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Von Simon Jacoby

Co-Geschäftsleitung & Chefredaktor

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9. Juli 2022 um 07:00

Mangelnde Transparenz: Kanton schweigt über Verwendung von 7.2 Mio. Kultur-Gelder

Über 7,2 Millionen Franken hat der Kanton Zürich an «Transformationsprojekte» im Kulturbereich bezahlt. Sämtliche Anfragen, wofür das Geld verwendet wird, blockt der Kanton ab. Fachleute und Politiker:innen fordern mehr Transparenz.

Während Corona blieben die Bühnen leer – finanzielle Unterstützung für «Transformationsprojekte» sollte Abhilfe schaffen. (Foto: Paolo Chiabrando via Unsplash)

Die Kulturinstitutionen haben unter der Pandemie gelitten: Keine Konzerte, keine Ausstellungen, keine Theatervorführungen. Während Monaten waren die Türen geschlossen. Damit sich die Häuser an die neuen Verhältnisse anpassen können, sah der Bund in der Covid-Kulturverordnung eine Unterstützung für sogenannte «Transformationsprojekte» vor. 

In der Folge füllte der Kanton Zürich diesen Topf mit öffentlichen Geldern und finanzierte 50 Projekte von Institutionen wie dem Fotomuseum Winterthur, Literaturhaus Zürich oder der Zentralwäscherei. Die gesprochenen Unterstützungsbeiträge variieren dabei sehr stark von 10’000 bis maximal 300’000 Franken pro Vorhaben. Insgesamt verteilte der Kanton so etwas mehr als 7,2 Millionen Franken. 

Fachstelle Kultur schaltet auf stumm

Zwölf der Projekte haben eine Viertel Million Franken oder mehr bekommen, davon sind zehn in der Stadt Zürich beheimatet. Auf der Webseite ist der Inhalt der unterstützten Ideen lediglich grob aufgelistet, die genaue Verwendung der Gelder ist nicht ersichtlich. Der Umgang mit entsprechenden Anfragen, auch gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, wonach jedes amtliche Dokument grundsätzlich öffentlich ist, zeigt, wie restriktiv der Kanton dieses Gesetz anwendet.

Eine erste Anfrage bei der Fachstelle Kultur bringt keine neuen Informationen, wofür eines der Projekte mehr als eine Viertel Million Franken braucht. Man wird auf die erwähnte Webseite verwiesen; und: «Weitergehende Information zum Inhalt des Vorhabens können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen.» 

Eine Rückfrage mit Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz wird ebenfalls abgelehnt: «Aus unserer Sicht enthält das Gesuch zu viele Informationen, die wir als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis betrachten. Möchten Sie dennoch daran festhalten, bitten wir Sie, uns Ihr Gesuch um Einsicht schriftlich zukommen zu lassen.»

«Wo öffentliches Geld mit im Spiel ist, müssen sich Subventionsempfänger:innen Transparenz gefallen lassen»

Martin Stoll, Verein Öffentlichkeitsgesetz

Zwei Wochen später wird dieses «Informationszugangsgesuch» für eines der finanzierten Projekte per Verfügung von der Fachstelle Kultur abgelehnt. Das Konzept enthalte vertrauliche Informationen «zu Löhnen, Preisen und Konditionen von Mitarbeitenden». Der Schutz dieser sensiblen Informationen sei höher zu werten als der «Anspruch auf Informationszugang», heisst es im Schreiben. Und weiter: Weder eine Anonymisierung noch eine Schwärzung heikler Passagen wären zielführend, «um das überwiegende Interesse» zu schützen. Ausserdem seien die Gesuchstellenden selber mit der Weitergabe der Daten nicht einverstanden. 

Ein letzter Versuch, wenigstens die totalen IT-Kosten für die Entwicklung der neuen Webseite, die budgetierten Stundensätze, sowie den Zeitraum, in dem das Projekt umgesetzt werden soll, zu erfahren, wird ebenfalls abgeblockt. «Ich weise Sie daraufhin, dass die mit Verfügung vom 2. Juni 2022 erfolgte Abweisung Ihres Informationszugangsgesuchs sämtliche Aspekte des Transformationsprojektes umfasst, so auch die nunmehr angefragten Daten», heisst es von der Fachstelle Kultur. 

