Leupi präsentiert stolz die 10’000. städtische Wohnung

Zwischen Albisrieder- und Hardplatz entsteht derzeit die 10’000. städtische Wohnung. Finanzvorsteher Daniel Leupi führte sie am Donnerstag den Medien vor – und erklärte die aktuellen Chancen und Hürden der Zürcher Wohnpolitik.

Finanzvorsteher Daniel Leupi (Grüne) in 10000. städtischen Wohnung in Zürich
Daniel Leupi (Grüne) besichtigt die 10'000. städtischen Wohnung. (Bild: Yann Bartal)

Um 1900 lebten in Zürich im Schnitt mehr als fünf Personen in einer Wohnung. Und das, obwohl die Wohnungen deutlich kleiner waren als heute. Aufgrund dieser prekären Situation stimmte 1907 die Stadtbevölkerung mit einer grossen Mehrheit für eine städtische Wohnkolonie an der Limmatstrasse. Bereits eineinhalb Jahre später war die erste städtische Wohnsiedlung «Limmat I» einzugsbereit.

Nun, 120 Jahre später, zählt die Stadt bereits 10'000 städtische Wohnungen. Die Marke wird mit dem Bau der Siedlung Hardau I geknackt, bereits 2021 stimmte die Zürcher Bevölkerung der Errichtung zu.

Inzwischen steht der Rohbau, der Innenausbau läuft. Die Ausschreibung für die 122 Wohnungen erfolgt im kommenden Monat, der Einzug ist für Frühling 2026 geplant. Dann bietet die neue Siedlung preisgünstigen Wohnraum für rund 360 Menschen. Eine Vierzimmerwohnung soll rund 1850 Franken kosten – möglich ist dieser tiefe Mietzins, weil das Grundstück bereits im Besitz der Stadt war.

Bei der Besichtigung der 10’000. Wohnung führt Finanzvorsteher Daniel Leupi (Grüne) stolz durch die neue Küche im Olivton und das Bad im städtischen Minzgrün.

Gemeinnützige Wohnungen seien nicht nur günstiger, sondern hätten auch eine langfristig preisdämpfende Wirkung, erklärt der städtische Wohndelegierte Philippe Koch. Während sich in den letzten 24 Jahren die Miete einer normalen Zweizimmerwohnung mehr als verdoppelt hat, stiegen die Mieten gemeinnütziger Wohnungen lediglich um 31 Prozent. 

«Das Drittelsziel ist kein Selbstzweck»

Mit der neuen Siedlung will die Stadt dem sogenannten Drittelsziel näherkommen. Dieses schreibt vor, dass bis 2050 jede dritte Mietwohnung gemeinnützig vermietet sein soll. «Das Drittelsziel ist kein Selbstzweck», betont Koch. Es gehe vor allem darum, die Verdrängung von Menschen aus der Stadt Zürich zu verhindern. Steigen die Mieten im freitragenden Sektor weiterhin so stark, bräuchte es eigentlich mehr als ein Drittel, um diesen Effekt wirksam abzufedern, so Koch.

Die erst städtische Wohnsiedlung Limmat I in Zürich
Hier entstand 1907 die erste städtische Wohnsiedlung. (Bild: Yann Bartal)

Doch ist das Ziel beim aktuellen Trend realistisch? Seit Jahren stagniert der Anteil gemeinnütziger Wohnungen bei rund 27 Prozent. Leupi verweist auf die schwierigen Rahmenbedingungen: «Wir agieren in einem fast vollständig bebauten Raum.» Deshalb investiert die Stadt Hunderte Millionen Franken in den Kauf von Grundstücken.

«Ein Vorkaufsrecht würde der Stadt nicht viel bringen»

Daniel Leupi sitzt im Initiativkomitee zweier Vorstösse zum Vorkaufsrecht. Ein solches würde der öffentlichen Hand ermöglichen, Grundstücke zum vereinbarten Preis zu erwerben, noch bevor sie an renditeorientierte Investor:innen weiterverkauft werden.

Doch ein Vorkaufsrecht würde der Stadt Zürich nicht automatisch viel bringen, räumt Leupi ein. Im Budget sind jährlich 500 Millionen Franken für Landkäufe reserviert und dieser Spielraum wurde 2024 fast vollständig ausgeschöpft. Die Stadt erhalte jetzt schon viele Angebote, so Leupi. Dennoch gehe sie bei wichtigen Einzelobjekten immer wieder leer aus.

Ein hartnäckiger Vorwurf gegenüber der städtischen Kaufstrategie lautet, dass die Stadt auf dem Immobilienmarkt belächelt werde, weil sie alles und zu teuer kaufe. «Wir bezahlen hohe Preise», bestätigt Leupi. «Aber das tun alle.» Er betont, dass die Stadt auch immer wieder von unpassenden Objekten die Finger lasse.

Philippe Koch weist zudem darauf hin, dass ein Vorkaufsrecht nicht nur der Stadt Zürich, sondern auch den umliegenden Gemeinden helfen könnte, eine nachhaltige Bodenpolitik zu betreiben.

Städtische Vermietungsverordnung wird durchgesetzt

Auf der gegenüberliegenden Strassenseite der entstehenden Siedlung Hardau I liegt die städtische Wohnsiedlung Bullingerhof. Dort ist die Flächenauslastung besonders hoch: Pro Person stehen im Schnitt nur 28,8 Quadratmeter zur Verfügung – im Vergleich zu 39,5 Quadratmetern im städtischen Durchschnitt.

Um weiterhin eine hohe Flächennutzung zu garantieren, gibt es Belegungsvorschriften in den städtischen Wohnungen. Und die besagen in der Regel, dass eine Unterbelegung von Wohnungen nicht erlaubt ist, damit alle genügend Platz haben. Konkret heisst das, dass eine Wohnung mindestens so viele Bewohner:innen haben muss wie Zimmer minus eins.

Die städtische Wohnsiedlung Hardau I in Zürich
Im September 2026 wird die Wohnsiedlung Hardau I voraussichtlich bezugsbereit sein. (Bild: Yann Bartal)

Laut einer städtischen Mitteilung sind nun alle Hürden beseitigt, um auch bestehende Mietverhältnisse konsequent auf die Einhaltung der geltenden Verordnung zu prüfen. «Jetzt wird kontrolliert und durchgegriffen. Besonders beim Wohnsitz sind wir streng», so Leupi. «Wer den Wohnsitz hier nicht nachweisen kann, muss gehen.»

Auch in der neuen Siedlung soll der Platz möglichst effizient genutzt werden. Einige Wohnungen lassen sich je nach Wohnform und Lebensphase miteinander verbinden. Zusätzlich können bei Bedarf acht separate Zimmer zugemietet werden.

Die Fertigstellung der Hardau-Siedlung zeigt, wie viel Aufwand nötig ist, um den Bestand an gemeinnützigen Wohnungen zu erhöhen.

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