Richtplan, neue Hardau-Siedlung, Energiegesetz: Die Abstimmungen in der Übersicht - Tsüri.ch #MirSindTsüri
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Von Michael Schallschmidt

Praktikant Redaktion

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8. November 2021 um 13:17

Richtplan, neue Hardau-Siedlung, Energiegesetz: Die Abstimmungen in der Übersicht

Am 28. November entscheidet die stimmberechtigte Zürcher Stadtbevölkerung unter anderem über den für hitzige Diskussionen verantwortlichen Richtplan, darüber, ob es im Kanton keine Ölheizungen mehr geben soll oder Bundesrichter:innen künftig per Los gewählt werden. Hier kommt eine Zusammenfassung über alle Vorlagen.

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Illustration: Artemisia Astolfi

Städtisch

Kommunaler Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (SLÖBA)

Zürich ist mit rund 435'000 Einwohner:innen die grösste Stadt der Schweiz. Das bleibt wohl auch in Zukunft so, denn gemäss Prognosen leben in der Limmatstadt bis 2050 etwa 500'000 Menschen. Damit steigt auch der Bedarf nach bereits heute knappen Gütern wie Wohnraum, öffentlichen Bauten und Freiräumen. Mit dem kommunalen Richtplan «SLÖBA» legt die Stadt deshalb für einen Planungshorizont bis 2040 fest, an welchen Orten bauliche Verdichtungen möglich sind. Dies betrifft vor allem Gebiete im Norden und Westen der Stadt wie beispielsweise Altstetten, Oerlikon oder Affoltern.

Im Richtplan sind auch sogenannte «Quartierzentren» festgelegt. Ziel dieser Planung ist es, alle Elemente des Alltagslebens wie Wohnen, Einkaufen und Arbeiten in den Quartieren zusammenzufassen. Diese Quartierzentren sollen weitestgehend autofrei sein. Gegen den verabschiedeten Richtplan SLÖBA wurde das Parlamentsreferendum ergriffen.

JA

Sowohl der Stadt- als auch der Gemeinderat empfehlen ein Ja zur Vorlage, da der Richtplan eine nachhaltige Entwicklung der Stadt ermöglicht. Er zielt auf eine Struktur aus lebendigen lokalen Quartierzentren ab und erhält Flächen für Schul- und Sportanlagen sowie Sicherheitsbauten. Ebenso berücksichtigt er gesellschaftliche Themen wie günstigen Wohnraum, klimafreundliche Entwicklung und Naturräume.

NEIN

Die Parlamentsgruppe EVP und die FDP- und SVP-Fraktion lehnen die Vorlage ab.

Für die FDP löst der Richtplan das Stadtzentrum auf und ersetzt dieses durch staatlich gesteuerte Quartierzentren. Damit verliert die Stadt ihr urbanes Wesen sowie ihre Innovationskraft. Weiter kritisiert die FDP das Vorhaben der Stadt, private Freiräume wie beispielsweise Dachterrassen oder Innenhöfe für eine öffentliche Nutzung zu prüfen. Dies ist ein Angriff auf die Freiheit und Privatsphäre der Bevölkerung.

Weitere Informationen zu den Inhalten des Richtplans SLÖBA findest du hier.

Kommunaler Richtplan Verkehr

Wir bleiben gleich bei den Richtplänen: Dieses Mal geht es um den Verkehr in der Stadt. Der Verkehrsrichtplan behandelt vor allem den Fussgänger:innen- und Veloverkehr sowie das Parkieren. Die von der Stadt erarbeitete Revision sieht ein grösseres Netz von Fussverbindungen mit aufgewerteten Aufenthaltsbereichen vor. Dies geht zulasten der Parkplätze: Blau markierte Parkplätze in der Stadt sollen teurer werden und teilweise verschwinden. Zudem sind mehr Tempo-30-Zonen geplant, um den Lärmpegel an verkehrsintensiven Strassen zu senken.

Ebenfalls im Richtplan Verkehr enthalten sind die Velovorzugsrouten. Nachdem die Stimmberechtigte Bevölkerung die Velorouteninitiative im September 2020 angenommen hat, müssen in der Stadt mindestens 50 Kilometer autofreie Velovorzugsrouten entstehen. Mit dem Richtplan Verkehr legt die Stadt auf diese Forderung noch einen drauf und plant 100 Kilometer. Gegen den Beschluss wurde das Parlamentsreferendum ergriffen.

