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Von jonas staehelin

Redaktor

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28. Juni 2018 um 07:46

Sexuelle Belästigung? ETH ermittelt gegen Professor

Ein ETH-Professor wird beschuldigt, Studentinnen sexuell belästigt zu haben. Inzwischen hat die Abteilung für Chancengleichheit von Frau und Mann der ETH Informationen zum Fall gesammelt und der ETH-Leitung übergeben. Diese hat nun die Ermittlungen aufgenommen.

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Ende letzten Jahres stand die ETH bereits in der Kritik. Über längere Zeit habe man Hinweise auf systematisches Mobbing von Seiten eines Professorenpaares ignoriert. Der ETH scheint nun ein weiterer Skandal zu drohen. Gemäss Recherchen von Tsüri.ch wird ein Architekturprofessor beschuldigt, weibliche Studierende sexuell belästigt zu haben. Der Fall wirft Fragen auf: Geht die ETH angemessen mit solchen Fällen um? Werden auch längerfristig genügend Massnahmen ergriffen, um allen Angehörigen, egal welchen Geschlechts, eine respektvolle Lernumgebung zu schaffen?

Unerwartete Freundschaftsanfrage

Daniela S. [Name der Redaktion bekannt] besucht im Rahmen ihres Architekturstudiums einen Kurs an der ETH. Vom Professor [Name ebenfalls der Redaktion bekannt] ist sie jedoch wenig überzeugt. Gelangweilt geht sie nach ein paar Sitzungen nicht mehr hin. Einige Wochen später erreicht sie auf Facebook eine merkwürdige Freundschaftsanfrage: Es ist der Professor ebenjenes Kurses. Sie nimmt die Anfrage an. Kurze Zeit später meldet er sich über den Messenger. Die beiden beginnen ein Gespräch, diskutieren über Architektur und aktuelle Projekte. Der Professor lädt sie auf einen Drink ein. Gerne könne man sich auf einen Kaffee treffen, meint Daniela. Der Professor schlägt einen Ort vor. Dann fragt er sie, ob sie ihm ein Bild von ihrem Gesicht schicken könne. Er würde das Gleiche tun. So könnten sie sich sicher erkennen. Daniela willigt nicht ein. Dann geschieht etwas ziemlich Unerwartetes: Der Professor schickt ihr ein Oben-Ohne-Bild von sich selbst.

Respekt. Punkt.

Erst kürzlich hat die ETH-Leitung unter dem Titel «Respekt.» eine gross angelegte Kampagne lanciert. Wie der Titel suggeriert, hat die Kampagne zum Ziel, den respektvollen Umgang unter Angehörigen der ETH zu fördern. Vor allem sollte dadurch deutlich gemacht werden, wo die Grenzen tolerierbaren Verhaltens verlaufen. Dazu wurde ein hauseigener Verhaltenskodex formuliert. Zu den nicht tolerierten Verhaltensweisen gehört auch die sexuelle Belästigung. Der Verhaltenskodex versteht darunter Folgendes: «Verhalten, das die Würde von Personen im Studium oder am Arbeitsplatz beeinträchtigt. Dazu zählen sexistische Witze, anzügliche, demütigende oder verächtliche Bemerkungen und Handlungen, Zurschaustellung und Verbreitung von pornographischem Material, unerwünschter körperlicher Kontakt oder das Ausnützen eines Abhängigkeitsverhältnisses.»

Der eingangs geschilderte Fall illustriert, dass der Professor hier gemäss dem Verhaltenskodex einige der Grenzen unangemessenen Verhaltens überschritten hat. Besonders deutlich zeigt sich, wie er seine Position als Professor ausgenutzt hat, um eine sexuelle Avance zu lancieren. Gemäss dem Verhaltenskodex müsste also klar sein: Solches Verhalten ist nicht tolerierbar.

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Ein Poster der Respekt Kampagne in den Gängen der ETH

Verhalten des Professors in der Branche bekannt

Die Architekturbranche ist berüchtigt für ihr hartes Arbeitspensum und das teilweise abwegige Verhalten ihrer meist männlichen Chefs. Seit einiger Zeit kursiert in der Architekturszene dazu auch eine Liste mit dem Titel: «Shitty Architecture Men». An eine entsprechende Mailadresse konnten Betroffene ihre Erfahrungen mit Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung senden. Die Fälle wurden dann auf dieser Liste eingetragen.

Inzwischen wurde die Liste auf Drohung einer Klage wieder vom Internet entfernt. Der Tsüri.ch-Redaktion liegt sie jedoch vor. Darin ist auch besagter ETH-Professor sehr prominent vertreten. Die Anschuldigungen reichen von aggressiven Avancen, diskriminierenden Bemerkungen während Semesterkritiken bis hin zu physischen Übergriffen. Auch aufgelistet ist ein sehr ähnlicher Fall wie jener von Daniela. Über Facebook habe der Professor Studentinnen Oben-Ohne-Bilder geschickt, steht auf der Liste geschrieben. Daniela sagt auf Anfrage, dass sie ihren Fall den Autor*innen der Liste nicht mitgeteilt habe.

