Koch aus Nigeria will für ein Zürcher Restaurant kochen, doch bekommt kein Visum - Tsüri.ch #MirSindTsüri
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Von Lara Blatter

Co-Geschäftsleitung & Redaktorin

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6. Oktober 2023 um 04:00

Angst ist grösser, dass sie bleiben: Amt verweigert Koch und Musiker aus Westafrika Einreise

Die Zürcher Gastronomin Naomi Biaduo wollte für ihr Restaurant einen nigerianischen Koch und einen ghanaischen Musiker für zwei Wochen nach Zürich bringen. Doch diese bekamen kein Visum. Die Gefahr, dass sie in der Schweiz bleiben könnten, haben die Behörden als zu hoch eingestuft.

Naomi Biaduo hat diesen Keller für gut zwei Wochen in die «Uche Chop Bar» verwandelt. (Foto: Elio Donauer)

Weisse Stühle und Tische aus Plastik stehen im Sand, an den Wänden hängen Bilder der senegalesisch-französischen Künstlerin Keshia Leconte. Statt der Sonne tunken Leuchtstoffröhren den Raum in farbiges Licht. Die Zürcher Gastronomin Naomi Biaduo hat diesen Keller im Kreis 4 in den letzten zwei Wochen in das westafrikanische Strassen-Restaurant «Uche Chop Bar» verwandelt. Ihr Versprechen: Fine Dining Küche aus Nigeria und Ghana. Denn davon habe man in Zürich keinen Plan. «Ich wollte mit dem Event unseres Vereins Adaku zeigen, wie modern Westafrika ist – die Kultur zugänglich und sichtbar machen», sagt Biaduo. Fernab von stereotypen Bildern wie afrikanischen Trommeln und Masken, wie sie sagt.

Doch es lief nicht alles nach Plan. Das Programm musste kurz vor der Eröffnung am 20. September angepasst werden. Sowohl dem eingeladenen Koch Ikenna Akwuebue als auch dem Musiker Frank Osei wurde die Einreise in die Schweiz verwehrt. Zwei befreundete Zürcher Köche sprangen stattdessen in die Bresche.

Biaduo wusste, dass es kein einfaches Unterfangen werden würde, Akwuebue und Osei für das Event in die Schweiz zu holen. Dass es unmöglich und schlussendlich ein rassistischer Entschied die Pläne kreuzen könnte, daran dachte sie nicht. Doch die beiden Männer sind jung, ledig und haben keine Kinder. Und sind deshalb der Schweizer Migrationsbehörde ein Dorn im Auge.

Zweifel, dass die Männer bleiben könnten

Bereits im vergangenen Mai reichten Akwuebue und Osei ihre Anträge auf ein Schengen-Visum ein. Dieses würde es ihnen erlauben, sich während 90 Tagen im Schengen-Raum, und somit in der Schweiz, aufzuhalten. Um ein Visum zu bekommen, müssen Antragsteller:innen nachweisen können, dass die nötigen finanziellen Mittel vorhanden sind und dass man nach dem Aufenthalt wieder ins Heimatland zurückkehrt.

Alleine für einen Termin, um das Visum zu beantragen, bezahlten die beiden 80 Dollar. Auch mussten sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine Reiseversicherung vorlegen. Diese seien allesamt von europäischen Anbieter:innen gewesen. «Das ganze Verfahren zeigt viele solche Ungerechtigkeiten. Das Geld fliesst nach Europa», so die Gastronomin Biaduo.

Nach zwei Wochen sei dann der Bescheid gekommen. Die Visaanträge wurden mit knappen Worten abgelehnt: Die eingereichten Dokumente, wie etwa die Hin- und Rückflüge, seien zu wenig zuverlässig gewesen. Zudem bestünden Zweifel, dass die Männer den Schengen-Raum nicht wieder verlassen würden. 

«Ich will Köch:innen, die nicht europäisch sozialisiert sind, hier herbringen.»

Naomi Biaduo, Gastronomin

Als Nigerianer sei es schwierig, ein Visum für Europa zu bekommen, dem sei sich Akwuebue bewusst gewesen. Dass es in seinem Fall unmöglich scheint, schmerzt ihn: «Bei der Beantragung eines Visums werden wir diskriminiert. Die politische Architektur der heutigen Welt ist nicht so aufgebaut, dass man mit uns kooperieren will.» Auch nicht für innovative gastronomische Projekte, wie jenes von Biaduo. Dabei stand genau das für sie im Zentrum.

«Ich wollte, dass Ikenna für die Zürcher:innen kocht. Klar, es gäbe auch westafrikanische Starköche in Frankreich oder England, da hätte ich keine Probleme mit der Einreise gehabt.» Aber die Geschichte sei dann eine andere. «Ich will Köch:innen, die nicht europäisch sozialisiert sind, hier herbringen», so die Gastronomin.

