Winterrede Anja Derungs: «Wir dürfen uns nicht an die (alltägliche) Gewalt gewöhnen.»
Das Debattierhaus Karl der Grosse lädt zum 12. Mal zu den «Winterreden» ein. Verstummt der Glockenschlag des Grossmünsters um 18 Uhr, beginnt vom 12. bis 23. Januar 2026 eine Winterrede. Du hast die Winterrede verpasst? Bei uns kannst du sie nachlesen!
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Rede: Anja Derungs
Vor ein paar Wochen erhielt ich einen Brief von einer Klientin des Frauenhauses Zürich Violetta. Sie schrieb mir einen Brief, der mich sehr bewegt hat.
Sie hat mir erlaubt, aus ihren Zeilen zu zitieren.
Sie schreibt – ich zitiere:
«Ganz gleich, in welchem Land wir leben, die Gewalt, die Frauen erfahren, bleibt dieselbe. Sie verändert sich nicht. Ob gebildet oder nicht, die Geschichten ähneln sich auf bedrückende Weise. Auch ich habe über einen langen Zeitraum hinweg häusliche, alltägliche Gewalt erlebt.»
Und sie fährt fort:
«Die Gewalt gegen Frauen und Kinder ist so tiefgreifend, so umfassend und systemisch, dass sie – gestützt durch patriarchale Strukturen – immer wieder in ähnlicher Weise geschieht.
Die Häufigkeit mag variieren, doch die Geschichten der betroffenen Frauen und Kinder ähneln sich oft auf erschreckende Weise.
Das patriarchale System verleiht Männern eine Machtposition, die in keiner Weise menschlich oder gerecht ist – und wir erleben das in allen Gesellschaften, in allen Kulturen.
Die Gewalt, die wir Frauen erleben, ist vielschichtig – sie ist physisch, psychisch, sozial und sexualisiert. Und besonders wir Frauen mit Migrationshintergrund, die versuchen, sich in einer neuen Gesellschaft ein Leben aufzubauen, sind zusätzlich mit rassistischen Strukturen und Diskriminierung konfrontiert.
Nach der Gewalt durch meinen Ehemann erlebte ich auch die unsichtbare, institutionelle Gewalt – durch staatliche Strukturen, durch das Justizsystem. Obwohl ich Opfer war, musste ich mich ständig rechtfertigen, beweisen, erklären. (...) Mein Weg durch Gerichte und Polizeibehörden war und ist ein sehr harter Kampf. Doch ich werde nicht aufgeben.»
Zitat Ende.
Der Brief nimmt Themen auf, die mir im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt besonders am Herzen liegen.
Erstens: Häusliche Gewalt ist alltäglich.
Sie wird noch immer viel zu oft normalisiert.
Häusliche Gewalt nimmt in der Schweiz laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) seit 2009 jährlich zu. Die sogenannte PKS bildet aber nur die Fälle ab, die von den Behörden auch erfasst werden. Die Crime Survey 2022 zeigt weiter: Breite Kreise der (weiblichen) Bevölkerung sind von häuslicher Gewalt betroffen. Die Umfrage ergibt, dass 22 Prozent aller Personen mindestens einmal im Leben von einer Form von Gewalt in der Partnerschaft betroffen sind. Das heisst also jede fünfte Person. Der Frauenanteil unter den gewaltbetroffenen Personen liegt 2023 bei 70 Prozent. Fast jedes zweite Kind in der Schweiz erlebt Gewalt in der Erziehung – körperlich oder psychisch. Auch wenn eine gewaltfreie Erziehung seit Oktober 2025 Gesetz ist.
Häusliche Gewalt ist eine alltägliche Gewalt. Sie passiert tagtäglich in Schweizer Haushalten. Und sie hat viele Gesichter.
Die Situation, in der sich Gewaltbetroffene befinden, ist oft kompliziert. Die Gewalt und Grenzüberschreitungen sind für Aussenstehende meist unsichtbar. Umso ernster müssen wir Anzeichen nehmen.
Der körperlichen Gewalt gehen oft Jahre einer viel subtileren Gewalt voraus. Für Frauen, die in solchen Beziehungen leben, ist es oft selbst nicht einfach, die versteckten Formen der Gewalt als solche zu erkennen.
