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12. März 2019 um 15:24

Aktualisiert 26.01.2022

So machen sich Mietbetrüger*innen das Recht zunutze

Ein Fall eines Mietnomaden in Zürich Wiedikon zeigt auf, dass bei der Untervermietung einer Wohnung auf befristete Zeit grosse Risiken bestehen. Sobald ein Mietvertrag unterschrieben ist und die Wohnungsschlüssel übergeben sind, schützt das Recht die Betrüger*innen sogar.

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Seit Monaten hat Mike* auf diesen Moment hingearbeitet. Endlich ist es soweit. Mit seinem Wohnungsschlüssel bewaffnet steht er vor der Tür, die ihm einst so vertraut war. Heut ist sie ihm fremd. Mike steckt den Schlüssel ins Loch. Der Schlüssel passt! Alles andere als selbstverständlich. Was er antrifft, ist einmal mehr nicht das, was er erwartet hat. Mike rechnete mit Löchern im Boden, ja sogar mit Blutspuren, aber nicht damit: Die Wohnung ist perfekt aufgeräumt und blitzeblank geputzt.

Für eine gefühlte Ewigkeit durfte Mike seine eigene Wohnung nicht betreten, trotzdem musste er monatlich Miete bezahlen. Mike wurde Opfer eines Mietnomaden. Er hat sich ausgemalt, in welch furchtbarem Zustand seine Wohnung wohl ist. Doch keine der Horrorvorstellungen hat sich nun bewahrheitet. Was ihm das bringt? Gar nichts! Denn die Zahlungen des Untermieters bleiben trotzdem aus. Inzwischen ist der offene Betrag auf eine hohe vierstellige Zahl gewachsen. Geld, das Mike wohl nie mehr sehen wird. Doch wie konnte es so weit kommen?

Etwa acht Monate vorher, im Dezember 2017, hat Mike das ETH-Masterdiplom frisch in der Tasche und bereitet sich auf seine Weltreise vor. All die Jahre hatte er auf dieses Ziel hingearbeitet, jeden Rappen auf die Seite gelegt, Pläne geschmiedet. Zuerst möchte er sich für ein paar Monate in einem Zen-Kloster von den Strapazen seiner Masterarbeit erholen, danach mit seiner Freundin einige Monate in Leipzig bei Freund*innen unterkommen, bevor sie dann zusammen die grosse Reise ins Unbekannte antreten würden.

Seine Wohnung, die nur einen Katzensprung vom Bahnhof Wiedikon entfernt liegt, will Mike auf keinen Fall komplett aufgeben. Viel zu gut hat es ihm bisher dort gefallen. Ausserdem profitierte er davon, dass das Wohnhaus bisher nicht umgebaut wurde. Der Gasherd und das alte Heizungssystem waren für Mike immer schon ein Segen gewesen. Denn weil seine Wohnung veraltet ist, ist sie günstig: 1’300 Franken monatlich. Es muss also ein*e Untermieter*in her, die seine Wohnung befristet übernimmt.

Wenn Menschenkenntnis nichts wert ist

Für die Untermieter*in-Suche schaltete Mike verschiedene Gratis-Inserate auf diversen Onlineplattformen. Ein höchst freundlicher und witziger Typ soll nun, an einem Freitagnachmittag, die Wohnung in Augenschein nehmen. Dieser Typ, der sich als Bernard L.* vorstellt, ist ein Mietnomade. Und was Mike zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiss: Er steckt jetzt schon mit einem Bein knietief in der Scheisse. Mike lässt sich vom selbstbewussten, ja gar pingeligen Auftreten Bernards beeinflussen. Die Vorfreude auf seine Reise hat ihn blind gemacht. Sie besprechen die Einzelheiten der Untermiete.

Bernard, in edlem Anzug und mit jeder Menge Gel in den Haaren, scheint zuverlässig. Er arbeitet bei der Bank und sei wegen eines Projekts in Zürich auf der Suche nach einer Wohnung zur Untermiete. Aufgrund seines Jobs sei er ständig rund um den ganzen Globus unterwegs und die Wohnung – wenn er diese denn bekommen würde – wäre ein regelrechter Segen für ihn, da er dank der günstigen Lage schnell beim Paradeplatz, seinem künftigen Arbeitsort, wäre. Mündlich sagt Mike dem sympathischen Herrn nach diesem netten Gespräch also zu. Damit bringt Mike unbewusst die ersten Steine ins Rollen, die ihn später eine schöne Stange Geld kosten werden.

