Wenn diese 3 Voraussetzungen erfüllt sind, wird das richtig geil mit den Bodycams
Die Körperkameras für Polizist*innen sind schwer umstritten. Die Linken sind skeptisch, die Polizist*innen selber auch. Die Linken fürchten, dass die Kameras den Datenschutz gefährden. Die Polizist*innen fürchten, dass sie bei der Arbeit überwacht werden.
Die Bodycams können auf ganz unterschiedliche Arten eingeführt werden. Wie sich das die zuständige Stadträtin Karin Rykart vorstellt, wissen wir im Moment noch nicht. Deshalb ist auch noch unklar, ob die Kameras eher dem Schutz der Polizei oder dem Schutz der kontrollierten Menschen dienen werden.
Da die Polizist*innen vom Staat, also von uns allen, angestellt sind und eine öffentliche Aufgabe übernehmen, müssen die Bodycams so eingeführt werden, dass sich beide Seiten auf Augenhöhe begegnen. Alles andere wäre Schwachsinn.
1. Die Datenspeicherung
Eine zentrale Frage ist, wo die Aufnahmen gespeichert werden. Im Sicherheitsdepartement? Auf der Kamera, welche die Polizist*innen am Körper tragen? Beim kantonalen Datenschützer? Wenn die Filme der Bodycams in Zukunft an einem unabhängigen Ort, also nicht bei der Polizei, gespeichert werden, ist eine notwendige Bedingung für die Einführung der Kameras erfüllt. Ob dies nun auf Servern des Datenschützers, der Universität oder sonst wo ist, spielt keine Rolle. Hauptsache unabhängig, damit die Aufnahmen nicht missbräuchlich bearbeitet oder gelöscht werden können.
2. Die Datenaufbewahrung und -Analyse
Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert und wozu werden sie verwendet? Eine aufgezeichnete Personenkontrolle darf nur während einem kurzen Zeitraum (circa zwei Wochen) gespeichert werden. Während dieser Zeit dürfen nur Personen aus der Justiz die Bilder sichten. Keinesfalls dürfen Gesichtserkennungssoftwares über die Filme drüber, oder die Aufnahmen mit Polizeidatenbanken abgeglichen werden. Danach werden alle Daten gelöscht, inklusive Angaben der gefilmten Personen.
3. Der Start der Aufnahme
Die letzte Gretchenfrage: Wer kann die Aufnahme auslösen? Im Pilot-Versuch war es so, dass dieses Privileg den Polizist*innen vorbehalten war. Das ist natürlich Quatsch.
Der kantonale Datenschützer Bruno Baeriswyl sagte im Interview mit Tsüri.ch:
- «Es ist höchst problematisch, dass bei einer hoheitlichen Tätigkeit, wo es um das Gewaltmonopol geht, nicht klar ist, wann die Kamera läuft, sondern dies der betroffenen Person oder den Polizist*innen überlassen wird. Aus meiner Sicht gibt es heute keine ausreichende rechtliche Grundlage, diese Kameras einzusetzen.»
Beide Seiten, die Polizei und die kontrollierten Personen, müssen gleichberechtigte Möglichkeiten haben, die Aufnahme zu starten. Wie dies geschehen soll, ist egal. Denkbar ist ein Auslöser mit einem Codewort via Spracherkennung.
Mit diesen drei Voraussetzungen können die Bodycams zu mehr Fairness und Sicherheit in der Stadt beitragen. Es gibt allerdings auch Szenarien, mit welchen die definitive Einführung der Kameras absolut keine gute Idee ist. Zum Beispiel, wenn die Daten bei der Polizei gespeichert werden, nur diese darauf zugreifen und die Aufnahme nur von der Staatsgewalt ausgelöst werden kann.
Wir bleiben dran.
Titelbild: EFF-Graphics - Own work, CC BY 3.0
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