Zürich ist auf dem letzten Platz bei der Digitalisierung des Grundbuchs
Kein anderer Kanton operiert in Sachen Grundbuch noch so analog wie der Kanton Zürich. Das zeigt erstmals eine Umfrage von Tsüri.ch. Zürich ist damit auch einer der wenigen Kantone, welche noch keinen Zugang zum Grundbuch im Internet ermöglichen.
Wenn im Kanton Zürich ein Grundbucheintrag angepasst wird, dann geschieht das von Hand. Da wo das Grundbuch noch nicht digitalisiert ist, besteht es effektiv aus Büchern, deren Einträge nur handschriftlich ergänzt werden können oder aus losen Blättern, die mit Schreibmaschinen nachgeführt werden.Techniken, die sich in den vergangenen Jahrhunderten bewährt haben, aber heute aus der Zeit gefallen scheinen.
Nicht alle Kantone handhaben moderne Technologie mit solch spitzen Fingern: Schaffhausen, Zug und das Tessin etwa haben ihre Grundbucheinträge seit rund 25 Jahren digitalisiert. In Zürich waren Anfang November jedoch gerade einmal 41 Prozent aller Grundstücke digital erfasst. Damit ist der Kanton auf dem schweizweit letzten Platz, hinter Appenzell Innerrhoden (48 Prozent) und dem Wallis (55 Prozent). Das zeigt eine exklusive Umfrage von Tsüri.ch unter allen Schweizer Grundbuchämtern.
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Die grosse Mehrheit der Kantone haben ihre Grundbücher vollständig digitalisiert. Bei einzelnen fehlen noch wenige Gemeinden.
Dass Zürich hier spät dran ist liegt laut Zürcher Notariatsinspektorat an einem Rückschlag bei der Softwarebeschaffung vor neun Jahren, wie es gegenüber Tsüri.ch erklärt. Bereits seit 2004 hatte sich das Notariatsinspektorat mit der Frage nach einer geeigneten Softwarelösung beschäftigt. Zusammen mit den Kantonen Luzern, Solothurn, Zug und Schaffhausen bestellte Zürich eine Plattform beim IT-Konzern IBM. Die Plattform war aber derart mangelhaft, dass die Kantone den Vertrag kündigten und eine neue Lösung finden mussten. Kantone wie Solothurn oder Schaffhausen setzten danach auf ein bestehendes Angebot eines anderen Anbieters. Sie profitierten auch davon, dass sie bereits intern ihre Grundbücher elektronisch erfasst hatten und nur noch Daten in ein neues Tool übertragen mussten.
Zürich liess sich jedoch eine eigene Applikation programmieren. Diese konnte erst Ende 2017 in Betrieb genommen werden. Damit startete der Kanton als letzter mit der Erfassung der Grundbucheinträge. Seither werden die Daten aus den analogen Büchern digital erfasst. Das dauert seine Zeit, auch weil Zürich mit 670’000 Grundstücken besonders viele Einträge zu erfassen hat und weil die Arbeit besonders sorgfältig erledigt werden muss. Ende 2018 waren 16 Prozent des Grundbuchs digital, Ende 2019 waren es 30 Prozent. Für die Datenüberführung wurden mehr als ein Dutzend zusätzliche Stellen bewilligt, trotzdem wird es gemäss dem Rechenschaftsbericht des Obergerichts noch Jahre dauern, bis alle Daten auch digital abgespeichert sind. Geht es im Tempo wie bisher weiter wird dies wohl erst Ende 2024 der Fall sein.
Fast alle Kantone bieten Zugang zum Grundbuch per Internet
Dass Zürich beim Grundbuch noch zu weiten Teilen handschriftlich unterwegs ist, hat auch Konsequenzen für all jene, die vom Grundbuchamt eine Auskunft benötigen. In den meisten Kantonen ist die Suche nach dem*r Eigentümer*in eines Grundstücks im Internet mit wenigen Klicks möglich. Selbst Kantone, welche ihre Angaben noch nicht vollständig erfasst haben, bieten diese Option an; so etwa Schwyz, Appenzell Ausserrhoden und Freiburg.
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In Zürich ist eine Abfrage nur per Telefon, Email oder Brief möglich. Bis Ende nächstes Jahr will der Kanton hier aufgeholt haben und ab dann Eigentümer*innenabfragen übers Internet ermöglichen – auch wenn bis dann noch nicht das gesamte Grundbuch digital ist.
Handänderungen bleiben unter Verschluss
Transparenz und Nutzer*innenfreundlichkeit ist nicht nur eine Frage von Pech mit Softwarelösungen. Es ist auch eine Frage davon, wie viel Gewicht ein Kanton dem öffentlichen Interesse einräumt. Das zeigt sich bei der Veröffentlichung von Handänderungen. Diese ermöglichen es Journalist*innen etwa, nachzuvollziehen, wie häufig ein Stück Boden gekauft und verkauft wurde.
Seit 2005 erlaubt das Bundesgesetz den Kantonen, diese Verkäufe nicht mehr im Amtsblatt zu veröffentlichen. Die Mehrheit der Kantone macht davon nicht Gebrauch und publiziert Handänderungen weiterhin. Nicht so der Kanton Zürich, kaum war das Gesetz auf Bundesebene beschlossen, hat das zuständige Obergericht seine Verordnung angepasst und den Absatz gestrichen. Warum es damals so entschieden hat, kann dessen Kommunikationsabteilung heute nicht mehr nachvollziehen, auch die Protokolle der damaligen Sitzung gäben darüber keinen Aufschluss. Und wie stehen die Oberrichter*innen heute zu Transparenz bei Handändänderungen? Das lasse sich nicht vorhersehen, sagt die Kommunikationsverantwortliche Andrea Schmidheiny.
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Es steht nicht gut um die Digitalisierung des Grundbuchs in Zürich. Das macht es auch für die Bevölkerung und die Medien schwierig, dessen Informationen einzusehen. Das Ziel, das Grundbuch bis Ende nächstes Jahr im Internet abrufbar zu machen, ist löblich. Aber selbst wenn die dafür nötige Infrastruktur bis dann bereit ist, werden dann, mit der aktuellen Digitalisierungsrate, nur rund die Hälfte der Kataster digital verfügbar sein.
In der Zwischenzeit operieren die Zürcher Grundbuchämter weiter mit Papier und Stift. Und für einmal ist Zürich nicht an der Spitze, sondern am Schluss des Digitalisierungs-Zugs.
Dieser Beitrag ist im Rahmen des Rechercheprojekts «Wem gehört Zürich» erschienen. In den nächsten Tagen und Wochen werden weitere Artikel folgen. Willst du diese Recherche ermöglichen? Dann darfst du gerne hier das Crowdfunding unterstützen oder Tsüri-Member werden.
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