Rückständige Anzahlungen wegen Krankenhausaufenthalt

L. lässt nun die Zeit verstreichen. Denn Mike sagt ab jetzt allen weiteren Interessent*innen für die Wohnung ab. Die mit L. ausgemachte Kaution von zwei Monatsmieten und die Anzahlung kommen jedoch nicht bei Mike an. Lediglich einen Teilbetrag von 500 Franken erhält Mike einen Tag vor dem ausgemachten Bezugstermin und Inkrafttreten des Untermietvertrags. Bernard begründet die Verspätung telefonisch mit einem ambulanten Aufenthalt im Krankenhaus wegen starken gesundheitlichen Problemen. Die nötigen Dokumente seien in seiner Wohnung und sobald er das Spital wieder verlassen könne, würde er diese nachreichen und den fälligen Restbetrag überweisen.

Mike gerät daraufhin selbst unter Zeitdruck, da auch er die Wohnung für ihn und seine Freundin in Leipzig beziehen und danach ins Kloster reisen muss. Mit viel Mitleid für den offensichtlich schwer kranken L. und in gutem Glauben willigt Mike darum ein, die Schlüsselübergabe zu verschieben. Er reist nach Leipzig. Erst zwei Wochen später erhält Mike den Restbetrag der Kaution und bittet seine Freundin, die zu diesem Zeitpunkt noch in der Schweiz weilt, die Schlüsselübergabe anfangs Februar zu übernehmen. Soweit so gut, denkt sich Mike. Falsch gedacht.

Ein pathologischer Lügner und Betrüger

Am 3. Februar trifft L., der auch an diesem Samstag mit einem edlen schwarzen Anzug und Schmalz in den Haaren auftritt, Mikes Freundin. Ebenfalls unter Zeitdruck sieht auch sie die klaren Anzeichen nicht, handelt nach Treu und Glauben.

Denn Bernard L. hat den Mietvertrag zwar unterschrieben, doch der Vertrag ist auf eine Firma, also eine juristische Person, ausgestellt und somit nichtig. Die abgemachte Anzahlung von 2’600 Franken hatte L. erneut nur teilweise beglichen. Wegen seiner Bezugslimite von 2’000 Franken pro Tag, könne er das fehlende Geld erst am nächsten Tag überweisen.

Ein weiteres Indiz, das Mike nicht hätte übersehen dürfen, war etwa, dass L. auch keine Ausweiskopie mitlieferte. L. beschönigt diese rechtlichen Fehler, indem er weitere Lügen auftischt. In diesem Fall erklärt er, dass er die Ausweiskopie noch nachliefern würde, da er aber über keinen Schweizer Pass verfüge, wolle er den Mietvertrag sowieso auf seine Firma in Zug ausstellen.

Naiv wie die beiden sind, übergibt seine Freundin dem nach wie vor höchst freundlichen und noch immer schwach wirkende Bernard die Schlüssel für die Wohnung. Ein fataler Fehler, der Monate später sogar Mikes Existenz bedrohen wird. Denn die «Falle Bernard» hat bereits zugeschnappt und von nun an wird Mike im Zusammenhang mit der Untermiete nur noch Enttäuschungen erleben.

Mieter*innenschutz trotz fehlender Zahlungen

Vom Zeitpunkt der Schlüsselübergabe an schafft es Mike nur noch ein einziges Mal, mit L. in Kontakt zu treten. Dies, als L. bei Mike bereits mit zwei Monatsmieten in der Kreide steht. Nach Dutzenden Anrufen nimmt L. ein letztes Mal einen Anruf entgegen. Mike blüht inzwischen, dass er einem Betrüger auf den Leim gegangen ist. Er stellt L. zur Rede. Dieser zeigt zum ersten Mal sein echtes Gesicht und sagt, Mike solle sich beruhigen. Er habe ein paar Probleme, aber Mike müsse sich keine Sorgen machen. Doch dieser kann sich nicht beruhigen und droht mit der Kündigung. Bernard L. lässt diese Drohung kalt. Denn er weiss, dass Mike ihm erst kündigen kann, wenn er die dafür vorgesehenen Mahn- und Kündigungsfristen einhält.

Diese Fristen belaufen sich auf mehrere Monate und bis Mike ihm letztendlich kündigen kann, wird er bereits weitergezogen sein. Von einem Freund und Jura-Student erfährt Mike, dass ein auf eine Firma ausgestellter Mietvertrag nichtig, also nicht gültig, ist. Doch spätestens mit der Schlüsselübergabe hat Mike einen mündlichen Vertrag abgeschlossen. Er müsste nun mithilfe eines langwierigen Prozesses beweisen, dass dieser mündliche Vertrag nicht zustande gekommen ist. Daraufhin reist Mike nach Zürich und versucht, sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Erfolglos. Denn L. hat bereits das Schloss ausgewechselt. L. wusste offensichtlich, dass, wenn Mike die Wohnung hätte betreten können, er seinerseits auch das Schloss gewechselt hätte. So hätte Mike dann einfach behaupten können, dass gar nie ein Mietvertrag zustande gekommen sei. Und damit hätte Mike Bernard L. auf einfache Weise aus der Wohnung verbannen können. Aber irgendwie ist ihm dieser Bernard L. immer einen Schritt voraus. Und dies sollte sich noch für lange Zeit weiterziehen.

