Darüber stimmen wir am 13. Juni ab

In etwas mehr als zwei Wochen ist es wieder soweit: Stadtzürcher:innen können über je drei städtische und kantonale sowie fünf nationale Vorlagen abstimmen. Da verliert man schnell einmal den Überblick. Hier gibts eine Übersicht.

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Bild: Artemisia Astolfi

Städtisch

Totalrevision der Gemeindeordnung

Die Stadtzürcher:innen stimmen über eine Neuanpassung der Gemeindeordnung aus dem Jahr 1971 ab. Mit einer Anpassung sollen per Ende Jahr inhaltliche Lücken, sprachliche Unklarheiten und einen zeitgemässe Aufbau der Gemeindeordnung erreicht werden. Inhaltliche Änderungen betreffen zum Beispiel die Erhöhung der Kompetenzgrenze des Stadtrats für jährlich wiederkehrende Aufgaben von 50’000 auf 100’000 Franken. Ebenfalls soll die Kinder- und Jugendpartizipation ausgebaut werden, wonach eine Versammlung von mindestens 60 Personen zwischen 12 und 18 Jahren mit Mehrheitsbeschluss einen Vorstoss beim Gemeinderat erreichen kann.

JA Die veraltete Verfassung sieht in verschiedenen Punkten eine Optimierung und Modernisierung vor. Gegenstandslos gewordene Normen gilt es nach den Befürworter:innen aufzuheben. Dies betrifft unter anderem die Bestimmungen zur Verwaltungsorganisation, die neu vom Stadtrat geregelt werden soll.

NEIN SVP und FDP sehen in der Totalrevision nicht nur die notwendigen Nachführungen, sondern weitere Bestimmungen, die darüber hinaus angepasst werden würden. Ein weiterer Dorn im Auge ist den Gegner:innen die Erhöhung der Finanzkompetenzen des Stadtrats.

Mehr Informationen: Stadt Zürich

Rahmenkredit von 200 Millionen Franken für den Ausbau von erneuerbaren Energien

Ganz im Sinne des in der Gemeindeordnung verankerten Prinzips der Nachhaltigkeit und der 2000-Watt-Gesellschaft, will der Stadtrat den Treibhausgasausstoss weiter reduzieren. Dazu setzt er auf einen starken Ausbau erneuerbarer Energien. Um den Ausstieg aus der Kernenergie bis 2034 zu erreichen, hat die Stadt das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) beauftragt, den Strom aus Kernkraft sukzessive durch Strom aus erneuerbaren Quellen zu ersetzen. Die bisher bewilligsten Rahmenkredite von gesamthaft 420 Millionen Franken sind bereits zu einem grossen Teil ausgeschöpft, nun sollen die Kredite um 200 Millionen Franken für weitere Investitionen aufgestockt werden.

JA

Der Stadt- und Gemeinderat hat der Vorlage mit 100 zu 14 Stimmen zugestimmt. Fast alle Parteien (SP, Grüne, AL, GLP, EVP, FDP) befürworten ebenfalls die Initiative, um den nötigen Handlungsspielraum der Produktion erneuerbaren Energien weiter auszubauen.

NEIN

Die SVP-Fraktion kritisiert als einzige Partei die Investition in erneuerbare Energien. Sie sei zu einseitig und führe zu einer Verschlechterung der Energieversorgung. Stattdessen halten die Gegner:innen weiterhin an der Kernenergie fest.

Mehr Informationen: Stadt Zürich

Ausbau Stadttunnel als Veloverbindung, Objektkredit von 27,65 Millionen Franken

Der in den 1980er-Jahren gebaute Stadttunnel unter dem Hauptbahnhof soll zwischenzeitlich als sichere Veloverbindung zwischen den Stadtkreisen 4 und 5 genutzt werden. Von 2024 bis vorerst 2041 sollen Velos, E-Mofas, E-Leichtmotorfahrzeugen und Kleinmotorrädern mit Elektroantrieb den Velotunnel nutzen dürfen. Zusätzlich ist eine Velostation mit rund 800 Plätzen sowie eine Velorampe geplant. Abgestimmt wird über den Kredit von 27,65 Millionen Franken, mit dem Bau begonnen werden soll bereits nächstes Jahr.