Denn: Oft sind verstecke Formen der Gewalt mit positiv besetzten traditionellen Werten bezüglich Mann-Sein und Frau-Sein, mit Liebe und Ehe verbunden. Unbemerkt wird der «ritterliche Beschützer» zum kontrollierenden Ehemann, wandelt sich grenzenlose Verliebtheit in Eifersucht und Besitzansprüche
Die meisten Frauen, die Gewalt durch ihren Partner erleben, sind nicht schon zu Beginn ihrer Beziehung mit körperlichen Übergriffen konfrontiert. Sonst würden sie die Beziehung gleich nach dem Kennenlernen beenden. In einigen Beziehungen bleibt es bei der psychischen Gewalt. Wenn Frauen aber körperlich misshandelt werden, treten die Gewaltakte praktisch immer kombiniert mit psychischer Gewalt auf. Die psychische Gewalt dient dazu, Macht und Dominanz in der Beziehung zu gewinnen oder zu behalten, die Frau zu schwächen und ihr Selbstwertgefühl anzugreifen.
Heute kommt häufig zur «analogen» physischen oder psychischen Gewalt auch noch die «digitale» Gewalt dazu. Die rasante technologische Entwicklung der letzten Jahre hat dazu geführt, dass es immer einfacher wird, Personen digital zu überwachen, zu kontrollieren und zu lokalisieren – ohne ihr Wissen. Diese digitale Gewalt stellt meist eine Ergänzung oder Verstärkung der Gewaltverhältnisse und -dynamiken dar. Gewaltausübende nutzen moderne Technik gezielt, um Kontrolle und Macht über ihre (Ex-)Partnerinnen auszuüben, etwa durch das Ausspähen von Nachrichten, das Nachverfolgen von Aufenthaltsorten, das Einschleusen von Überwachungssoftware. Digitale Gewalt ist dadurch nicht nur subtil, sondern auch besonders schwer zu erkennen.
Das führt mich zu…
Zweitens: Die Ursachen für häusliche und sexualisierte Gewalt sind Ungleichheit und Machtverhältnisse in patriarchalen Strukturen. Häusliche Gewalt ist nicht geschlechtsneutral.
In der Sotomo-Befragung im Auftrag der Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein aus dem Jahr 2021 geben 42% der Frauen in der Schweiz an, mindestens einmal in einer Partnerschaft Gewalt erlebt zu haben. Auch die Crime Survey 2022 zeigt, dass Frauen deutlich häufiger von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Das ist weder überraschend noch neu. Überraschend ist vielmehr, dass dies nicht mehr Empörung hervorruft.
Wir müssen uns den Aspekt der geschlechtsspezifischen Gewalt immer wieder vor Augen führen, damit uns deutlich wird, um was es hier eigentlich geht.
Der gefährlichste Ort für Frauen ist weder die Strassenunterführung noch der Wald noch die Ausgehmeile. Der gefährlichste Ort ist das eigene Zuhause.
80% der Frauen, die in unserem Land getötet werden, werden von ihrem Mann, Partner oder Ex-Partner umgebracht. In der Schweiz sind Tötungsdelikte ausserhalb der häuslichen Gewalt deutlich zurückgegangen, jene im Rahmen der häuslichen Gewalt jedoch nicht.
In Partnerschaften mit starkem Machtgefälle, Dominanz und Kontrollverhalten kommt häusliche Gewalt öfter vor. Gewalt gegen Frauen hat also ganz direkt mit dem Machtungleichgewicht zwischen den Geschlechtern zu tun. Sie ist die Folge fehlender Gleichstellung und die Folge der Ungleichbehandlung von Frauen gegenüber Männern in unserer Gesellschaft. Ökonomische – und auch rechtliche – Abhängigkeiten sind ein grosser Risikofaktor für das Aushalten von Gewalt. Stereotype, zweigeschlechtliche Normvorstellungen und Rollenerwartungen durchdringen unser Leben und bestimmen über (Entscheidungs-)Macht, Besitz, Kontrolle, Einfluss.