Auf den negativen Bescheid der Anträge erhob sie für je 200 Franken Einsprache beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Als langjähriger Experte für Migrationsrecht stand ihr dabei der Rechtsanwalt Marc Spescha zur Seite.

Er sieht vor allem zwei Gründe, die bei jungen Männern aus dem afrikanischen Kontinent fast immer zur Ablehnung entsprechender Gesuche führen: Erstens herrsche ein Wohlstandsgefälle, heisst: der Zuwanderungsdruck sei hoch. Die Behörden unterstellten daher, dass Menschen aus einem afrikanischen Land, um jeden Preis in Europa bleiben wollen, wenn sie denn einmal hier sind. Zweitens sei es für die Behörden ein starkes Indiz für eine solche Annahme, wenn die Männer keine Familie hätten oder auch sonst keine besonderen Verpflichtungen, sodass sie zwingend wieder in ihr Land zurückkehren müssten.

Das Versprechen der «Uche Chop Bar»: Fine Dining Küche aus Nigeria und Ghana. (Foto: Elio Donauer)

Die übersteigerte Angst, Gesuchsteller würden die Besuchsmöglichkeit missbrauchen, führen nach Speschas Auffassung in Biaduos Fall zur willkürlichen Ablehnung der Gesuche. Zum einen sei sie eine erfahrene Gastronomin, deren Projekt seriös sei, zum anderen seien sowohl der Musiker als auch der Koch in Ghana beruflich verwurzelt – sie hätten keinen Grund, in Europa unterzutauchen.

In Ghana verwurzelt

Biaduos Einsprache sollte genau dies aufzeigen. Da diese in einer Schweizer Landessprache beim SEM in Bern innert 30 Tagen eingereicht werden muss, übernahm sie diese Aufgabe zusammen mit Spescha. Der Mangel an Informationen habe den Prozess von Anfang an zusätzlich erschwert, kritisiert sie. Vieles sei zu kompliziert formuliert und auf offiziellen Webseiten kaum zu finden. «Als Person ohne Kontakte in der Schweiz ist es fast unmöglich, gegen den Entscheid vorzugehen», sagt Biaduo. 

Gemeinsam mit dem Koch und dem Musiker sammelten Biaduo und ihr Projektpartner und Vereinsmitbegründer Azu Baur alle möglichen Unterlagen, um zu beweisen, dass die beiden keinerlei Intentionen hätten, in der Schweiz zu bleiben. Sie mussten beweisen, dass sie wirtschaftlich und kulturell bestens verankert sind in Ghana.

Akwuebue stammt aus Nigeria, lebt und kocht seit Jahren in Ghana und unterrichtet dort an der «School of Culinary Arts». Auch habe er einen Mietvertrag für seine Wohnung in Accra, der Hauptstadt Ghanas, weitere Cateringverträge und zukünftige Auftragsbestätigungen der Einsprache beigelegt.

Auch für Osei erhoben sie Einsprache, doch bei ihm sei es schwieriger gewesen, Unterlagen zu bekommen: In der Musikbranche werden allgemein weniger schriftliche Dokumente wie Verträge produziert.

Naomi Biaduo hat für die beiden Visa-Prozedere je gut 1000 Franken bezahlt, was knapp einem durchschnittlichen Jahreslohn in Ghana entspreche. (Foto: Elio Donauer)

Anfang Juli reichten sie dann die Einsprachen samt einem Einladungsschreiben und einem Vertrag, dass sie Kosten bis in die Höhe von 30’000 Franken für die beiden Männer übernehmen würden, beim SEM ein. Erneut legten sie auch die Hin- und Rückflüge bei. 

SEM zweifelt an Rückreise der beiden Männer

Danach verging viel Zeit: Bis wenige Wochen vor dem Start des Pop-Ups im September wusste die Gastronomin nicht, ob es mit den Visa klappt. Doch die Planung lief bereits auf Hochtouren.

Es dauerte bis Mitte August, bis die Einsprache von Koch Akwuebue abgewiesen wurde. Auf jene von Musiker Osei hat Biaduo erst diese Woche eine negative Antwort erhalten.

Die Gastronomin liest aus dem Brief betreffend Ikenna Akwuebue vom SEM vor:

Ihr Gast stammt aus einer Region, aus welcher als Folge der dort insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht herrschenden Verhältnisse der Zuwanderungsdruck nach wie vor stark anhält. Wie die Erfahrung gezeigt hat, versuchen viele Personen sich insbesondere auch im westlichen Ausland eine vermeintlich bessere Zukunft aufzubauen. [...] Wie den Gesuchsunterlagen zu entnehmen ist, handelt es sich beim Gesuchsteller um eine in diesem Sinne ungebundene Person: Er ist jung, ledig und hat keine Kinder. 