JA

Die Befürworter:innen Stadt- und Gemeinderat sehen eine sinnvolle Umnutzung und zusätzliche Verbesserung der Veloinfrastruktur in der Stadt Zürich. Die Fahrt rund um den Hauptbahnhof sei speziell für Velofahrer:innen mühsam und gefährlich, der Velotunnel würde das Problem entschärfen.

NEIN

Nein stimmen tut auch hier wieder die SVP. Sie erachtet den Ausbau des Stadttunnels als Veloverbindung als Zweckentfremdung und sieht die Verkehrssicherheit durch leichte Elektrofahrzeuge gefährdet. Ebenfalls kritisieren die Gegner:innen die zu hohen Kosten des Ausbaus.

Mehr Informationen: Stadt Zürich

Kantonal

Kantonale Volksinitiative «Mehr Geld für Familien»

Die Vorlage sieht eine monatliche Erhöhung der Kinderzulagen um 50 Prozent vor. Die bisher unterdurchschnittlich hohen Zulagen im Kanton Zürich, 200 Franken Kinderzulage und 250 Franken Ausbildungszulage, entsprechen dem momentanen Mindestansatz des Bundes. In Zukunft sollen sie auf 300 Franken, respektive 375 Franken erhöht werden.

JA

Trotz steigender Lebenshaltungskosten haben sich die Zulagen sich seit 1999 nicht erhöht. Mit einer Anhebung würde sich der wirtschaftsstärkste Kanton der Zeit anpassen, sodass die Familien unterstützt werden und nicht im Nachteil liegen.

NEIN

Die Gegner:innen sehe zwar die Notwendigkeit einer Erhöhung, finden die vorgeschlagene Zahl jedoch deutlich zu hoch. Die Zahlen würden dem Wirtschaftskanton Zürich mehr schaden, insbesondere der KMU. Die Familienunterstützung müsse zielgerichtet erfolgen und lediglich diejenigen unterstützen, die auch wirklich von Armut betroffen seien.

Mehr Informationen: SRF news

Kantonale Volksinitiative«Raus aus der Prämienfalle»

Die Verbilligung der Krankenkassenprämien soll im Kanton Zürich nach neun Jahren wieder erhöht werden. Damals hatte der Kanton seinen Beitrag um 20 Prozent gesenkt, worauf ein Bundesgerichtsurteil diesen wieder nach oben korrigierte. Nun soll die Prämienverbilligung mit zusätzlichen 40 Millionen wieder zurück auf 100 Prozent des Bundesanteils erhöht werden.

JA Hauptbefürworterin ist vor allem die Mitte, ehemals CVP. Auch die Grünen, SP, EVT und AL unterstützen die Initiative. Sie argumentieren, dass die Krankenkassenprämien im Vergleich zu den Löhnen prozentual stärker gewachsen seien. Mit einer Annahme der Initiative soll besonders der Mittelstand entlastet werden.

NEIN Die Gegner:innen argumentieren, dass die zentralen Forderungen der Initiative bereits erfüllt seien und es eher unnötige Mehrausgaben seien. Zudem würden die bisher Profitierenden nur noch mehr erhalten. Stattdessen sehen sie die Lösung in der Bekämpfung der steigenden Gesundheitskosten.

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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS)

Die Initiative will das Zürcher Verbot von Geldspielautomaten aufheben, das in den 1990er Jahren eingeführt wurde. Danach dürfen keine Spielautomates ausserhalb von Casinos betrieben werden. Mit der Initiative soll das aber wieder möglich sein. Wird die Initiative abgelehnt, gilt nicht wie bisher das alte Gesetz, sondern das Bundesgesetz tritt in Kraft. Dies würde die Automaten erlauben. Folglich bräuchte es bei einem Nein ein neues, kantonales Einführungsgesetz mit neuem Verbot.

JA Das momentane Gesetz ist laut den Befürworter:innen nicht mehr zeitgemäss und betreffe nur noch einen kleinen Teil des Angebots. Wolle eine Person spielen, würde sie das bereits online oder ausserkantonal tun, denn dort gibt es ein solches Gesetz nicht. Wird die Initiative angenommen, sollen zudem rund zehn Prozent des Spielgeldes in einen Fond fliessen, welcher der Bekämpfung von Spielsucht zugute kommen soll.

NEIN Laut den Gegner:innen habe sich das Verbot bewährt. Das Verbot schütze Personen vor dem Fall in die Spielsucht und der Ausbeutung der Geldspiel-Industrie. Insbesondere Jugendliche, die keinen Zugang zu Casinos haben, würden durch das Gesetz geschützt werden. Zustände wie vor 30 Jahren seien zu verhindern. Das finden auch die Grünen, EVP und EDU und lehnen die Vorlage ab.