JA

Der aktuell gültige Richtplan Verkehr stammt aus den 1990er-Jahren. Seitdem hat sich die Verkehrssituation in der Stadt stark verändert. Mit einer wachsenden Einwohner:innenzahl steigen auch die Mobilitätsbedürfnisse, worauf die Stadt mit dem revidierten Verkehrsrichtplan reagiert. Da der neue Verkehrsrichtplan die Umsetzung der Velovorzugsrouten beinhaltet, ist auch die Umsetzung des Volkswillens garantiert. Aus diesen Gründen empfehlen Stadt- und Gemeinderat, die Vorlage anzunehmen.

NEIN

Die FDP- und SVP-Fraktion lehnen die Vorlage ab. Da Veloschnellverbindungen eigentlich durch den regionalen Richtplan Verkehr geregelt werden, ermöglicht der kommunale Richtplan die Umsetzung der Velovorzugsrouten nicht. Zudem drängt eine flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen auf Hauptstrassen mehr Autoverkehr in die Quartiere. Durch den verlangsamten Verkehr entstehen Mehrkosten für den Öffentlichen Verkehr. Denn es braucht mehr Strassenbahnen und Busse sowie Personal, um bei langsamerem Verkehr den Taktfahrplan aufrecht zu erhalten.

Weitere Informationen zu den Inhalten des Richtplans Verkehr findest du hier.

Rahmenkredit für den Ausbau der Fernwärmeversorgung

Die Stadt will bis 2040 klimaneutral sein und der Ausbau des Fernwärmenetzes soll erheblich zu diesem Ziel beitragen. Denn je mehr Gebäude an die Fernwärme angeschlossen sind, desto weniger Gas- oder Öleizungen sind notwendig, so die Überlegung der Stadt. Mit einem Ausbau des bestehenden Fernwärmenetz von 2022 bis 2040 sollen unter anderem Teile der Quartiere Wipkingen, Oberstrass, Unterstrass und Aussersihl angeschlossen werden.

Bereits heute ist ein Viertel des städtischen Siedlungsgebietes an das Fernwärmenetz angeschlossen. Mit einem Ausbau des Fernwärmenetzes würde sich dieser Anteil um über 30 Prozent steigern lassen. Doch das Vorhaben kostet Geld, genauer gesagt 330 Millionen Franken. So hoch ist der Rahmenkredit, dem die Stadt für den schrittweisen Ausbau zur Verfügung stehen soll.

JA

Wärme, die durch die Verbrennung in den Kehrichtverbrennungsanlage entsteht, belastet die Umwelt deutlich geringer. Gemäss Schätzungen kann die Stadt mit der Erweiterung des Fernwärmenetzes jährlich 36'000 Tonnen CO2 einsparen. Auch sind die Voraussetzungen für den ersten Schritt der Erweiterung des Fernwärmenetzes bereits geschaffen. Denn die stimmberechtigte Bevölkerung stimmte bereits 2018 einer Verbindungsleitung nach Zürich-West zu.

NEIN

Die SVP-Fraktion lehnt den Rahmenkredit ab und kritisiert vor allem die Kostenexplosion, die das Projekt verursacht. Zudem besteht mit dem Stromnetz bereits eine umfassende Infrastruktur, um Energie zu verteilen. Die GLP kritisierte bereits in der Vergangenheit den langen Planungshorizont von knapp 20 Jahren. Dieser bietet keinen Spielraum für Anpassungen für den Fall, dass sich in diesem Zeitraum neue technologische Errungenschaften entwickeln.

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So soll die neue Wohnsiedlung Hardau I einst aussehen. Bild: Nightnurse Images, Zürich

Ersatzneubau Wohnsiedlung Hardau I

Die Wohnsiedlung gleich neben den Hardau-Hochäusern ist in die Jahre gekommen und soll deshalb einem Ersatzneubau weichen. Der Gebäudestandart der insgesamt drei Wohnblöcke entspricht in Sachen Wärme- und Schalldämmung nicht mehr den heutigen Anforderungen. Weiter sind die insgesamt 80 Wohnungen nicht hindernisfrei und weisen starke Abnutzungsspuren auf. Die geplante Neuüberbauung bietet Platz für 122 Wohnungen. Zusätzlich soll auf dem Neubauareal ein Kindergarten, ein Gemeinschaftsraum sowie auch ein neues Personenmeldeamt Platz finden.

Für den Ersatzneubau ist ein Objektkredit von rund 70 Millionen Franken notwendig. Mit dem Abriss der alten Wohnhäuser beginnt die Stadt voraussichtlich im Jahr 2022. Der Neubau soll ab 2024 bezugsbereit sein.

JA

Der geplante Neubau entspricht dem Minergie-P und Minergie-P-ECO-Standard und damit den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft. Dieses Modell ist, seit der Annahme einer Vorlage durch die stimmberechtigte Bevölkerung im Jahr 2008, in der Gemeindeordnung verankert.

Das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen spricht klar gegen eine Sanierung der bestehenden Gebäude, argumentiert die Stadt.

