1240 Franken Mieterhöhung – Rechtsanwalt spricht von «Druckmittel»
Zwei Mieter sollen 75 Prozent mehr für ihre Wohnungen bezahlen als bisher. Die Liegenschaft würde zu wenig Rendite abwerfen, argumentieren die Eigentümer. Es ist bereits das zweite Mal, dass sich die Schlichtungsbehörde mit dem Haus im Kreis 4 beschäftigen muss.
Würde es nach den Eigentümern gehen, wäre das Haus an der Müllerstrasse 10 schon längst durch einen Neubau ersetzt worden. Doch es steht noch: Eingeklemmt zwischen den verspiegelten Scheiben des Google-Sitzes und einem frisch sanierten Haus mit Mikrowohnungen.
Die Bewohner selbst bezeichnen die Liegenschaft als «sanierungsbedürftig»; das Parkett ist abgewetzt, Küche und Bad überaltert, die Fenster schlecht isoliert. Entsprechend tief ist der Mietzins: 1630 respektive 1700 Franken pro Monat bezahlen Mandu dos Santos Pinto und Otto Wenk für ihre 3- und 4-Zimmer-Wohnungen.
Zu wenig, fanden die neuen Eigentümer und wollten den Mietzins bereits vergangenen Herbst um 75 Prozent anheben. Als Grund nannten sie die «ungenügende Nettorendite» nach dem Erwerb. Doch die Mieter wehrten sich und fochten die Erhöhung an.
1240 Franken mehr Miete wegen fehlender Rendite
Seit 15 Jahren wohnt Mandu dos Santos Pinto an der Müllerstrasse 10. Ein Aufschlag von fast 1240 Franken für die 85 Quadratmeter grosse Wohnung – ohne viel investiert zu haben – sei ungerechtfertigt, sagt er.
Es gehe nicht nur um sie selbst: «Wir kämpfen für all jene, die nicht das Privileg haben, sich zu wehren.» Zum Beispiel Menschen mit Migrationshintergrund oder Familien, die auf das Wohlwollen ihrer Vermieter:innen angewiesen sind.
«Niemand zahlt 2870 Franken für eine 4-Zimmer-Wohnung in diesem Zustand.»
Peter Nideröst, Mietrechtsanwalt
Dos Santos Pinto zufolge ist die Liegenschaft bereits als «Abbruchobjekt» in die neuen Hände überreicht worden – angeblich für sechs Millionen Franken. Sowohl er als auch Otto Wenk haben Architektur studiert und halten das Argument der unzureichenden Rendite für unberechtigt: «Es war von Anfang an klar, dass das Haus einem Neubau weichen muss», so dos Santos Pinto.
Der Anwalt Peter Nideröst, der die Mieter seit 2023 begleitet, unterstützt diese These. Er ist sich sicher, dass es den Vermietern nur darum geht, das Haus möglichst schnell abreissen zu können, um so den finanziellen Schaden in Schach zu halten.
«Sie nutzen die Mietzinserhöhung als Druckmittel und hoffen, dass meine Mandanten einknicken und von sich aus gehen», sagt Nideröst. Er glaubt nicht, dass das Mietgericht die Mietzinsanpassung akzeptieren würde: «Niemand zahlt 2870 Franken für eine 4-Zimmer-Wohnung in diesem Zustand.»
Schaden in Höhe eines sechsstelligen Betrags
Im Jahr 2022 erwarb Martin Kissling gemeinsam mit seinem Geschäftspartner David Roth die Liegenschaft an der Müllerstrasse 10. Kurz darauf kündigten sie allen Mietparteien, mit der Begründung, ein Neubauprojekt realisieren zu wollen. Entstehen sollte ein Holzhaus mit zwölf Wohnungen.
Das Problem: Zum Zeitpunkt der Handänderung bestand bei einem der Mieter ein Kündigungsschutz, da sich dieser aufgrund des Baulärms bei den Nachbarhäusern in einem laufenden Verfahren befand.
«Es wird sich zeigen, ob unsere Absichten, bezahlbare Familienwohnungen zu erstellen, finanziell noch tragbar sind.»
Martin Kissling, Architekt und Hauseigentümer
Und so fand sich das erfahrene Architektenduo plötzlich vor der Schlichtungsbehörde wieder, wo sie «völlig auf dem falschen Fuss erwischt worden waren», sagte Kissling damals gegenüber Tsüri.ch. Zu einer Einigung kam es schliesslich erst im Frühjahr 2024 vor dem Zürcher Mietgericht: Mandu dos Santos Pinto und Otto Wenk dürfen bis 2028 in ihren Wohnungen bleiben – jedoch ohne Anspruch auf Verlängerung.
Ein herber Rückschlag für die Hausbesitzer, die sich zu Beginn des Rechtsstreits noch zuversichtlich gezeigt hatten: «Wir werden alle unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um im Jahr 2024 wie geplant bauen zu können», meinte Kissling im April 2023.
Dass sich der Baustart nun aufgrund der Mieterstreckung um fünf Jahre nach hinten verschiebt, kann sich laut Kissling auf die Mietpreise des Neubaus auswirken. «Es wird sich zeigen, ob unsere Absichten, bezahlbare Familienwohnungen zu erstellen, finanziell noch tragbar sind.» Der Schaden betrage bereits mehrere 100’000 Franken.
Auf die Frage, warum sie den Mietzins erst nach dem Entscheid vor Mietgericht nach an die Rendite angepasst haben, meint Kissling, dass sie sich gegenüber den Mietern «entgegenkommend und sozial» verhalten wollten.
«Sie versuchen alles, um uns aus dem Haus zu ekeln»
Otto Wenk glaubt ihm dieses Argument nicht: «Sie haben unseretwegen tausende Franken verloren, jetzt versuchen sie alles, was legal möglich ist, um uns aus dem Haus zu ekeln.» Seit 25 Jahren wohnt Wenk in der Müllerstrasse 10.
Wie Mandu dos Santos Pinto geht es auch ihm darum, ein Zeichen zu setzen. «Was aktuell in der Stadt abgeht, ist eine riesige Sauerei: Überall werden Menschen verdrängt, intakte Wohnhäuser abgerissen.»
Eigentümer:innen würden von der Angst der Menschen profitieren. «Viele Mieter:innen befürchten negative Konsequenzen, wenn sie sich gegen unrechtmässige Anpassungen wehren», sagt dos Santos Pinto. Er wirkt zuversichtlich, dass sich die Anstrengungen lohnen und seine Vermieter die Mietzinserhöhung zurückziehen werden. Auch wenn es in erster Instanz vor der Schlichtungsbehörde noch zu keiner Einigung gekommen ist.
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Ausbildung zur tiermedizinischen Praxisassistentin bei der Tierklinik Obergrund Luzern. Danach zweiter Bildungsweg via Kommunikationsstudium an der ZHAW. Praktikum bei Tsüri.ch 2019, dabei das Herz an den Lokaljournalismus verloren und in Zürich geblieben. Seit Anfang 2025 in der Rolle als Redaktionsleiterin. Zudem Teilzeit im Sozialmarketing bei Interprise angestellt.