Er bestimmt, dass sie – seine Freundin, seine Partnerin, seine Ex-Partnerin – nicht mehr leben soll. Die einen nennen es Beziehungsdrama oder Familientragödie. Wir nennen es Feminizid.
In den letzten Jahren ist glücklicherweise auch die Täterarbeit verstärkt worden. Das ist zentral. Denn: Täterarbeit ist auch Opferschutz.
Wir wissen aus Studien, dass Täter, die Feminizide begehen – also Frauen töten, weil sie Frauen sind – schon vorher über Jahre hinweg wiederholt und zunehmend schwerere Gewalt gegen Frauen ausgeübt haben. Will sich die Frau trennen, ist das Risiko eines Feminizids am grössten. Rund ein Drittel der Tötungen erfolgen während oder kurz nach der Trennung. Auch hier zeigt sich der Aspekt des Besitzen-Wollens und der Machtausübung.
In diesen Momenten leisten Frauenhäuser als sichere Orte unverzichtbare Arbeit.
Neben der Täterarbeit und der Strafverfolgung muss auch die Gewaltprävention hohe Priorität haben. Denn:
Drittens: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt kommt in allen Gesellschaftsschichten und Kulturen vor.
Forschungsarbeiten aus Deutschland zu Gewalt gegen Frauen mit und ohne Migrationshintergrund zeigen anhand statistischer Zusammenhangsanalysen, dass die im Vergleich zu deutschen Frauen höhere Gewaltbetroffenheit von Migrantinnen nur teilweise mit der Herkunft erklärt werden kann (etwa mit religiösen und traditionellen Werten, Normen und Geschlechterrollen). In erster Linie spielen erhöhte Vulnerabilitäten aufgrund der Lebenssituation eine Rolle. Gemeint sind damit beispielsweise soziale und ökonomische Belastungen oder mit der Migration einhergehende Folgebelastungen. Erhöhte Vulnerabilitäten meint aber auch geringere Ressourcen in Bezug auf Bildung, Einkommen, Erwerbsbeteiligung oder Wissen über Unterstützungsmöglichkeiten. Erhöhte Vulnerabilitäten meint auch ausländerrechtliche Barrieren, die nicht nur das Risiko für häusliche Gewalt erhöhen, sondern auch die Loslösung aus Gewaltbeziehungen erschweren.
Dass die migrantische Bevölkerung auf Täter und Opferseite stärker betroffen ist, liegt also an einer erhöhten Vulnerabilität aufgrund der Lebenssituation. Diese gilt es in den Fokus zu rücken. Wer häusliche Gewalt gegen Migrantinnen anspricht, muss die Vulnerabilität von Migrant*innen ansprechen. Wer häusliche Gewalt gegen Migrant*innen rassistisch als Problem von Kultur oder Herkunft postuliert, erhöht die Vulnerabilität zusätzlich.
Gewalt im häuslichen Kontext trifft vor allem Frauen und Kinder. Studien zeigen, dass Kinder, die Gewalt erfahren, später häufig selbst gewalttätig werden. Diese Spirale der Gewalt setzt sich hinter verschlossenen Türen fort, betrifft uns letztlich aber alle. Denn das Private ist politisch.
Heisst: Was viele als «privat» anschauen, ist in Wirklichkeit Ausdruck von Machtverhältnissen, gesellschaftlichen Strukturen und politischen Entscheidungen: Die Rollenverteilung in Ehe und Familie, die Zuständigkeit für Care-Arbeit, die ökonomische Abhängigkeit in Ehe und Partnerschaft. Die Auswirkungen davon geschehen zwar im privaten Raum, werden aber durch Normvorstellungen, Tradition und Politik gelenkt. Häusliche Gewalt ist auch politisch, weil Gesetze den (rechtlichen) Rahmen stecken, beispielsweise im Bereich des Gewaltschutzes, der Strafverfolgung, der Opferhilfe und weil es um Aufenthaltsstatus und soziale Absicherung geht.
Und schliesslich ist häusliche Gewalt auch politisch, weil es um die Finanzierung des Gewaltschutzes und von Schutzangeboten geht.
Das bringt mich zur Frage:
Viertens: Wer hat Zugang zu Unterstützung, wer nicht? Wer ist mitgemeint, wer nicht?
