Darüber stimmen wir am 22. September in Zürich ab

Am 22. September werden über acht städtische und eine kantonale Vorlage, abgestimmt. Von mehr Grünfläche in der Stadt und erneuerbaren Energien bis hin zu neuen Schulhäusern.

Unbenannt
(Illustration: Artemisia Astolfi)

Vorlage 1: Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Initiative für ein gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)»

Die Stadt Zürich soll grüner werden. Das fordert der Gegenvorschlag zur Gute-Luft-Iinitiative des Stadt- und Gemeinderats. Mit zusätzlicher Grünfläche von jährlich 145’000 Quadratmeter soll das Stadtklima verbessert werden und es sollen mehr Schattenplätze entstehen. Wo heute Strassen sind, sollen Grünflächen und Bäume hin. 

Der Gegenvorschlag wird von Stadt und Gemeinderat als realistischer als die ursprüngliche «Gute Luft Initiative» angesehen, da dadurch genug Platz für Fussgänger:innen und Radfahrer:innen erhalten bleiben soll. Das Initiativkomitee zieht die Initiative, nachdem Stadt und Gemeinderat den Gegenvorschlag eingereicht haben, zurück. Am 22. September wir nun über den Gegenvorschlag abgestimmt. FDP, SVP, und Die Mitte lehnen den Gegenvorschlag ab, da sie befürchten, dass er zu mehr Baustellen und weniger Parkplätzen führen und somit die städtische Lebensqualität beeinträchtigen könnte. AL, GLP, Grüne und SP sagen Ja zur Vorlage.

Vorlage 2: Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Initiative für eine zukunftsfähige Mobilität (Zukunfts-Initiative)

Der Gegenvorschlag der Zukunfts-Initiative von Stadtrat und Gemeinderat sieht vor, in den nächsten zehn Jahren 462’000 Quadratmeter Strassenfläche für umweltfreundliche Verkehrsmittel umzuwandeln. Dies umfasst Strassenerneuerungen, bereits geplante Velorouten und Verkehrsberuhigungsmassnahmen. FDP, SVP, und Die Mitte lehnen den Gegenvorschlag ab, da er ihrer Meinung nach zu mehr Baustellen und weniger Parkplätzen in den Quartieren führen würde. AL, GLP, Grüne und SP sagen Ja zur Vorlage. Das Initiativkomitee hat auch diese Volksinitiative nach der Einreichung des Gegenvorschlags zurückgezogen.

Vorlage 3: Volksinitiative «Uferschutz» und Gegenvorschlag

See und Limatraum sind für Zürcher:innen die wichtigsten Erholungsgebiete. Als Reaktion auf die Pläne des Amts für Städtebau, welche künftig Häuser von 40 Meter Höhe zulässt und an gewissen Orten Hochhäuser bis zu 85 Meter. Die Stadt sieht dadurch nicht nur die Erholungsräume der Bevölkerung gefährdet, sondern auch die Biodiversität. 

Der Gegenvorschlag zur Uferschutzinitiative von Stadtrat und Gemeinderat sieht vor, den Uferschutz auf alle städtischen Gewässer auszuweiten, um die Erholungsräume für Menschen und Lebensräume für Tiere zu schützen.

Die ursprüngliche Volksinitiative «Uferschutz» fordert hingegen ein Bauverbot für Gebäude über 25 Meter an den Ufern von See und Limmat. Stadtrat und Gemeinderat lehnen diese Initiative ab, da sie sich zu stark auf Hochhäuser und nur zwei Gewässer fokussiert würden. Die Grünen unterstützen beide Vorschläge, und die SP sowie AL nur den Gegenvorschlag. Beide Initiative lehnen FDP, SVP, GLP und Die Mitte, da sie den bestehenden Uferschutz als ausreichend betrachten.

Vorlage 4: Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für die Stromproduktion mit erneuerbarer Energie

Energieversorger wie das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) müssen eine sichere Stromversorgung gewährleisten. In extrem trockenen Sommern kann jedoch die Wasserkraftproduktion sinken, was im Winter, bei höherem Strombedarf, zu Problemen führt und die Schweiz stärker von teurem Importstrom abhängig macht. Aufgrund des schleppenden Ausbaus erneuerbarer Energien und fehlender Abkommen mit der EU könnten sich diese Abhängigkeiten verschärfen. Um dem entgegenzuwirken, soll ein vierter Rahmenkredit von 300 Millionen Franken den Ausbau von Wasserkraft, hochalpiner Photovoltaik und Windparks fördern. 

Diese Investitionen würden aus den Einnahmen des ewz finanziert und nicht die Stadtkasse belasten. Über diesen Kredit entscheiden die Stimmberechtigten. Die SVP empfiehlt jedoch die Ablehnung, da ein Teil des Kredits in umstrittene Wind- und Solaranlagen investiert werden soll. AL, Die Mitte, FDP, GLP Grüne und die SP sagen Ja zur Vorlage.

Vorlage 5: CO2‑Abscheidung auf dem Areal Werdhölzli, Ausgaben von 35,474 Millionen Franken einmalig und 14,212 Millionen Franken jährlich

Beim Verbrennen von Klärschlamm entsteht klimaneutrales CO₂, das derzeit ungenutzt in die Atmosphäre entweicht. Die Stadt Zürich plant, bis 2028 auf dem Areal Werdhölzli eine Anlage zur CO₂-Abscheidung zu bauen, die jährlich bis zu 20.000 Tonnen CO₂ aus dem Rauchgas der Klärschlammverwertung entfernen und dauerhaft speichern soll. Diese Negativemissionen würden der Klimabilanz der Stadt zugutekommen und sind wichtig, um bis 2040 klimaneutral zu werden. 

