Genossenschaften kritisieren Eingriff in Wohnungsvergabe
Der Zürcher Gemeinderat will, dass Genossenschaften künftig einen Teil von neu gebauten Wohnungen auf städtischem Boden auch für Nichtmitgliedern ausschreiben. Der Präsident der Wohnbaugenossenschaften sieht potenzielle Konflikte mit den Belegungsvorschriften.
Die Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen in Zürich ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Viele Genossenschaften führen deshalb keine Wartelisten mehr und schreiben nur selten Mietwohnungen öffentlich aus, sodass sich auch Nichtmitglieder darauf bewerben können.
Um diese Praxis zu ändern, hat der Zürcher Gemeinderat Mitte Januar ein Postulat überwiesen. Konkret wird gefordert, dass Genossenschaften künftig einen Teil ihrer neuen Wohnungen auf städtischem Boden auch für Nichtmitglieder ausschreiben müssen. Der Vorstoss wurde von der FDP eingereicht.
Andreas Wirz, Präsident der Wohnbaugenossenschaften Zürich, bewertet die Forderung bislang zurückhaltend. Eine spürbare Entlastung des Wohnungsmarkts sei davon nicht zu erwarten, denn «die Baustelle liegt ganz woanders».
Eingeschränkter Handlungsspielraum
Ursprünglich hatte die FDP gefordert, dass künftig alle neu gebauten Genossenschaftswohnungen auf städtischem Boden öffentlich ausgeschrieben und Mitglieder und Nichtmitglieder demnach gleich behandelt werden sollen.
Die Partei kritisiert, dass Genossenschaften auf stark vergünstigtem städtischem Boden Wohnungen bauen, die sie aber überwiegend nur bestehenden Mitgliedern zugänglich machen – statt der ganzen Bevölkerung.
So weit wollte die SP nicht gehen. Eine solche Änderung hätte den Handlungsspielraum der Genossenschaften stark eingeschränkt, so das Argument. Das System der internen Vermittlung von bestehenden Bewohner:innen wäre durch eine rein öffentliche Ausschreibung nicht mehr möglich gewesen.
Deshalb verlangten die SP-Ratsmitglieder eine Anpassung des Textes: Künftig soll ein «angemessener» Anteil öffentlich ausgeschrieben werden – und dies ausschliesslich bei neuen Baurechtsverträgen, nicht bei bestehenden Verträgen, die verlängert werden. Mit dieser Überarbeitung fand das Postulat mit 89 zu 31 Stimmen eine Mehrheit.
Dass genossenschaftliche Wohnungen zuerst intern vermittelt werden, hänge mit den einzuhaltenden Belegungsvorschriften zusammen. «Genossenschaften benötigen die neu gebauten Wohnungen oft, um unterbelegte freizuspielen. Damit können insgesamt mehr Menschen von einer preisgünstigen Wohnung profitieren», erklärt Wirz.
Viele ältere Siedlungen bestehen gemäss ihm aus Familienwohnungen. «Wenn die Kinder ausziehen, müssen wir den Eltern eine kleinere Wohnung vermitteln können, wenn wir sie nicht auf die Strasse stellen wollen», so der Präsident der Wohnbaugenossenschaften Zürich.
«Begeisterung hält sich in Grenzen»
In Neubauprojekten entstünden vermehrt Kleinwohnungen, in die betroffene Haushalte umziehen könnten. Die frei werdenden Wohnungen würden in solchen Fällen anschliessend häufig auch für Nichtmitglieder ausgeschrieben. Damit können Genossenschaften den Flächenverbrauch niedrig halten und eine soziale Durchmischung sicherstellen.
Wirz rechnet deshalb weder damit, dass die Änderung zu einer Entspannung des Wohnungsmarktes führt, noch, dass sie die Wartelisten verkürzt. Stattdessen sieht er den Hebel bei der Förderung von bezahlbarem Wohnraum: «Genossenschaften können nur begrenzt wachsen.» Trotz Neubauprojekten bleibe die Anzahl der Wohnungen begrenzt, weshalb auch andere Bauträger Verantwortung übernehmen müssten, so Wirz.
Noch habe sich der Verband der Wohnbaugenossenschaften Zürich nicht mit seinen Mitgliedern austauschen können. «Die Begeisterung wird sich aber wahrscheinlich in Grenzen halten», sagt Wirz. Bereits heute seien die Anforderungen der städtischen Baurechtsverträge sehr hoch. Die Ausschreibungspflicht würde den administrativen Aufwand weiter erhöhen.
Der Stadtrat muss das Anliegen innerhalb der nächsten zwei Jahre prüfen. Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, signalisierte der zuständige Finanzvorsteher Daniel Leupi angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt seine Bereitschaft, die Forderung umzusetzen.
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Nach der Ausbildung zur Kauffrau EFZ beim Sozialdepartement der Stadt Zürich folgte die Berufsmaturität an der KV Zürich mit Schwerpunkt Wirtschaft. Anschliessend Bachelorabschluss in Kommunikation und Medien mit Vertiefung Journalismus an der ZHAW. Erste journalistische Erfahrungen als Praktikantin in der Redaktion von Tsüri.