Der Anspruch auf Schutz für Opfer ist somit sowohl eine juristische als auch eine politische Frage.
Der Zugang zum Opferhilfe-System muss für alle möglich sein, ob mit oder ohne Behinderung, ob mit oder ohne Schweizer Pass oder Aufenthaltsrecht, unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung.
Dies sieht auch die Istanbul-Konvention in Artikel 4 Absatz 3 so vor. Nur wenn von Beginn an eine intersektionale Perspektive eingenommen wird, die Rassismus, Klassismus, Behinderung, Migration, Alter, Armut, Geschlechtsidentität sowie physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden mitdenkt, werden unterschiedliche Lebensrealitäten von Gewaltbetroffenen von Beginn an mitberücksichtigt und können ins Opferhilfe-System einfliessen.
Anlaufstellen, Opferberatungsstellen, Frauenhäuser und Schutzeinrichtungen müssen also spezifische Situationen von Frauen berücksichtigen und deren Bedürfnisse abdecken – seien sie jung oder alt, cis oder trans, queer oder straight, behindert oder nicht.
Es nützt wenig, wenn eine 24-Stunden-Hotline für Gewaltbetroffene nur für eine weisse, gut ausgebildete, deutschsprachige, hörende cis Frau mit Schweizer Pass zugänglich und erreichbar ist.
Denn dann sind die Vulnerabelsten unter uns sich selbst überlassen.
Wer in den Genuss von Leistungen kommt, ist auch immer abhängig von der eigentlichen Definition, nämlich davon, wie Gewalt gegen Frauen oder häusliche Gewalt definiert wird.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, wählt in Artikel 3 bewusst eine breite Definition:
Häusliche Gewalt umfasst alle Formen der körperlichen, sexuellen, seelischen und wirtschaftlichen Gewalt in Paarbeziehungen sowie in generationenübergreifenden Beziehungen, insbesondere zwischen Eltern und Kindern oder auch zwischen zwei oder mehreren anderen Familienmitgliedern.
Die Istanbul-Konvention stuft Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung ein. In der Konvention werden politische und rechtliche Massnahmen definiert, die einen europaweit einheitlichen Rahmen schaffen, und zwar im Bereich Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung.
Die Istanbul-Konvention ist seit 7 Jahren in Kraft in der Schweiz. Vor einem Jahr ist (endlich!) der langjährige Vorbehalt im Ausländer- und Integrationsgesetz gefallen: Gewaltbetroffene Migrant*innen können sich künftig von gewalttätigen Partner*innen trennen, ohne den Verlust ihrer Aufenthaltsbewilligung zu befürchten. So steht es zumindest nun auf dem Papier.
Fünftens: Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt ist so alltäglich und weit verbreitet, dass sie als Teil eines Systems bezeichnet werden muss.
Die systematische Geringschätzung des weiblichen Geschlechts ist auch in den Köpfen von Frauen selbstverankert. Das ist das Perfide am (verinnerlichten) Sexismus. Das zeigt sich dann beispielsweise darin, dass sexuelle Belästigung von vielen Betroffenen selbst als «normal» wahrgenommen und bagatellisiert wird, als gehöre es zum Spiel dazu.
Wer sich wehrt, wird rasch einmal als Zicke abgetan. Diese negative Perspektive greift auch bei häuslicher Gewalt. Scham- und Schuldgefühle sind dann deren Ausdruck. Die Gewaltbetroffenen fühlen sich verantwortlich für das, was ihnen zugestossen ist oder müssen ihre Glaubwürdigkeit beweisen, nicht der Gewaltausübende… Diese Täter-Opfer-Umkehr spiegelt die geltenden Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern wider.
Den Mut, diesen Spiess umzudrehen, hatte Gisèle Pelicot. Über zehn Jahre hinweg liess Dominique Pelicot seine zuvor betäubte Ehefrau im eigenen Schlafzimmer von Dutzenden von ihm im Internet kontaktierten Männern vergewaltigen. Er missbrauchte sie auch selbst und simulierte daneben den treusorgenden Ehemann.
Während er einen Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit forderte, erwirkte Gisèle Pelicot das genaue Gegenteil. Sie begründete ihren Entscheid mit den Worten: «Die Scham muss die Seite wechseln».
