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2. Februar 2019 um 09:22

Architektur-Professor verlässt nach Untersuchung die ETH – nicht ganz freiwillig?

Der Untersuchungsführer hat entschieden. Der beschuldigte Architekturprofessor der ETH hat gegen den Compliance Guide verstossen. Von den Vorwürfen sexueller Belästigung wird er jedoch entlastet. Trotzdem verlässt der Professor die ETH – freiwillig?

Die Untersuchung entlaste einen Architekturprofessor von den Vorwürfen der sexuellen Belästigung, das gab die ETH am Dienstag bekannt. Der Professor habe sich dennoch entschieden, aufgrund der erlittenen persönlichen und beruflichen Belastung die ETH Zürich per Ende Juli zu verlassen.

Nach den Recherchen von Tsüri.ch vom vergangenen Sommer leitete der Präsident der ETH eine Disziplinaruntersuchung gegen den renommierten Architekturprofessor ein. Der Vorwurf: Er soll mehrere Studentinnen sexuell belästigt haben. Die Fachstelle «Equal», das ETH interne Büro für Chancengleichheit, hatte über Monate entsprechende Meldungen gesammelt.

Nach über einem halben Jahr ist der unabhängige Untersuchungsrichter nun zu folgendem Schluss gekommen: Der Professor habe es versäumt, «seine persönlichen und beruflichen Beziehungen adäquat zu trennen, weshalb sein Verhalten nicht im Einklang mit dem Compliance Guide der ETH Zürich ist.»

Auf Anfrage stellt die Pressestelle der ETH klar, um welche Passage im Compliance Guide es sich genau handle: «Für die ETH Zürich ist ein respektvoller Umgang miteinander zentral. Sie duldet keine sexuellen Belästigungen, kein diskriminierendes, bedrohendes oder anderes unkorrektes Verhalten».

Fehlverhalten mit personalrechtlichen Konsequenzen?

Joel Mesot, der derzeitig amtierende ETH-Präsident, führt in einem Interview zum Fall auf der ETH Homepage den Sachverhalt etwas weiter aus: «Als Professor muss man Vorbild sein. Und Vorbild sein heisst für mich auch, die persönlichen und beruflichen Beziehungen adäquat zu trennen. Ich erwarte von allen ETH-Angehörigen, dass sie sich in diesem Bereich besonders sensibel verhalten. Unkorrektes Verhalten toleriere ich nicht. Dabei geht es mir nicht nur darum, ob etwas in den Richtlinien oder im Gesetz festgehalten ist, sondern um die Frage, ob ein Verhalten von der jeweils anderen Person erwünscht oder eben nicht erwünscht ist.»

Mit seinem Rücktritt sei der Professor «personalrechtlichen Massnahmen zuvorgekommen», so sagt der ETH-Präsident weiter im Interview. Diese Aussage wurde jedoch kurze Zeit später aus dem bereits publizierten Interview entfernt. Weshalb? Die Pressestelle gibt sich verschlossen und teilt bloss mit: «Die Passage wurde aus rechtlichen Gründen angepasst.» Nach zusätzlicher Anfrage führt sie aus: «Die Antwort wurde in gegenseitiger Absprache zwischen der ETH Zürich und dem betroffenen Professor angepasst, da sie im ursprünglichen Wortlaut Spekulationen eröffnete, über hypothetische Massnahmen, die durch den Rücktritt obsolet wurden.»

Aus dem Fall werden Lehren gezogen

Aktuell ist die prinzipielle Anlaufstelle, um Fälle sexueller Belästigung zu melden, Teil der Fachstelle «Equal». Die Fachstelle ist direkt beim ETH-Präsidenten angegliedert. Gemäss Pressestelle wollte man dadurch der «Frauenförderung an der ETH Zürich mehr Gewicht verleihen.»

Insgesamt beschäftige die Fachstelle Equal 120 Stellenprozente. Wie viele Stellenprozente davon auf die Fachstelle Diskriminierung und sexuelle Belästigung entfallen, hänge von der jeweiligen Situation ab. Eine genaue Zahl gab die ETH auf Anfrage nicht bekannt.

Das genaue Vorgehen bei gemeldeten Fällen werde aktuell noch durch ein internes Merkblatt reguliert. Dieses Dokument werde derzeit überarbeitet und zu einem internen Reglement weiterentwickelt, das den Umgang mit Meldungen konkretisieren soll, wie die Pressestelle mitteilt.

Die ETH möchte aus dem Fall nun wichtige Lehren für die Zukunft ziehen. Im Interview zum Fall spricht sich Mesot einerseits für eine obligatorische Führungs- und Personalentwicklung für Professor*innen aus. «Ein zweites Learning ist für mich», so Mesot weiter, «dass wir unsere Prozesse, wie wir an der ETH mit Meldungen zu unkorrektem Verhalten umgehen, verbessern müssen.» Der Präsident ziehe auch die Einrichtung einer unabhängigen Meldestelle für sexuelle Belästigung in Erwägung.

Die Pressestelle führt dazu auf Anfrage aus «Damit könnte die Fachstelle Equal, die generell Fragen der Diversität bearbeitet, entlastet und die Meldestellen der ETH weiter professionalisiert werden.» Die Pressestelle versichert zudem gegenüber Tsüri.ch, dass die Unabhängigkeit der Fachstelle «Equal» bereits in der jetzigen Form immer vollkommen gewährleistet gewesen sei.

Mehr Transparenz erwünscht

Ob die ETH Fälle sexueller Belästigung angemessen behandle und die nötigen Ressourcen dazu aufwende, wurde in der Vergangenheit nicht nur von Seiten der Studentenschaft wiederholt in Frage gestellt. Zuletzt meldeten sich das Branchenmagazin «Hochparterre» und der «Schweizerische Ingenieur- und Architektenverband» kritisch. In einem offenen Brief an die ETH Leitung schrieb der Verband: «Dringend sollten Sie die Position der Studierenden, die sexuelles Fehlverhalten und Machtmissbrauch melden wollen, stärken – mit entsprechenden Anlaufstellen und klaren Prozessen, die im Verdachtsfall konsequentes Handeln seitens Departments- und Hochschulleitung umfassen sollten»

Weiter wurde die ETH dazu aufgefordert, mehr Transparenz zu schaffen. Konkret verlangte der Verband nach einem unabhängigen, öffentlich zugänglichen Bericht zum Thema «Machtmissbrauch» und «sexuelle Belästigung» am Departement für Architektur. Nur so könne glaubhaft dargelegt werden, dass man die Situation wirklich ernst nehme und konsequente Massnahmen zu ergreifen bereit sei, heisst es im Brief.

Mehr Transparenz im vorliegenden Fall ist von Seiten der ETH allerdings kaum zu erwarten. Für den ETH Präsidenten sei der Fall beendet, wie er im Interview verkündet: «Die Untersuchung wurde abgeschlossen, der Fall vollständig aufgeklärt, der Bericht liegt mir und der Schulleitung vor.»

Titelbild: wikicommons

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