11 Fragen und Antworten zum Frauenstreik

Am 14. Juni ist Frauenstreik! Wir haben mit dem Streikkollektiv Zürich gesprochen und unsere brennendsten Fragen beantworten lassen. Alles klar? Dann raus auf die Strasse!

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1. Ist es ein Frauen oder Frauen*-Streik? Sind z.B. Trans- und Intersexfrauen mitgemeint?

Am 14. Juni streiken Frauen*, Trans-, Inter- und non-binary Personen. Wir sprechen im Zürcher Kollektiv deshalb stets von «Frauen*streik / Feministischer Streik», um sprachlich zu versuchen, alle Betroffenen anzusprechen.

2. Was genau passiert an diesem Tag?

Wir legen kollektiv die Arbeit nieder – bezahlte und unbezahlte! Vom Frauen*streikkollektiv Zürich und dem GKBZ ist das Programm auf dem Helvetiaplatz sowie die Demo um 17:00 organisiert. Viele weitere Aktionen passieren aber dezentral und sind unabhängig organisiert. Auf dieser online-Karte findet ihr zahlreiche Aktionen in der ganzen Schweiz:

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3. Dürfen (Cis-)Männer* an der Demo teilnehmen?

An diesem Tag sollen die Frauen* im Vordergrund stehen. Auch an der Demo sollen vor allem Frauen* sichtbar sein. Das Zürcher Frauen*streikkollektiv ruft nicht dazu auf, dass Männer* mitdemonstrieren, es gibt aber auch kein Verbot – niemand wird von der Demo verwiesen. Wenn Männer* mitdemonstrieren wollen, dann nicht in der Demospitze, sondern eher im hinteren Teil der Demo.

4. Was können Männer* tun, um streikende Frauen* zu unterstützen?

Die beste Möglichkeit, wie Männer* am Tag teilnehmen können, ist, den Frauen* den Rücken freizuhalten, sodass diese streiken können. Am Arbeitsplatz können sie Schichten übernehmen, zuhause die Hausarbeit erledigen und Kinder oder Verwandte betreuen. In der Streikorganisation können sie mit der Unterstützungsgruppe kochen, an der Bar arbeiten, Kinder hüten – es gibt zahlreiche Aufgaben, mit denen Männer* den Streik und damit die Anliegen unterstützen und sich so solidarisch zeigen können. Das Wichtigste ist aber: Mit den Frauen* zu sprechen, und fragen, was diese wollen.

5. Gibt es 1 übergeordnetes Streikkomitee (für die ganze Schweiz)?

Es gibt die nationale Streikkoordination, in der die regionalen Kollektive und die Gewerkschaften vertreten sind. Hier wurden zum Beispiel die nationalen, gemeinsamen Momente des Streiktages entschieden und der nationale Appell erarbeitet. Der Grossteil der Vorbereitungen und Entscheide geschieht aber regional, «von unten».

6. Wird international gestreikt?

International wurde in zahlreichen Ländern am 8. März, dem Frauen*kampftag, gestreikt – in Spanien waren es 6 Millionen Frauen*. Am 14. Juni wird nur in der Schweiz gestreikt, das Datum wurde in Erinnerung an den ersten nationalen Frauenstreik vom 14. Juni 1991 gewählt. Wir verstehen uns aber als Teil dieser internationalen Bewegung – dies gilt auch umgekehrt: Wir hören von vielen Frauen* international, die sich mit uns solidarisieren oder sogar mitstreiken, so einige Gruppen in Deutschland.

7. Fällt der Tag überhaupt unters Streikrecht? (Art. 28, §3 der Bundesverfassung: «Streik und Aussperrung sind zulässig, wenn sie Arbeitsbeziehungen betreffen»)

Die Gewerkschaften rufen explizit dazu auf, dass man konkrete Forderungen an den Arbeitsbetrieb stellt. Wenn diese nicht im GAV thematisiert sind, ist es ein zulässiger Arbeitsstreik im juristischen Sinne.

Aber ein Grossteil der unbezahlten Care-Arbeit beispielsweise wird gar nicht als Arbeit angesehen – gerade das ist aber ein Streikgrund. Bereits der Begriff der Arbeit greift aus Frauen*perspektive zu kurz. Auch Frauen*, welche die Hausarbeit bestreiken, haben ein Recht auf Streik.

8. Wie spricht man am besten mit seinem*r Chef*in darüber, dass man gerne streiken möchte?

Als erstes sollte man sich mit Arbeitskolleginnen* vernetzen, denn alleine streiken ist schwierig bis unmöglich. Dann sollte man sich fragen: Haben wir Forderungen an den Betrieb oder die Berufsgruppe? Wollen wir diese stellen? Vor dem Gespräch mit dem*r Chef*in ist es wichtig, die Grenzen des Möglichen abzuschätzen. Auch Streikpausen oder andere Aktionen am Arbeitsplatz sind Formen, am Streik teilzunehmen.

9. Was tut man, wenn man sich bei seinem*er Arbeitgeber*in nicht benachteiligt fühlt und gerne arbeitet, aber trotzdem streiken möchte?

Es gibt auch Benachteiligungen politischer und struktureller Natur. Dann ist der Streik eben nicht ein Arbeitsstreik, sondern ein politischer Streik.

10. Welche Konsequenzen können streikenden Frauen* drohen?

Ein einmaliges Fernbleiben von der Arbeit ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Wenn aber Arbeitgebende vorgängig explizit ein Streikverbot aussprechen für den 14. Juni, ist die Rechtslage unklar. Wir empfehlen, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten lassen.

Am stärksten können Arbeitnehmerinnen* auftreten, wenn sie sich zu möglichst grossen Gruppen zusammenschliessen. Dies ist auch ein wirksamer Schutz vor Sanktionen.

Streiken braucht Mut. Wie weit eine Arbeitnehmerin* wirklich gehen kann, um für ihre Rechte einzustehen, ohne ihrer Situation damit zu schaden, können Frauen* oft am besten selbst einschätzen.

11. Gibt es Rechtshilfe bei Konsequenzen?

Gewerkschaftsmitglieder erhalten von den Gewerkschaften Rechtsbeistand. Weiter gibt es solidarische Anwältinnen*, die Unterstützung anbieten, zum Beispiel die Juristinnen Schweiz.

Herzlichen Dank ans Zürcher Frauen*streik-Kollektiv!

Titelbild: Frauenstreik Kollektiv Zürich

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