Trotz Gisèle Pelicots Mut prägen Schamgefühle und Schuldzuschreibungen an das Opfer, das sogenannte victim blaming, weiterhin den privaten und öffentlichen Diskurs und erschweren die Arbeit und den Kampf gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt. Es ist ein System, das Gewaltbetroffene über den eigentlichen Akt der Gewalt hinaus diszipliniert, kontrolliert und unterordnet. Es ist ein System, in dem jenen, die Gewalt erleiden, weniger Freiheiten und Selbstbestimmung zugestanden werden als jenen, die sie ausüben. Es ist ein System, in dem in erster Linie Frauen und Menschen, die als Frauen gelesen werden, unbedeutend und abhängig bleiben sollen.
Viele Opfer schweigen oder ziehen Anzeigen später zurück, weil sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Täter stehen.
Sechstens: Nicht aufgeben!
Ich komme zurück zum Brief der Klientin aus dem Frauenhaus Zürich Violetta. Sie schrieb mir – ich zitiere:
«Erst als ich den Weg in ein Frauenhaus fand, veränderte sich meine Sicht auf alles. Ich fühlte mich zum ersten Mal nicht mehr machtlos, sondern gestärkt, selbstbewusst und zu allem fähig. Für mich war das Frauenhaus der Anfang von allem – ein sicherer Ort, der mir Mut und Hoffnung gab.»
Violetta, Klientin aus dem Frauenhaus Zürich
Das erste Frauenhaus in der Schweiz wurde 1979 in Zürich eröffnet. Nach dem Zürcher Vorbild folgte die Gründung von weiteren Frauenhäusern in mehreren Städten der Schweiz. Getragen wurden diese ersten Frauenhäuser vorerst ohne Unterstützung durch die öffentliche Hand, sondern ausschliesslich von autonomen Frauengruppen. Diese Frauen standen einerseits als aktive Mitarbeiterinnen im Einsatz und kümmerten sich andererseits um die Finanzierung des Frauenhauses, die sie mit Hilfe von privaten Spenden regelten.
Zu dieser Zeit spricht man über Gewalt, die zu Hause hinter verschlossenen Türen stattfindet, nur hinter vorgehaltener Hand.
Allen Schwierigkeiten zum Trotz hat sich die Frauenbewegung gegen die vorhandenen Widerstände durchgesetzt und ihre Ziele unbeirrt (weiter-)verfolgt.
Die Frauenbewegung setzte sich vehement dafür ein, dass häusliche Gewalt als gesellschaftspolitisches Problem erkannt wird: Also als Problem, das in den patriarchalen Strukturen unserer Gesellschaft gründet und das folglich nicht privat ist, sondern uns alle angeht – und deshalb auch öffentliche Gelder erfordert.
In den vergangenen 45 Jahren wurden Frauenprojekte gegründet, Schutzstrukturen geschaffen, der Opferschutz wurde ausgebaut.
Es wurden weiterführende Massnahmen und Strategien entwickelt, um Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen und verhindern.
Unzählige Frauen und Kinder haben in den letzten 45 Jahren im Frauenhaus Zürich Violetta Zuflucht gefunden. Frauenhäuser schützen mit ihrem Angebot Menschenleben.
Die Frauenberatungsstellen und Opferberatungsstellen verzeichneten 2024 einen erneuten Anstieg an Beratungen auf bereits sehr hohem Niveau. Es ist eine Arbeit, die kaum gesehen wird und heute nicht mehr wegzudenken ist.
Weitgehend intakt geblieben sind allerdings die patriarchalen Strukturen und traditionellen Geschlechterverhältnisse, die die Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder fördern.
Und jetzt?
Jedes Jahr sterben in der Schweiz viele – zu viele – Personen an den Folgen von häuslicher Gewalt. Das ist kein privates Problem.
Gewalt ist, wo immer sie ausgeübt wird, nicht akzeptabel.
Acht Jahre nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention wurde die staatliche Umsetzung in der Schweiz kürzlich mit der Note 3 bewertet. Das können wir so nicht stehen lassen.