«Jede Person hat Anspruch auf alle Informationen»

Die Rückfrage, ob der Zugang nicht nur zu diesem Beispiel, sondern auch zu allen anderen Projekten abgelehnt würde, meldet der Kanton: «Ja, ich gehe davon aus». Der Kanton Zürich überweist also mehr als 7,2 Millionen Franken – und will über die Verwendung der öffentlichen Gelder trotz mehrfachem Nachfragen keine Auskunft geben. 

Gemäss Martin Stoll, Geschäftsführer beim Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch, ein ungewöhnliches Vorgehen. «Den Zugang zu Dokumenten pauschal zu verweigern, ist keine gute Umsetzungspraxis.» Es brauche immer eine Güterabwägung, «und wo öffentliches Geld mit im Spiel ist, müssen sich Subventionsempfänger:innen Transparenz gefallen lassen». Anders könne die mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips angestrebte Vertrauensbildung und eine Kontrolle der Verwaltung durch die Öffentlichkeit nicht erreicht werden, teilt er auf Anfrage mit.

Auch die Politik reagiert irritiert. Monika Wicki, SP-Kantonsrätin und Mitglied der Kommission für Bildung und Kultur, kritisiert, dass der Kanton Zürich das Informationszugangsgesuch abgelehnt hat. Jede Person habe Anspruch auf alle Informationen, dieses Recht bestehe voraussetzungslos. «Somit hätte aus meiner Sicht der Kanton Zürich Ihrem Gesuch stattgeben müssen.» Aus ihrer Sicht ist jedoch «online ausreichend offengelegt, wofür die Gelder verwendet werden». Es sei ausgewiesen, wer wieviel der Gelder erhält und auch, wofür, «wenn auch nicht im Detail». Damit sei die Informationspflicht durch die Fachstelle Kultur im Grundsatz erfüllt.

Race to the Bottom durch Quersubventionierung

Rückendeckung für die Ablehnung bekommt der Kanton von FDP-Kantonsrat Alexander Jäger. Obwohl auch er für Transparenz bei der Verwendung von öffentlichen Geldern steht, leuchte es ihm ein, «dass Geschäftsgeheimnisse nicht herausgegeben werden». Die Frage sei eher, ob solche Transformationsprojekt überhaupt unterstützt werden sollten: «Es gibt auch in der Privatwirtschaft Unternehmen, welche sich nach der Pandemie anpassen müssen und für diese gibt es kein Geld», so der Politiker. 

Wie lauten die Gründe, mit denen sich Gesuchstellende gegen die Herausgabe des Konzepts inklusive des Budgets wehren? Die Macher:innen von einem der finanzierten Projekte erklären, dass viele Stunden ganz gratis, oder zu vergünstigten Stundensätzen gearbeitet werde. Auch die Agenturen, welche eine neue Webseite und ein neues Design erstellt haben, seien beim Preis entgegen gekommen – weil sie das Projekt unterstützungswürdig fänden. Würden nun die tieferen Ansätze publik, könnte dies dazu führen, dass Freelancer und Agenturen bei anderen Aufträgen nicht mehr die üblichen Preise verlangen könnten, so die Befürchtung. Oder mit anderen Worten: Race to the Bottom durch persönliche Quersubventionierung für das Kulturprojekt. 

So nachvollziehbar diese Argumente sind, so stellt sich doch die Frage, ob ein mit öffentlichem Geld finanziertes Projekt ein recht auf Verschwiegenheit und Geschäftsgeheimnisse hat. Die Antwort des Öffentlichkeitsgesetz ist eindeutig, die Umsetzung durch den Kanton Zürich eher repressiv: Von den 2021 gestellten Gesuchen hat der Kanton in rund 59 Prozent der Fälle den Zugang vollständig gewährt.

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