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National

Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung

Die Vorlage will die Umwelt besser schützen, da sauberes Trinkwasser in der Schweiz in Gefahr sei. Bäuer:innen sollen demnach nur noch Direktzahlungen vom Bund erhalten, wenn sie sich an die neuen Vorgaben halten würden. Diese fordern den Verzicht auf Pestizide, verbieten den Einsatz von Antibiotika zur Vorbeugung von Krankheiten und geben vor, nur so viele Tiere zu halten, wie sie mit dem selbst angebauten Futter vom Hof ernähren können.

JA

Die Landwirtschaft würde zu viel Pestizide, Antibiotika und Gülle auf den Feldern einsetzen, die eine Verschmutzung des Trinkwassers zur Folge hätten.

Sauberes Trinkwasser sei jedoch ein Grundrecht, dass durch die heutige Agrarwirtschaft nicht mehr verletzt werde dürfe, heisst es von Seiten der Befürworter:innen. Mit dem Gesetz würden die Umwelt und künftige Generationen geschützt werden.

NEIN

Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Initiative ab. Das Trinkwasser sei bereits gut geschützt. Eine Annahme hätte zur Folge, dass Bäuer:innen weniger produzieren können, was ein gesteigerter Import von Lebensmitteln zur Folge hätte.

Ebenfalls bestehe die Chance, dass Betriebe auf die Direktzahlungen vom Bund verzichten würden und so die teuren Forderungen nicht einhalten sowie schädlicher produzieren würden.

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Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»

In der Schweiz sollen keine synthetischen Pestizide mehr verwendet werden dürfen. Sei es in landwirtschaftlichen Betrieben, privaten Gärten und in der Pflege öffentlicher Anlagen und Strassen. Das Verbot würde auch den Gebrauch gewisser Reinigungsmittel mit künstlichen Pestiziden betreffen.

Die Vorlage beinhaltet zudem ein Importverbot von Lebensmitteln, die mithilfe von synthetischen Pestiziden produziert werden. Bei der Umsetzung des Verbots würde bis 2031 eine Übergangsfrist gelten.

JA

Das Zulassungsverfahren für Pestizide sei in der Schweiz nicht streng genug. Mit der Initiative sollen die Gesundheit und Umwelt vor den chemischen Substanzen geschützt werden. Denn synthetische Pestizide seien nicht vereinbar mit einer nachhaltigen Landwirtschaft, der Erhaltung der Artenvielfalt und ständen in einem Zusammenhang mit zahlreichen Krankheiten.

NEIN

Zu den Gegner:innen gehören der Bundesrat und das Parlament. Sie finden, das Totalverbot gehe zu weit. Bereits heute dürften Pestizide nur verwendet werden, wenn sie für Mensch, Tier und Umwelt sicher seien. Die Vorschriften würden bereits laufend verschärft werden. Bei einer Annahme bestehe Gefahr, dass Pflanzen und Lebensmittel nicht mehr vollständig geschützt würden. Ebenfalls werde die Versorgung mit Lebensmitteln erschwert, was eine sinkende Produktivität der Landwirtschaft sowie steigende Lebensmittelpreise zur Folge hätte.

Mehr Informationen Admin Easyvote

Covid-19-Gesetz

Der Bundesrat hat infolge der Coronakrise vergangenen Frühling Finanzhilfen für Betroffene per Notrecht eingeführt. Diese waren auf sechs Monate befristet und beinhalten die Kurzarbeits- und Erwerbsersatzentschädigung, Härtefallhilfen und die Unterstützung von Kultur, Sport und Medien. Das Parlament beschloss, das Covid-19-Gesetz als dringlich zu erklären, sodass es im September per sofort eintrat. Das Gesetz ist nun bis Ende 2021 befristet und beläuft sich gegen 35 Milliarden Franken.

Bei einem Nein würde es bereits im September ausser Kraft treten und die Grundlagen für die Finanzhilfen würde wegfallen.

JA

Das Gesetz würde laut dem Bundesrat und Parlament die Betroffenen so lange unterstützen, wie es nötig ist. Ein Nein würde grosse Unsicherheiten, wie Arbeitslosigkeit oder Konkurse, auslösen. Der Bund garantiert den Miteinbezug der Kantone, Sozialpartner:innen und dem Parlament. Die demokratische Grundlage sei somit gegeben.