NEIN

Die SVP-Fraktion lehnt den geplanten Neubau ab, da dieser einen Abbau von Parkplätzen nach sich zieht. Stattdessen fordert sie eine kosteneffiziente Renovation der bestehenden Gebäude. Darüber hinaus besteht keine Wahlfreiheit mehr beim Stromkonsum, weil Photovoltaikanlagen auf den Dächern den Strom für die Bewohner:innen liefern.

Kantonal

Energiegesetz

Der Zürcher Kantonsrat sagt dem grössten CO2-Verursacher im Kanton den Kampf an: Mit dem «Geänderten Energiegesetz für mehr Klimaschutz» sollen Öl- und Gasheizungen im ganzen Kanton bald der Vergangenheit angehören. Gemäss den Änderungen des Energiegesetzes, müssen solche Heizsysteme nach Ablauf ihrer Lebenszeit durch klimaneutrale Heizungen ersetzt werden. Als klimaneutrale Alternativen gelten beispielsweise Wärmepumpen, Fernwärme, Holzheizungen oder Biogas-Lösungen.

Nach offiziellen Angaben sind im ganzen Kanton rund 120'000 Öl- und Gasheizungen in Betrieb. Diese verursachen etwa 40 Prozent der klimaschädlichen CO2-Emissionen. Da der Kanton bei einer Beibehaltung der aktuellen Gesetzeslage seine Klimaziele nicht einhalten kann, möchte er verbindliche Regeln für den Ersatz von Heizungen schaffen. Gegen die Vorlage hat der Hauseigentümerverband das Referendum ergriffen.

JA

Die Anschaffung einer Wärmepumpe kann zwar zwei- bis dreimal so viel kosten, wie eine Öl- oder Gasheizung, räumt der Kanton ein. Jedoch ist sie im Betrieb deutlich günstiger, womit sich eine solche Investition finanziell lohnen würde. Da die Mietnebenkosten mit einer klimaneutralen Heizung sinken, würden sich die hohen Anfangsinvestitionen auch nicht höhere Mieten nach sich ziehen. Bei einer Annahme würde der Kanton zusätzliche finanzielle Förderung für den Umstieg auf klimaneutrale Heizungen umsetzen. Der dafür vorgesehene jährliche Gesamtbetrag würde von acht auf 15 Millionen Franken erhöht werden.

NEIN

Das veränderte Energiegesetz würde günstigen Wohnraum vernichten, argumentiert das Referendumskomitee. Da sich nicht jedes Gebäude für ein klimaneutrales Heizsystem eignet, müssten viele ältere Häuser aufwändig saniert werden, bevor sie sich für ein neues Heizsystem eignen. Das betrifft vor allem ältere Wohnhäuser, die in den Städten Zürich und Winterthur oft den günstigsten Wohnraum bieten. Auch würde das veränderte Energiegesetz auf einseitige Verbote setzen. Eine Klimapolitik, die freiwilligen Klimaschutz fördert, ist zielführender.

Mehr Informationen zum neuen Energiegesetz findest du auf der Website des Kantons oder auf Tsüri.ch.

National

Volksinitiative für eine starke Pflege

Bereits vor der Covid-19-Pandemie setzten die wachsende Nachfrage an Pflegeplätzen, schlechte Arbeitsbedingungen und ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften den Pfleger:innen erheblich zu. Aus diesem Grund lancierte ein Komitee mit der «Pflegeinitiative» eine entsprechende Vorlage.

Die Initiant:innen fordern mehr Ausbildungsplätze und bessere Löhne, um die Zahl der Berufseinsteiger:innen zu erhöhen. Gleichzeitig soll es mithilfe verbesserter Arbeitsbedingungen weniger Berufsausteiger:innen geben und genügend Pflegefachpersonen auf allen Pflegeabteilungen. Die Arbeitsbedingungen in Spitälern, Heimen und Spitexorganisationen soll der Bund regeln. Dazu würden mitunter Lohnvorgaben oder Vorschriften für die Dienstplanung gehören.

JA

Das Komitee hinter der Vorlage argumentiert mit dem gravierenden Mangel an Pflegekräften: Momentan sind über 11'000 Stellen in der Pflege unbesetzt und mit der steigenden Nachfrage an Pflegepersonal bräuchte es bis 2029 weitere 70'000 Pfleger:innen. Ausserdem würde die Pflegequalität mit einer Annahme der Initiative gesichert. Momentan verlassen vier von zehn Pfleger:innen ihren Beruf vorzeitig und wechseln in eine andere Branche. Diesem Trend sollen die im Initiativtext verlangten Massnahmen entgegenwirken.

