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24. März 2017 um 10:59

Muss private Videoüberwachung geregelt werden?

Ob Handykamera oder Überwachungskamera: Im Alltag wirst du überall gefilmt. Doch genaue Regeln, wer was filmen darf, gibt es nicht. Für den Datenschutz ist das prekär. Das Zürcher Parlament setzte sich darum mit der Thematik auseinander. Eine praktikable Lösung ist nicht in Sicht.

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Die fix installierte Kamera filmt den ZKB-Bankautomaten – natürlich zur Sicherheit. Die an der Dachrinne montierte Überwachungskamera filmt den Garten – natürlich zum Schutz. Noras GoPro filmt den Dirt-Bike-Trail den Üetliberg runter – natürlich zum Spass. Severins Handy filmt die Mengen von Sonnentankenden am See – natürlich zur Unterhaltung.

Die Situationen könnten unterschiedlicher nicht sein. Doch sie alle stellen den gleichen rechtlichen Sachverhalt dar: Private filmen öffentlichen Raum. Dies sorgte am Mittwoch für Diskussionen im Zürcher Parlament. Die Frage im Zentrum: Wie kann private Überwachung des öffentlichen Raums durch Videokameras rechtlich geregelt werden?

Gesetzeslücke soll geschlossen werden
Bis jetzt ist nur die staatliche Überwachung im Gesetz geregelt. Private können filmen, so viel sie wollen. Weder kantonales, noch kommunales Recht behandelt die Handhabung von privater Überwachung. Datenschutztechnisch sei dies jedoch fragwürdig, findet die SP. Deshalb beauftragte sie den Stadtrat im November letzten Jahres zu prüfen, wie und ob diese Gesetzeslücke geschlossen werden kann.

Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeisbeauftragte (EDÖB) reagierte mit einem prüfenden Bericht: «Private Videoüberwachungen des öffentlichen Raums würden regelmässig gegen die Grundsätze der Rechtmässigkeit und der Verhältnismässigkeit verstossen und seien daher datenschutzrechtlich grundsätzlich unzulässig», wie in der Weisung des Stadtrats zusammengefasst wird. Falls ohne Einverständnis gefilmt werde, muss die oder der Betroffene Zivilklage gegen den oder die Filmende*n einreichen. Dies sei umständlich und unpraktikabel, beurteilt der EDÖB die derzeitige Handhabung.

Tatsächlich: Wie oft kommt es vor, dass sich die Sonnenbadenden am See wehren, wenn sie von Fremden gefilmt werden. Oder wie viele unfreiwillig gefilmte Wanderer auf dem Üetliberg merken sich das Fahrgestell des Mountainbikes um später Anzeige zu erstatten?

Nicht durchsetzbar
Doch so einfach sei das nicht zu regeln, befand der EDÖB und die Mehrheit der gemeinderätlichen Kommission. Schutz vor übermässiger Überwachung durch Private sei schwer durchsetzbar. Ein gänzliches Verbot wäre eine denkbare Massnahme. Doch weil so viele Arten von Filmen in diese Kategorie fällen – so eben auch das Filmen mit Handykameras oder GoPros – , wäre ein Verbot nicht zeitgemäss und unverhältnismässig.

Das sieht auch die Minderheit der Kommission ein. Dennoch: «Die Diskussion hinterlässt einen fahlen Nachgeschmack. Denn durch Kameras fühlt man sich nicht nur sicherer, sondern eben auch eingeschränkt», fasst Pascal Lamprecht (SP) deren Standpunkt zusammen. Deshalb stellte er die Forderung auf, dass der EDÖB nebst seiner überwachenden Aufgabe auch eine beratende und aufklärende Funktion bekommen soll. Die FDP pflichtet bei, dass die Sensibilisierung ausschlaggebend sei, doch unterstütze sie die Kompetenzerweiterung des EDÖB nicht.

Für Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL) sei die Diskussion in der Kommission hilfreich gewesen, denn zur Zeit steht das Eidgenössische Datenschutzgesetz in Totalrevision. Er werde als Co-Präsident der Städtischen Sicherheitsdirektoren die gewonnenen Erkenntnisse auf Bundesebene anbringen und die Forderung stellen, «griffigere Massnahmen für Private zu etablieren, dass bei Verstössen einfacher Strafanzeige gegen einen klar definierten Tatbestand eingereicht werden kann.»

Bis der Bund also eine Einigung findet, kannst du unbehelligt deine Freunde und die anderen Bargäste beim Trinken filmen oder den Garten deiner Villa und die dahinter liegende Strasse mit Kameras überwachen. Es gilt das Prinzip der Eigenverantwortung. Überleg dir lediglich, ob dein eigenes Tun zum allgemeinen Gesetz taugen würde.

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Ein Beitrag geteilt von Bara no hana (@arrosarozen) am

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