte darauf
Die Diskussion um Prämienverbilligung ist in Zürich zum politischen Dauerbrenner geworden. (Bild: fr0ggy5 / Unsplash)

Die Krankenkassenprämien steigen seit Jahren, und mit ihnen die Sorgen vieler Zürcher:innen. Heute kostet die obligatorische Grundversicherung im Kanton Zürich im Schnitt rund 7300 Franken pro Jahr und somit fast doppelt so viel wie noch vor 20 Jahren. Immer mehr Menschen geraten dadurch unter Druck.

Am 30. November entscheiden die Zürcher Stimmberechtigten darum gleich über zwei Vorlagen: eine kantonale, die Initiative zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG), und eine städtische, die Prämienentlastungs-Initiative.

Kanton Zürich: Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz

Fast jede dritte Person in Zürich profitiert aktuell von einer Prämienverbilligung, damit die Krankenkassenkosten nicht zu stark auf das Portemonnaie drücken. Dazu stehen dem Kanton Zürich im nächsten Jahr 1,36 Milliarden Franken zur Verfügung. 

Dies könnte sich bald ändern.

Denn am 30. November entscheiden die Stimmberechtigten des Kantons Zürich über die Initiative «Änderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG)».

Klingt kompliziert, heisst aber lediglich, dass der Kanton künftig mindestens gleich viel Geld für die Prämienverbilligung ausgeben soll wie der Bund – also 100 Prozent statt wie bisher 92 Prozent des Bundesanteils. Dadurch könnten künftig mehr Personen Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Wie hoch diese ist, hängt vom Wohnort, dem massgebenden Einkommen, dem Vermögen und der Familienkonstellation ab. 

Aktuell haben in der Stadt Zürich folgende Personen Anspruch auf Unterstützung: 18- bis 25-Jährige, die weniger als 57’000 Franken pro Jahr verdienen. Bei über 25-Jährigen liegt die Grenze bei 78’600 Franken. Bei jenen, die ein Kind haben, liegt sie bei 75’850 Franken, respektive 97’450 Franken. Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze entsprechend. 

Ein verheiratetes Paar über 25 Jahre, ohne Kinder, würde bis zu einem Einkommen von 125’890 Franken unterstützt werden, mit einem Kind können sie zusammen bis zu 140’910 Franken verdienen. Der Anspruch entfällt allerdings, wenn eine Person ein Vermögen von über 150'000 Franken hat; bei verheirateten Personen liegt diese Grenze bei 300'000 Franken. 

Die obigen Beispiele gelten für die Stadt Zürich, also Region 1.

Der Kanton unterscheidet zwischen drei verschiedenen Prämienregionen. Stadtzürcher:innen bezahlen rund zehn Prozent höhere Prämien als Personen, die in den Prämienregionen 2 oder 3 leben. Darum ist für Bewohner:innen in den Regionen 2, zum Beispiel Dietlikon oder Dübendorf, oder 3, zum Beispiel Regensberg oder Affoltern am Albis, die Unterstützung geringer. 

Wie hoch die tatsächliche Prämienverbilligung ausfällt, hängt zudem von individuellen Faktoren wie dem Steuerfaktor ab. Die SVA Zürich empfiehlt, einen Antrag zu stellen, um die genaue Höhe zu ermitteln.

Die Befürworter:innen der Initiative sind SP, Grüne, AL, Mitte, EVP und GLP, die Gegner:innen bestehen aus SVP, EDU und FDP. Denn würde die Initiative angenommen, entstünden für den Kanton Mehrkosten von rund 50 Millionen bis 60 Millionen Franken pro Jahr. Ebenfalls wird der Kantonsbeitrag ab 2028 aufgrund neuer Bundesvorgaben ohnehin auf voraussichtlich über 100 Prozent liegen. 

Mehr über die Abstimmung im Kanton Zürich liest du hier

Stadt Zürich: Prämienentlastungs-Initiative

Neben der kantonalen Vorlage stimmen die Stadtzürcher:innen über eine zweite Initiative zum Thema Prämien ab: die Prämienentlastungs-Initiative.

Sie fordert, dass auch die Gemeinde einen Beitrag zu den Krankenkassenprämien leisten soll. Bisher übernehmen nur Bund und Kanton diese Kosten. Anders als bei der kantonalen Vorlage sollen hier nicht nur einkommensschwache Haushalte, sondern auch der Mittelstand entlastet werden – mit jährlich maximal 500 Franken. 

Das bedeutet, dass Personen mit einem Netto-Einkommen von bis zu 60'000 Franken pro Jahr, also rund 70'000 Franken brutto, Anspruch auf eine Unterstützung hätten. Hier einige Beispiele mit Durchschnittslöhnen: Ein Friseur mit einem Jahreslohn von rund 48'000 Franken hätte Anspruch auf die Subvention. Gleiches würde für eine Bauarbeiterin mit einem Verdienst von rund 63'000 Franken gelten. Tramfahrer:innen oder Kindergärtner:innen mit einem Einkommen von rund 78'000 Franken lägen bereits über der Schwelle und würden daher keine Subvention erhalten.

Für verheiratete Paare oder eingetragene Partnerschaften wäre die Grenze bei 100’000 Franken erreicht. Höher verdienende Berufsgruppen wie Schulpsycholog:innen (rund 119’000 Franken) oder Unternehmensberater:innen (rund 124’000 Franken) wären somit von der Unterstützung ausgeschlossen.

Wird die Vorlage angenommen, würde das die Stadt jährlich rund 60 Millionen Franken kosten. Laut Initiative soll dieser Betrag an die Teuerung angepasst werden.

Die SP, die die Initiative lanciert hat, und die Grünen unterstützen den Vorstoss, während der Stadtrat, die SVP, die FDP, die GLP und die Mitte ihn ablehnen. Die AL hat Stimmfreigabe gegeben.

Hier liest du mehr über die städtische Initiative.

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jenny

Bachelorstudium der Psychologie an der Universität Zürich und Masterstudium in politischer Kommunikation an der Universität von Amsterdam. Einstieg in den Journalismus als Redaktionspraktikantin bei Tsüri.ch. Danach folgten Praktika bei der SRF Rundschau und dem Beobachter, anschliessend ein einjähriges Volontariat bei der Neuen Zürcher Zeitung. Nach einigen Monaten als freie Journalistin für den Beobachter und die «Zeitung» der Gessnerallee seit 2025 als Redaktorin zurück bei Tsüri.ch.

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