Zoff um Zürcher Velovorzugsrouten verzögert Umsetzung - Tsüri.ch #MirSindTsüri
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Von Isabel Brun

Redaktorin

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7. August 2022 um 21:00

Einsprachen gegen Velovorzugsrouten: Chancen vor Bundesgericht «eher gering»

Seit zwei Jahren versucht die Stadt, das Zürcher Veloroutennetz zu verbessern. Kein einfaches Unterfangen, wie sich immer wieder herausstellt: In Höngg haben erst kürzlich 350 Anwohnende Einsprache erhoben, weil für die Velovorzugsroute Blaue-Zone-Parkplätze weichen müssten. Was das für die Pläne der Stadt bedeutet, bleibt ungewiss.

Ein Fall fürs Gericht? Die Blaue-Zone-Parkplätze in der Ackersteinstrasse in Höngg. (Foto: Steffen Kolberg)

Die Velovorzugsroute in der Stadt Zürich, sie erhitzt regelmässig die Gemüter: Nicht nur in der Politik. Theoretisch gesehen ist das Projekt in trockenen Tüchern. Wie die Praxis zeigt, gibt es aber noch so einige Hürden zu überwinden, bis Zürcher:innen unbeschwert durch die Limmatstadt radeln können. Eigentlich erstaunlich, zumal im Herbst 2020 eine grosse Mehrheit der städtischen Stimmbevölkerung für die Inititaive «Sichere Velorouten für Zürich» gestimmt hatte: 70,5 Prozent sagten damals ‹Ja› zum über 100 Kilometer langen Velowegnetz. Und auch der kommunale Verkehrsrichtplan, der die Umsetzung der Velorouten-Initiative festschreibt, wurde vom Parlament sowie den Stimmbürger:innen vergangenes Jahr angenommen.

Zu radikal und unverhältnismässig

Auch der Höngger Heiner Kubny sei bei der Abstimmung für die Velorouten gewesen, erzählte er Ende Juli dem Tages-Anzeiger: «Ich bin früher Velorennen gefahren, ich finde das Velo toll.» Doch die Pläne der Stadt würden zu weit gehen; 219 Blaue-Zone-Parkplätze müssten für den 4,8 Meter breiten Veloweg im Kreis 10 weichen. Das seien zu viele, findet Kubny. Also wehrte er sich gegen das Strassenprojekt – genauso wie hunderte weitere Anwohner:innen. Insgesamt 350 Einsprachen von Privaten sowie Gewerbetreibenden sind im letzten Monat alleine in Höngg eingereicht worden. Doch auch in anderen Quartieren regte sich Widerstand gegen dort geplante Velovorszugsroute: Auf der Strecke zwischen Affoltern und Oerlikon gab es 67, in Schwamendingen 28 Einsprachen.

«Die starke Zustimmung bei der Volksabstimmung 2020 wird sicher in die Beurteilung miteinfliessen.»

Renata Trajkova, Rechtsanwältin ZHAW

Unterstützt werden sie von SVP, FDP, dem Stadtzürcher Gewerbeverband (GVZ) und dem Hauseigentümerverband Kanton Zürich (HEV). Der «radikale Parkplatzabbau» ist nicht verhältnismässig, lautet der Vorwurf. In Gebieten mit vielen Neubauten seien die Mieter:innen nicht auf öffentliche Parkmöglichkeiten angewiesen, erklärt der Direktor des HEV Albert Leiser schriftlich. Es gebe aber viele Grundstücke, auf welchen mangels Platz keine nachträglichen Parkplätze geschaffen werden könnten. Deswegen brauche es öffentliche Parkplätze.

Gemäss Leiser ist das auch in Höngg der Fall, weshalb sich der HEV dort für die betroffenen Anwohner:innen einsetzt: «Der radikale Parkplatzabbau auf öffentlichem Grund führt dazu, dass Mieter:innen gezwungen werden, ihr Fahrzeug aufzugeben oder umzuziehen.» Dem ruhenden Verkehr soll seiner Meinung nach mehr Rechnung getragen werden, zumal gemäss dem kantonalen Strassengesetz auch Parkplätze zu einer Strasse gehören. 

