Unser Cis-Man(n)splained: Ein überfälliges «Ja zum Schutz vor Hass» - Tsüri.ch #MirSindTsüri
account iconsearch
Von Nico Roos

Computerflüsterer

emailtwitter logo

27. Januar 2020 um 13:35

Unser Cis-Man(n)splained: Ein überfälliges «Ja zum Schutz vor Hass»

Am 9. Februar 2020 wird wieder abgestimmt. Darunter auch über die Vorlage zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung). Unser hauseigener Cis-Mann Nico Roos ärgert sich darüber, dass nicht alle Stimmberechtigten ein Ja in die Urne legen wollen.

Mood image for Unser Cis-Man(n)splained: Ein überfälliges «Ja zum Schutz vor Hass»

Eigentlich müsste der Kommentar hier zu Ende sein. In einer perfekten Welt wäre die Redaktion gar nie auf die Idee gekommen, ihn zu schreiben. Änderungen in unserer Verfassung und neue Gesetzesartikel hinken meist dem Wandel der Gesellschaft hinterher und selbst wenn sie dann vors Volk kommen, sind wir uns selten einig. Aber gewisse Änderungen – und dazu gehört die Anpassung der Rassismus-Strafnorm – sind längst überfällig. Da braucht es keine Gegenkomitees, die nur aus Prinzip dagegen sind. Diese Verhaltensweisen gehören in dieselbe Kategorie wie pubertierende Jugendliche, die gegen alles rebellieren was Eltern, Lehrer*innen oder andere Autoritätspersonen sagen.

Leider gibt es doch genug Menschen die anderer Meinung sind, Gegenkomitees gegründet haben und mit miesen und fadenscheinigen Argumenten gegen die Vorlage vorgehen. Darum folgt hier eine möglichst objektive Auseinandersetzung mit den dümmsten Argumenten der Gegner*innen.

In einem Kurzreferat schreibt der schwule Co-Präsident des LGBTQI+-Komitees «Sonderrechte NEIN!» und SVP-Vorstandsmitglied des Bezirks Dielsdorf, Michael Frauchiger, dass ein Sonderschutz LGBTQI+-Menschen stigmatisieren und als schwach darstellen würde. Wie er auf diese Idee gekommen ist, bleibt unklar.

In unserer Gesellschaft gibt es unzählige Gesetze, die gewisse Gruppen und Minderheiten schützen oder unterstützen. Denkt Frauchiger auch, dass Verdingkinder sich durch die Wiedergutmachungsinitiative stigmatisiert oder als schwach dargestellt fühlen? Übrigens gilt die Anpassung nicht nur für LGBTQI+ sondern für alle, denn auch Heteros haben eine sexuelle Orientierung und würden durch das neue Gesetz von allfälliger Diskriminierung geschützt werden.

Die von Frauchiger als Sonderschutz bezeichnete Anpassung zeigt auf, dass leider noch zu viele Mitglieder dieser Gesellschaft nicht bereit sind, alle anderen als gleichwertig anzusehen. Und sie sorgt dafür, dass Täter*innen schneller belangt werden würden.

Das überparteiliche Gegenkomitee «Nein zum Zensurgesetz» – bestehend aus der Eidgenössichen-Demokratischen Union und der jungen SVP Schweiz – argumentiert, die Erweiterterung der Rassismus-Strafnorm sei ein Pseudo-Schutzgesetz für eine bestimmte Gruppe und fragt, wo die Sondergesetze für handicapierte, alte oder übergewichtige Menschen bleibe. Sie bringen einen validen Punkt auf: Jeder Mensch ist gleich und verdient den Schutz unserer Gesellschaft.

Im besten Fall ist dieser Schutz bereits durch unsere Verfassung und die Menschenrechte gewährleistet. Aber wie viele blutende Nasen von handicapierten Menschen hat man*frau nach Silvester in der Zeitung gesehen? Wie oft hört man Beleidigungen wie «du alte Sau»? Wer war schon einmal in einer Bäckerei und hat miterlebt, wie einem übergewichtigen Pärchen die Wegglis und Mutschlis verwehrt wurden? Genau mit solchem Whataboutism wird zur Zeit in vielen Diskursen am eigentlichen Thema vorbeigeredet. Und eine Gegenkampagne, welche ihre Argumente nur darauf abstützt, braucht es nicht.

Die Gegner*innen haben aber noch mehr lächerliche Argumente auf Lager. Sie behaupten, bei der Annahme der Vorlage würde die Meinungsfreiheit eingeschränkt, ein kritischer Diskurs über Homosexualität und Bisexualität müsse aber unbedingt möglich bleiben. Wenn jemand Angst hat, sich bei einer Diskussion über diese Themen strafbar zu machen, dann sollte er*sie am besten gar nichts dazu sagen. Ganz nach dem alten lateinischen Sprichwort «In dubio Halt die Fresse».

Ich finde ein viel wichtigerer Punkt dieser Vorlage ist, dass die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ein Offizialdelikt wird. Offizialdelikte müssen von Amts wegen von der Polizei verfolgt werden. Betroffene und Opfer müssten endlich nicht mehr von sich aus die Mühlen der Justiz in Bewegung bringen, damit die Täter*innen bestraft würden.

Die Änderung der Rassismus-Strafnorm garantiert den zusätzlichen Schutz einer Gruppe unserer Gesellschaft, welche schon zu lange diskriminiert und angegriffen wird. Sie ist ein kleiner Schritt in Richtung Gleichberechtigung und bringt niemandem Nachteile.

Deshalb: Geht mit einem grossen und bunten «Ja» abstimmen – sofern ihr das nicht schon getan habt!

Dieser Artikel wurde automatisch in das neue CMS von Tsri.ch migriert. Wenn du Fehler bemerkst, darfst du diese sehr gerne unserem Computerflüsterer melden.

Das könnte dich auch interessieren