Die Fristen bedeuten für den Mietnomaden gratis Wohnen

Am 12. Juni 2018 kündigt Mike seinen Mietvertrag mit Bernard L. rechtmässig, nachdem er fast ein halbes Jahr die Miete für eine fremde Person bezahlt hat. Indes hatte Mike mehrere Male nach Zürich reisen müssen. Etliche Rechtsberater*innen hatte er aufgesucht, doch auch diese konnten ihm nicht helfen. Gegen den Rat der Beratung war er bei seiner Wohnung vorbeigegangen. Zu diesem Zeitpunkt muss L. noch in der Wohnung gelebt haben, denn an dem Abend, an dem Mike die Wohnung aufsuchte, brannte das Licht im Wohnzimmer. Nur öffnete niemand die Tür.

Wieder zwei Monate später, Mitte August 2018, hatte Mike dann alle Dokumente und Bewilligungen zusammen, um die Wohnung rechtmässig räumen zu lassen. Die Wohnung stand jedoch inzwischen bereits leer, die zurückgelassenen Pflanzen waren alle vertrocknet. Weder die Rechtsberatung noch das Betreibungsamt konnten Mike sein Geld wieder beschaffen. Bernard L. ist untergetaucht und unauffindbar. Für seine Firma meldete er schon einige Tage nach dem Unterzeichnen des Mietvertrags den Konkurs an.

So steht Mike nun zum ersten Mal wieder in seiner Wohnung. Alle Räume sind penibel gereinigt. Wären da nicht das fast fünfstellige Loch in Mikes Geldbörse, die hunderten aufgewendeten Stunden für die rechtlichen Formalitäten, weil er sich keinen Anwalt leisten konnte, und das verlorene Vertrauen in die Menschheit – Mike hätte das Gefühl, nie weg gewesen zu sein.

Nur ein dummer Einzelfall?

Der Fall von Mike zeigt auf, wie vorsichtig man beim Untervermieten einer Wohnung in der Schweiz sein muss. Mike hat dabei zahlreiche ärgerliche Fehler begangen. So hätte er – trotz Zeitdruck – seine Wohnung niemals ohne einen Identitätsnachweis des Untermieters weitervermieten dürfen. Und auch die nichtige Ausstellung eines Mietvertrags auf eine Firma war fahrlässig. Sein wahrscheinlich grösster Fehler war jedoch, in gutem Glauben zu handeln. Bernard L. machte sich schlussendlich genau diese naive Einstellung, vom Guten im Menschen auszugehen, zunutze.

Ferner spielt aber auch der Kündigungsschutz in der Tragödie um Mikes Untermiete eine tragende Rolle. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass man den Mieter*innen erst nach Ablauf verschiedener Fristen kündigen darf. In vielen Fällen schützt diese Rechtslage die Mieter*innen. Denn, wenn – aus welchen Gründen auch immer – ein Mietverhältnis von den Vermieter*innen gekündigt wird, müssen die Bewohner*innen der Räumlichkeiten genügend Zeit haben, um eine neue Bleibe zu finden. Im Fall Bernard L. wird diese Gesetzeslage jedoch zum Täter*innenschutz. Hätte L. beispielsweise Rekurs zum letztendlich gesprochenen Urteil und zu seiner Ausweisung aus der Wohnung eingeleitet, wäre es ihm möglich gewesen, monatelang in der Wohnung von Mike zu wohnen – ohne jemals eine volle Miete bezahlt zu haben.

Besonders, jedoch schwer verständlich ist die Tatsache, dass in Fällen der befristeten Untermiete das gleiche Gesetz angewandt wird wie in Fällen von unbefristeten Mietverhältnissen. Dies vereinfacht den Mietnomad*innen ihren Betrug. Der Fall Bernard L. zeigt auf, dass es speziell im Bereich der befristeten Untermiete im Schweizer Gesetz grosse Lücken und Handlungsbedarf gibt, um Mietnomad*innen wie Bernard L. das Handwerk legen zu können.

* Name der Redaktion bekannt

Titelbild: Philipp Mikhail

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