Langer Atem nötig

Wann sich der Stadtrat mit den Einsprachen befasst, bleibt unklar, denn die Stadt darf sich nicht zu laufenden Verfahren äussern. Eine solche Beurteilung kann sich jedoch in die Länge ziehen, wie der Fall der Mühlebachstrasse zeigt: Die Einsprachen gegen den Entscheid des Zürcher Tiefbauamtes, Parkplätze der blauen Zone zu streichen sowie der dortige Abschnitt nicht gänzlich autofrei zu machen, liegen seit einem Jahr auf dem Statthalteramt. Weil die Einsprachen abgewiesen und weitergezogen wurden, geht es für die Velovorzugsroute im Seefeld also in eine weitere Runde. Die Konsequenz: Das Projekt in der Mühlebachstrasse steht komplett still.

Es sei eher unüblich, dass Verfahren pro Instanz länger als 12 Monate bearbeitet würden, sagt Renata Trajkova, Rechtsanwältin und Dozentin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), «aber es gibt immer Ausnahmen.» Ob den aktuellen Einsprachen von Höngg oder Schwamendingen dasselbe droht, ist ihr zufolge nicht abschätzbar, zumal es auch sein könnte, dass die Stadt die Einsprachen gutheisst – und darauf verzichtet, alle geplanten Blaue-Zone-Parkplätze zugunsten der Velovorzugsroute zu streichen.

Dass sich die Stadt auf einen Kompromiss einlässt, wäre nicht das erste Mal: Im Jahr 2019 ging sie auf die Beschwerden der Höngger:innen ein, als in der Strasse Kettberg alle 16 Parkplätze der blauen Zone gestrichen und die Zahl der 181 Parkplätze an der Segantinistrasse halbiert werden sollte. Damals ging es vor allem um die Verbesserung der Sichtverhältnisse sowie eine Verbreiterung des Trottoirs und der Fahrbahn für den Veloverkehr. Das Tiefbauamt reagierte auf die Gegenwehr mit einer Überarbeitung des Bauprojekts und liess schliesslich 148 der insgesamt 197 Blaue-Zone-Parkplätze bestehen.

Chancen vor Bundesgericht «eher gering»

Heiner Knuby wie auch Albert Leiser vom HEV hoffen nun auf einen ähnlichen Ausgang. Man gibt sich – zumindest vor den Medien – kompromissbereit. Denn dass ein Teil der betroffenen Parkplätze für die Velovorzugsroute aufgehoben werden müsse, sei auch den meisten Gegner:innen klar: Er verstehe, dass jene weg müssten, die in der Strasse stünden, so Leiser. Jene aufzuheben, die halb auf dem Trottoir lägen, findet er aber «übertrieben». Doch was, wenn die Stadt dieses Mal an ihren Plänen festhält? «Ob wir gegen einen negativen Entscheid ein Rechtsmittel erheben, werden wir erst entscheiden, wenn dieser vorliegt», erklärt Leiser auf Anfrage. Wie der Tages-Anzeiger schreibt, gehen andere Beteiligte aber davon aus, dass einige Einsprachen bis vor Bundesgericht gezogen werden könnten. 

Die Chancen, dass die Einsprachen dort gutgeheissen werden, schätzt Renata Trajkova jedoch als «eher gering» ein: «Um beim Bundesgericht Erfolg zu haben, muss entweder eine Bundesrechtsverletzung oder eine willkürliche Anwendung kantonalen Rechts vorliegen», erklärt die Rechtsexpertin. Und das sei bei einem einfachen Verstoss gegen das kantonale Strassengesetz nicht der Fall. Hinzu kommt: «Die starke Zustimmung bei der Volksabstimmung 2020 wird sicher in die Beurteilung miteinfliessen – denn obwohl wohl niemand daran gedacht hat, ist der Abbau der Parkplätze für mehr Velowege eine naheliegende Folge», so Trajkova. 

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