Ex-Polizist wirbt im Namen der Kapo für Mobilitätsinitiative
Der Kantonsrat Ulrich Pfister spricht sich in einem Video für die Mobilitätsinitiative aus. Vor einem Einsatzfahrzeug, mit Warnweste und als Mitarbeiter der Kantonspolizei. Nur handelt es sich weder um ein Auto noch eine Uniform der Kapo – und Pfister arbeitet gar nicht mehr dort.
Ein Video zur Mobilitätsinitiative sorgt für Kritik: Der Zürcher SVP-Kantonsrat Ulrich Pfister spricht sich darin im Look eines Kantonspolizisten für das Volksbegehren aus – obwohl er seit Oktober pensioniert ist. Werden die Stimmberechtigten damit in die Irre geführt?
Die Mobilitätsinitiative will den Städten Zürich und Winterthur die Kompetenz entziehen, auf ihren Hauptstrassen Tempo 30 selbständig anzuordnen. Genau dafür spricht sich auch Ulrich Pfister in einem Video aus. Auf den ersten Blick wenig erstaunlich, der 65-Jährige ist SVP-Kantonsrat und die Bürgerlichen stehen geschlossen im Ja-Lager.
Doch Pfister gibt sich in einem Video als Kantonspolizist aus – obwohl er das gar nicht mehr ist. «Ich bin seit Ende Oktober pensioniert», sagte der Kantonsrat am Montag in der Mittagspause der Kantonsratssitzung auf Anfrage. Auf sein Votum im Video angesprochen, gibt er zu: «Das ist eine Unterlassungssünde», die Aussage sei falsch und müsste in der Vergangenheitsform sein – «man sei dran, das noch zu ändern». Genauer, wann das geschehe, wird er nicht. Das Video hatte am Montagabend rund 110’000 Aufrufe.
Pfisters Aussage ist nicht das einzige irreführende Element: Er steht im Video vor einem Polizeifahrzeug, trägt ein blaues Hemd und eine Warnweste mit «P» auf der Vorderseite. Wie aus einer Anfrage bei der Kantonspolizei hervorgeht, handelt es sich aber weder um eine Uniform noch ein Fahrzeug der Behörde.
Damit konfrontiert, sagt der Ex-Polizist, das Auto sei von einem Anbieter geliehen gewesen, der Polizeifahrzeuge ausrüste. Auf den Hinweis, dass der Unterschied für Laien kaum erkennbar sei, sagt Pfister, die Fahrzeugbeschriftung «Police» zeige, dass es sich nicht um ein Kapo-Fahrzeug handle. Diese sind mit «Polizei» angeschrieben.
Den Hinweis zum Video teilten Lesende sowohl der WNTI- als auch der Redaktion von Tsüri.ch mit. Auf eine Beschwerde der Lesenden bei der Kantonspolizei schrieb diese auf Anfrage, sie «prüfe mögliche Massnahmen». Laut Professor Felix Uhlmann, Rechtswissenschaftler an der Universität Zürich, dürfte Pfisters Verhalten personalrechtlich keine Konsequenzen mehr haben.
Aber: «Soweit beim Durchschnittsbetrachter der Eindruck entstehe, der Protagonist vertrete hier die offizielle Auffassung der Zürcher Polizei, könnte allenfalls der Straftatbestand der Amtsanmassung erfüllt sein.»
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