Der Neubau kostet 35,474 Millionen Franken, und der jährliche Betrieb, einschliesslich Transport und Speicherung des CO₂, 14,212 Millionen Franken. Über diese Ausgaben entscheiden die Stimmberechtigten. Die SVP lehnt den Kredit ab, da sie das Projekt für überteuert und ineffizient hält. AL, Die Mitte, FDP,GLP Grüne und die SP sagen Ja zur Vorlage.

Vorlage 6: Neubau Schulanlage Tüffenwies, Ausgaben von 111 Millionen Franken

Im Schulkreis Letzi, besonders in Altstetten, ist die Zahl der Kinder stark gestiegen, was den Bedarf an Schulplätzen auf der Sekundarstufe erhöht. Daher soll die neue Sekundarschulanlage Tüffenwies gebaut werden, die Platz für 24 Klassen, Räume für die Musikschule und eine Dreifachsporthalle bietet. Der Bau kostet rund 111 Millionen Franken und soll von Herbst 2025 bis im Sommer 2028 gehen. Über diese Ausgaben entscheiden die Stimmberechtigten. Die SVP lehnt das Projekt ab, da sie den Standort für ungeeignet, das Schulhaus für überdimensioniert und den Bau für zu teuer hält. FDP, GLP, Grüne und SP sagen Ja zur Vorlage.

Vorlage 7: Erweiterung Schulanlage Luchswiesen, Ausgaben von 102,4 Millionen Franken

Im Quartier Hirzenbach in Schwamendingen steigt durch neue Wohnprojekte die Zahl der Schüler:innen, was eine Erweiterung der Schulanlage Luchswiesen notwendig macht. Der geplante Erweiterungsbau soll Platz für 15 Primarschulklassen, vier Kindergärten und vier Klassen der Heilpädagogischen Schule bieten, sowie eine unterirdische Dreifachsporthalle und Räume für die Musikschule. Insgesamt können dort zukünftig 34 Klassen mit 750 Schüler:innen im Tagesschulbetrieb unterrichtet werden. Die Bauarbeiten sollen von 2025 bis 2028 gehen und die Kosten betragen 102,4 Millionen Franken. Die SVP lehnt das Projekt ab, da sie es für überdimensioniert und zu teuer hält. AL, Die Mitte, FDP, GLP, Grüne und die SP sagen Ja zur Vorlage.

Vorlage 8: Umbau Liegenschaft Krähbühlstrasse 58 für Sekundarschule und Bau temporäre Sporthalle, Ausgaben von 22,9 Millionen Franken

Auch in den Schulkreisen Zürichberg und Waidberg wird in den nächsten zehn Jahren mehr Schulraum für zusätzliche Sekundarklassen benötigt. Um den kurzfristigen Bedarf zu decken, soll die städtische Liegenschaft an der Krähbühlstrasse 58 im Quartier Fluntern umgebaut und für rund zehn Jahre als Sekundarschule genutzt werden. Das Gebäude soll Platz für neun Klassen mit bis zu 200 Schüler:innen bieten sowie Räume für die Musikschule und eine temporäre Sporthalle. Die Umbaukosten betragen 22,9 Millionen Franken, über die die Stimmberechtigten entscheiden. Die SVP lehnt das Projekt wegen des ihrer Meinung nach schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses ab. Auch die Grünen lehnen die Nutzung der Liegenschaft als Schule ab und fordern stattdessen bezahlbaren Wohnraum. Die AL, Die Mitte, FDP, GLP und SP sagen ja zur Vorlage.

Kantonale Abstimmung: Bildungsgesetz (Änderung vom 26. Februar 2024: Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer)

Bei der Abstimmung am 22. September 2024 im Kanton Zürich geht es um eine Änderung des Bildungsgesetzes, die den Zugang zu Ausbildungsbeiträgen für vorläufig aufgenommene Ausländer:innen betrifft.

Derzeit können vorläufig aufgenommene Personen im Kanton Zürich erst nach einem fünfjährigen Aufenthalt in der Schweiz Ausbildungsbeiträge beziehen, um ihre Ausbildung und Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Diese Regelung steht im Gegensatz zu anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen, die diese Unterstützung ohne Wartefrist erhalten. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht vor, diese Wartefrist für vorläufig aufgenommene Personen abzuschaffen. Das Ziel dieser Änderung ist es, die berufliche Integration dieser Personengruppe zu erleichtern und langfristig die Sozialhilfe zu entlasten. Der Kantonsrat und der Regierungsrat unterstützen die Vorlage und empfehlen, die Gesetzesänderung anzunehmen.

Gegen diese Änderung wurde jedoch ein Referendum ergriffen, weshalb es nun zur Abstimmung kommt. Die Entscheidung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wird darüber bestimmen, ob diese Gesetzesänderung in Kraft tritt. SP, Grüne, GLP, AL, EVP und Die Mitte sagen Ja zur Änderung. SVP, FDP und EDU sagen Nein.

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