Unter Studierenden gilt der Professor als äusserst unbeliebt, regelmässig landet er bei einem internen Ranking auf den letzten Plätzen. Dass sich der Professor offensiv an Studentinnen ranmacht und Grenzen tolerierbaren Verhaltens überschreitet, gilt als offenes Geheimnis im Department für Architektur an der ETH. Verifizieren lassen sich diese Anschuldigungen noch nicht. Es gilt vorerst die Unschuldsvermutung.

Die ETH reagiert

Danielas Fall ereignete sich vor eineinhalb Jahren. Dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt, konnte inzwischen jedoch bestätigt werden. Seit einiger Zeit sammelt die Abteilung für Chancengleichheit von Frau und Mann der ETH weitere Fälle. Ende letzter Woche hat sie die Schulleitung informiert. Die ETH bestätigt diese Recherchen von Tsüri.ch: «Die Schulleitung der ETH Zürich hat Ende letzter Woche eine Meldung der Stelle für Chancengleichheit von Frau und Mann erhalten. Die Schulleitung der ETH Zürich prüft zurzeit diese Informationen. Grundsätzlich gilt an der ETH, dass immer alle Seiten gehört und die Rechte und Interessen von allen Beteiligten geschützt werden. So lange diese Prüfung läuft, ist es nicht möglich, etwas zu sagen – weder zum Inhalt noch zum weiteren Vorgehen. Die nächsten Schritte sind eingeleitet.»

Welche Massnahmen die ETH ergreifen wird, ist zu diesem Zeitpunkt also noch unklar. Die Mediensprecherin der ETH versichert jedoch, dass man intensiv mit den Informationen beschäftigt sei. Zum allgemeinen Vorgehen bei solchen Meldungen teilt sie ferner mit, dass sie immer sorgfältig und fair durchgeführt werden. Es gelte, «die klaren Regeln der Verfahrensordnung» einzuhalten und immer alle Seiten anzuhören. Die ETH arbeite in solchen Fällen so effizient wie möglich, doch brauche ein solches Vorgehen entsprechend Zeit.

Der beschuldigte Professor wurde von Tsüri.ch mit den Anschuldigungen und weiteren Fragen konfrontiert. Er reagierte nicht auf die Kontaktversuche.

An der ETH herrschen grosse Abhängigkeitsverhältnisse

Das Architekturstudium an der ETH Zürich ist weltweit renommiert. Der Druck auf die Studierenden ist entsprechend gross. Ebenso die Abhängigkeitsverhältnisse zu den Lehrpersonen, die nicht selten aufgrund ihrer privaten Tätigkeit als Architekten einen Starstatus geniessen. Viele der an der ETH tätigen Professor*innen sind zudem zukünftige Arbeitgeber*innen der frisch ausgebildeten Studierenden. Zu diesem strukturellen Machtverhältnis gesellt sich eine geschlechtliche Komponente: Am Department für Architektur der ETH stehen 34 Professoren nur fünf Professorinnen gegenüber.

Dass durch dieses Machtgefälle besonders die weiblichen Studierenden betroffen sind, verdeutlicht der geschilderte Fall. Besagter Professor scheint seine Machtposition zu seinen Gunsten ausgenutzt und Studentinnen in unangenehme Situationen versetzt zu haben. Von welcher Tragweite seine Handlungen genau gewesen sind, und ob er dabei auch rechtliche Grenzen überschritten hat, wird sich noch zeigen.

Falls sich die Anschuldigungen gegen ihn bestätigen lassen, wirft das dringende Fragen an die ETH-Leitung auf: Was muss getan werden, damit der Verhaltenskodex der ETH von allen ernst genommen wird? Wie wird die ETH in Zukunft mit solchen Fällen umgehen, um frühzeitig und nicht nur retrospektiv die nötigen Massnahmen zu ergreifen? Verweist der Fall auch auf tiefgreifende, strukturelle Genderungleichheiten? Auf dem Spiel steht bei der Beantwortung dieser Fragen letztlich der eigene Grundsatz, den die ETH in ihrem Verhaltenskodex formuliert: für Studierende, egal welchen Geschlechts, eine respektvolle und professionelle Lernumgebung zu schaffen.

Update: Am 13. September 2018 informiert die ETH Zürich. Der Präsident der Hochschule hat gegen den Professor ein Disziplinarverfahren eingeleitet:

«Damit sollen der ETH gemeldete Vorwürfe vertieft abgeklärt werden, wonach der Professor Frauen sexuell belästigt haben soll. Geleitet wird die Untersuchung von einem externen und unabhängigen Untersuchungsführer. Für die Dauer des Verfahrens wird der betroffene Professor freigestellt.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Bis zum Abschluss der Untersuchung können zum Schutz der Betroffenen keine weiteren Auskünfte erteilt werden.»

Update 2: Am 29. Januar 2019 informiert die ETH Zürich. Die Diszplinaruntersuchung kommt zum Schluss:

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