NEIN

Eine Annahme der Initiative würde den Bund dazu verpflichten, in die Aufgabenbereiche der Kantone, Betriebe und Arbeitnehmer:innen- und Arbeitgeber:innenverbände einzugreifen. Weil die Initiative Bundesrat und Parlament zu weit geht, stellen sie einen direkten Gegenvorschlag. Damit soll die Aus- und Weiterbildungsförderung in der Pflegebranche innerhalb von acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert werden. Dieser Gegenvorschlag tritt in Kraft, sofern die Initiative abgelehnt und kein Referendum ergriffen wird.

Justiz-Initiative

Die Volksinitiative zur «Bestimmung der Bundesrichter:innen im Losverfahren» fordert eine neue Methode für die Wahl der Richter:innen im Bundesgericht. Richter:innen der obersten Schweizer Gerichtsinstanz sollen in Zukunft durch eine Losziehung bestimmt werden. Wessen Los in den Topf gelangt, soll eine unabhängige Fachkommission entscheiden. Die Richter:innen, deren Los gezogen wird, wären bis fünf Jahre nach Eintritt ins Rentenalter für ihre Funktion gewählt und könnten nur in einem Amtsenthebungsverfahren entlassen werden.

Momentan bestimmt die Vereinigte Bundesversammlung – also National- und Ständerat – die Magistrat:innen. Sie achten dabei auf eine gleichmässige Verteilung der Gerichtsmitglieder, beispielsweise nach Sprache oder Parteizugehörigkeit. Darüber hinaus müssen Richter:innen des Bundesgerichts eine jährliche Madatsgebühr von bis zu 20'000 Franken an ihre jeweilige Partei bezahlen.

JA

Die Parteimitgliedschaft der Bewerber:innen nimmt eine wichtigere Rolle ein als ihre fachliche Kompetenz, argumentiert das Initiativkomitee. Kandidierende ohne Parteizugehörigkeit sind damit praktisch chancenlos bei der Wahl, was den Pool an Bewerber:innen einschränkt. Da sie beim jetzigen System nach ihrer Wahl alle sechs Jahre vom Parlament bestätigt werden müssen, sind die gewählten Richter:innen weniger unabhängig und gehorsamer gegenüber Parteien und Behörden.

NEIN

Da sowohl der Bundesrat als auch alle grösseren Parteien gegen die Initiative sind, kommt hier eine kurze Zusammenfassung ihrer Argumente:

Das vorgeschlagene Los-Verfahren führe nicht automatisch zu einer besseren Abbildung der unterschiedlichen gesellschaftlichen Einstellungen. Darüber hinaus brauche die Justiz eine demokratische Legitimation, um das Vertrauen der Bevölkerung in das Rechtssystem zu sichern. Der Blick in die Praxis zeige, dass die Unabhängigkeit der Bundesrichter:innen gegeben sei, weshalb kein Änderungsbedarf bestehe.

Änderung zum Covid-19-Gesetz

Täglich grüsst das Covid-19-Virus und diesen Monat erneut an der Urne. Im September letzten Jahres verabschiedete das Parlament das Covid-19-Gesetz, das festlegt mit welchen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpft und die Wirtschaft schützt. Die stimmberechtigte Bevölkerung nahm das Gesetz am 13. Juni dieses Jahres an. Ein Teil des Gesetzes steht nun erneut zur Abstimmung.

Mit den jüngsten Änderungen des Gesetzes hat das Parlament Finanzhilfen ausgeweitet, das Contact-Tracing weiterentwickelt und schuf die Grundlagen für das Covid-Zertifikat. Weiter fördert der Bund aufgrund des Gesetzes die Covid-19-Tests und kann deren Kosten übernehmen. Gegen diese Änderungen ergriff ein Komitee das Referendum.

JA

Unter anderem sprechen sich die SP und die Grünen für die Annahme des Covid-19-Gesetzes aus. Mit der geschaffenen Grundlage für das Covid-Zertifikat seien Auslandsreisen wieder möglich. Das Zertifikat ermögliche eine Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben. Auch der Wirtschaftsverband Economiesuisse spricht sich für ein Ja an der Urne aus, da es eine wirksame Massnahme gegen einen weiteren Lockdown sei.

NEIN

Die SVP und das Referendumskomitee befürchten eine Spaltung der Gesellschaft in «Geimpfte» und «Ungeimpfte» und eine Diskriminierung Letzterer. Da sich auch Geimpfte anstecken und das Virus weitergeben können, sei eine Ungleichbehandlung mithilfe des Covid-Zertifikates nicht gerechtfertigt. Um uns vor Covid-19 zu schützen, verfügt der Bundesrat auch mit den bisherigen Gesetzen über genügend Spielraum, sagt das Referendumskomitee.

Informationen über die genauen Inhalte des Gesetzes findest du hier.

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