NEIN

Das neue Gesetz sei sehr rasch erarbeitet und am Volk vorbei in Kraft gesetzt worden. Der Bundesrat habe ein Notrecht beschlossen, ohne dass dies nötig gewesen sei. Ebenfalls befürchten die Gegner:innen, dass die Regelungen aus dem Notrecht immer weiter verlängert werden könne, was eine Gefahr für die Demokratie sei.

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Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)

Der Klimawandel ist ein allgegenwärtiges Thema. Die Temperaturen in der Schweiz steigen doppelt so schnell wie im weltweiten Durchschnitt. Die Hauptursache liegt im Ausstoss von Treibhausgasen, speziell CO2. Die Vorlage sieht eine Revision des Gesetzes vor, mit der dieser Ausstoss reduziert werden. Die Rechnung ist einfach: Personen, die sich klimafreundlich verhalten werden belohnt, diejenigen, die CO2-Ausstösse verursachen, sollen mehr bezahlen.

Mit dem Gesetz soll der Treibhausgasausstoss in der Schweiz bis 2030 auf die Hälfte des Levels von 1990 reduziert werden.

NEIN

Gegen das neue Gesetz wurden zwei Referenda ergriffen. Die neuen Massnahmen seien zu teuer und für das Klima nutzlos, da die Schweiz nur zu einem geringen Teil zum weltweiten Klima beitrage. Es würde vor allem die mittleren und unteren Einkommen treffen. Das CO2-Gesetz gehe in die falsche Richtung, sagen die Gegner:innen.

JA

Die Befürworter:innen warnen davor, dass Nichtstun deutlich grössere Kosten zur Folge hätten. Das Gesetz schaffe neue Jobs und Aufträge. Zudem würden mehr als die Hälfte der Einnahmen würde an die Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt werden. Die restlichen Gelder würden in einen Klimafonds fliessen. Es sei auch sozial vertretbar, denn pro Jahr würden die zusätzlichen Mehrkosten für eine Familie mit Ölheizung und durchschnittlichem Energieverbrauch lediglich 100 Franken belaufen, so die Argumente.

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Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT, Anti-Terror-Gesetz)

Das neue Gesetz will Terroranschläge verhindern. Die Polizei soll dabei präventiv einschreiten können. Die Massnahmen, die vom Nachrichtendienst des Bundes, Kantonen oder Gemeinden ergriffen werden können, würden Personen verpflichten, an Gesprächen teilzunehmen, sich regelmässig auf der Behörde zu melden, könnte ein Kontakt- und Ausreiseverbot oder Ortsbeschränkung verhängen, und ein vom Gericht bewilligten Hausarrest. Dabei sieht die Vorlage vor, dass die Massnahmen auf den Einzelfall abgestimmt, befristet und verhältnismässig sein müssten.

JA

Den Befürworter:innen genügen die heutigen Instrumente zum Schutz von Terrorismus nicht. Das neue Gesetz soll seine Ergänzung zur bestehenden Strategie sein und würde ein präventiv gezieltes Einschreiten der Polizei ermöglichen. Die Massnahmen seien laut dem Bundesrat und Parlament konform mit den rechtlichen Konventionen.

NEIN

Zwei Referendumskommitees kritisieren das Gesetz. Die Terrorismusdefinition sei schwammig. Die Massnahmen seien willkürlich und würden die Grundrechte verletzen. Die Gewaltenteilung werde verletzt, da die Polizei mit Ausnahme des Hausarrests die Massnahmen selbst anordnen und durchführen könne. Die UNO-Kinderrechtskonvention und die Europäische Menschenrechtkonvention verletzen, was dem internationalen Ansehen der Schweiz schade.

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Bachelorstudium der Psychologie an der Universität Zürich und Masterstudium in Politischer Kommunikation an der Universität von Amsterdam. Einstieg in den Journalismus als Redaktionspraktikantin bei Tsüri.ch. Danach folgten Praktika bei der SRF Rundschau und dem Beobachter, anschliessend ein einjähriges Volontariat bei der Neuen Zürcher Zeitung. Nach einigen Monaten als freie Journalistin für den Beobachter und die «Zeitung» der Gessnerallee seit 2025 als Redaktorin zurück bei Tsüri.ch.

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