Es gibt Fortschritte, doch die Finanzierung und der Zugang zu vielen Angeboten ist ungenügend und nicht für alle Gewaltbetroffenen möglich.
Eine nationale Strategie fehlt und die Angebote und deren Zugänglichkeit sind regional sehr unterschiedlich.
Der intersektionale Ansatz fehlt.
Die föderale Zersplitterung verhindert nach wie vor eine wirksame Gewaltprävention und den Schutz Betroffener. Zur Zeit bestimmt der Zufall, in welchem Kanton eine Frau lebt, ob sie Schutz erhält oder nicht.
Die Präventionskampagne, die der Bund im November lanciert hat, ist ein wichtiger Schritt und für viele, die schon lange auf eine solche Kampagne gewartet haben, etwas ganz Besonderes. Sie allein aber reicht nicht.
Gewalt gegen Frauen ist ein politisches Thema, das nach politischen Antworten ruft:
Nur ein ineinandergreifendes vernetztes und umfassendes System, dass alle staatlichen Ebenen mit einbezieht, Betroffene effektiv schützt und Täter konsequent sanktioniert, verhindert alltägliche Gewalt, Eskalation und letztendlich Feminizide.
Dafür notwendig ist eine nationale Steuerung und Koordination, die nicht vor den Kantonsgrenzen Halt macht.
Der Schutz von Menschenleben kostet Geld. Dieses Geld muss bereitgestellt werden und nicht in jeder Budgetdebatte neu verhandelt werden müssen. Solange wir bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt nicht hinschauen und weiterhin schweigen, machen wir uns zu Kompliz*innen von Gewalttätern und liefern Gewaltbetroffene der Gewalt immer wieder und von neuem aus.
Unser Weg muss auf eine konsequente Gleichstellung hinsteuern. Gleichstellung macht Frauen und weiblich gelesene Personen unabhängiger und weniger ausbeutbar.
Gewalt gegen Frauen ist aber auch ein gesamtgesellschaftliches Thema, das nach persönlichen Antworten ruft, nach Zivilcourage. Zivilcourage beginnt dort, wo wir nicht wegschauen, nicht relativieren, nicht schweigen. Das bedeutet auch:
Hilfe suchen ist kein Zeichen der Schwäche. Hinsehen ist kein Einmischen.
Zivilcourage kann vieles sein: Ernst gemeint nachfragen. Informieren. Unterstützen. Da sein. Nicht urteilen.
Wer Hilfe braucht, findet diese beispielsweise
bei der Opferhilfe Schweiz und den Opferberatungsstellen, kostenlos und anonym, in einigen Kantonen bereits Tag und Nacht;
bei den Frauenhäusern – viele Frauenhäuser haben eine 24-Stunden-Hotline und sind Tag und Nacht an 365 Tagen im Jahr erreichbar und zugänglich – häusliche Gewalt kennt keine Jahreszeit und auch keine Feiertage;
bei Anlaufstellen wie der Dargebotenen Hand oder Pro Juventute;
bei akuter Gefahr unter der Telefonnummer 117 bei der Polizei.
Diese Anlaufstellen sind auch für Angehörige oder Freund*innen da.
Es braucht unsere Solidarität.
Solidarität ist nicht nur ein Wort, sondern eine Praxis. Öffentlich über Gewalt zu reden ist essenziell, denn zu schweigen schützt immer die Täterschaft.
Es braucht auch die Männer, die sich klar von Gewalt und Dominanz distanzieren und ihre Privilegien zu Gunsten der gelebten Gleichstellung abgeben.
Ein Nein zu Gewalt an Frauen, ein Nein zu geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein Ja für die Menschenrechte.
Nutzen wir die Istanbul-Konvention für mehr Sicherheit, Gleichberechtigung und Gleichstellung. Wer Gewalt gegen Frauen verhindern will, muss für Frauen bis Männer gleiche Rechte und gleiche Chancen einfordern. Gleichstellung verhindert Gewalt.
Um es nochmals in den Worten unserer Klientin zu sagen – ich zitiere:
«Eine Gesellschaft kann nur dann frei und gerecht sein, wenn (auch die) Frauen frei sind.»
Dies ist eine Medienpartnerschaft mit Karl der Grosse. Es fliesst kein Geld.
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