«Zudem schreiben sie, es könne von keiner Verwurzelung in Ghana ausgegangen werden. Ikenna ist offiziell in Ghana erst seit knapp einem Jahr gemeldet, zuvor reiste er zwischen Nigeria und Ghana hin und her und musste sich deshalb nicht anmelden», so Biaduo. Sie ist genervt, denn der Brief hinterlasse das Gefühl, dass die Behörden die beigelegten Dokumente nicht genau angeschaut hätten.

«Die Behörden glauben den afrikanischen Gesuchsteller:innen nicht.»

Marc Spescha, Rechtsanwalt und Migrationsexperte

Bitter, aber kein Einzelfall

Der Entscheid tue auch auf einer persönlichen Ebene weh. Als Person of Color mit dem Schweizer Pass in der Hand könne sie überall hin reisen und müsse keine aufwendigen und teuren Prozesse durchlaufen, nur weil sie aus dem globalen Süden komme. «Mit der Begründung, dass Ikenna jung und ledig ist, sagen sie ja auch, dass sie Angst haben vor Kids, wie ich es bin. Es wäre doch ihr Recht, sich auch während eines kurzfristigen Aufenthalts in Zürich zu verlieben?»

Der Entscheid des SEM sei für alle Beteiligten bitter, aber längst kein Einzelfall, fügt Rechtsanwalt Marc Spescha hinzu. Bei geringstem Zweifel würden solche Anträge, speziell von Menschen aus Ghana und Nigeria, abgelehnt. Die Tatsache, dass aus diesen Ländern viele Asylsuchende den gefährlichen Weg über das Mittelmeer auf sich nähmen, um anschliessend ein Asylgesuch zu stellen, führe zur pauschalen Unterstellung, jede Person aus einem entsprechenden Land würde nicht wieder ausreisen und untertauchen.

«Die Bilder von jungen Männern, die übers Mittelmeer nach Europa fliehen, prägen das Handeln der Behörden. Es herrscht eine irrationale und übermächtige Angst, aufgrund derer im Einzelfall nicht mehr sachlich abgewogen wird», so der Migrationsexperte. «Die Behörden glauben oft an die Aufrichtigkeit der einladenden Person, aber sie glauben den afrikanischen Gesuchsteller:innen nicht.»

Er hält die überaus restriktive Visumsvergabepraxis der Schweizer Behörden für den Ausdruck einer «sachlich ungerechtfertigten und bedauerlichen Abwehrhaltung».

Auf Anfrage beteuert das SEM, dass Anfragen unabhängig von einer bestimmten Nationalität überprüft werden würden. Zu den beiden Fällen geben sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft. Doch Ausstellungen können verweigert werden, wenn die fristgerechte Ausreise nicht als gesichert erachtet würde.

Ein Schlag ins Gesicht

Die abgelehnte Einsprache von Akwuebue hätte zwar weitergezogen werden können, doch davon riet Spescha ab. Denn: Solche Verfahren dauern lange und das Event wäre nicht zu retten gewesen. Zudem würden weitere Kosten auf Biaduo zukommen, die bereits je 1000 Franken bezahlt hat.

«Ich bin nicht verzweifelt und will nach Europa.»

Ikenna Akwuebue, Koch

«Es wird uns verboten, andere Flecken auf der Welt zu sehen, nur weil man uns unterstellt, nicht zurück zu wollen.»

Frank Osei, Musiker

Auch für Akwuebue selbst war die abgelehnte Einsprache ein Schlag ins Gesicht. Es sei beschämend, dass er nicht in die Schweiz kommen dürfe, nur weil er jung und unverheiratet sei. Die pauschale Unterstellung, man wolle seine Heimat verlassen, sei unfair. «Ich bin nicht verzweifelt und will nach Europa.» Er sei kein Mensch auf der Flucht, nur weil er aus dem globalen Süden komme. Er habe als Nigerianer ein Leben in Ghana.

So geht es auch Osei. Ghana stecke vielleicht in einer ökonomischen Krise, das heisse aber noch lange nicht, dass alle gleich das Land verlassen wollen. «Dieser systematische Rassismus ist hart. Wollen Menschen aus Europa nach Ghana kommen, geht das ohne Problem. Aber unsere Reisen werden trotz zig Belegen verunmöglicht. Es wird uns verboten, andere Flecken auf der Welt zu sehen, nur weil man uns unterstellt, nicht zurück zu wollen», sagt der Musiker.

Biaduos Projekt sollte eine Bereicherung für Zürich sein. Was zurückbleibt, ist Frust über das Schweizer Migrationswesen und acht Tonnen Sand.

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