Mit Cannabis erwischt: Wann kriegst du 1 Busse? - Tsüri.ch #MirSindTsüri
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Von Simon Jacoby

Co-Geschäftsleitung & Chefredaktor

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6. September 2016 um 09:40

Mit Cannabis erwischt: Wann kriegst du 1 Busse?



Ein Fall sorgt für Schlagzeilen: Zwei junge Männer besiegen die Stadtpolizei Zürich vor Gericht, weil sie wegen dem Besitz von Cannabis zu unrecht gebüsst wurden. Das Urteil des Gerichts ist spektakulär und kann in Zukunft viele unnötige Strafen verhindern. Doch dazu müssen die kontrollierten Personen genau wissen, was erlaubt ist und was eine Busse gibt.

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Was in der Stadt Zürich täglich mehr als zehn Personen erleben, ist nicht immer rechtens: Der reine Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis darf nicht gebüsst werden. Gebüsst werden darf nur, wer von der Polizei beim Konsum erwischt wird, dies zeigt ein Urteil des Bezirksgericht Zürich, das Tsüri.ch vorliegt. Der Fall ereignet sich im Herbst 2015: Zwei junge Männer stehen am Bahnhof Stadelhofen und drehen sich einen Joint. Sie merken, dass sie von Polizisten beobachtet werden und wollen sich aus dem Staub machen. Sie werden von den Gesetzeshütern eingeholt, kontrolliert und mit 100 Franken gebüsst. Das Cannabis und der unversehrte Joint werden eingezogen.




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Seit Oktober 2013 gilt für Cannabis eine Spezialregel: Wer beim Konsum erwischt wird und weniger als 10 Gramm auf sich trägt, kommt mit einer Busse von 100 Franken davon und entgeht so einem Strafverfahren. Voraussetzung für eine solche Busse sei «der polizeilich beobachtete Konsum», wie die Stapo auf ihrer Webseite schreibt. Wie viele Bussen werden wohl verteilt, ohne dass der Konsum «polizeilich beobachtet» wurde? Der folgende Satz etwas weiter unten auf der Webseite zeigt die alltägliche Praxis: «Konsumentinnen und Konsumenten, die nicht mehr als 10 Gramm Cannabis auf sich haben, werden mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft.» Wie bei den beiden jungen Männern vom Bahnhof Stadelhofen. Diese wehrten sich vor Gericht – weil sie das Cannabis nur besassen und nicht konsumierten – und wurden freigesprochen. Ob die Polizei ihre Praxis dem Gerichtsurteil angepasst wurde und wie viele mutmassliche Kiffer in Zürich zu unrecht gebüsst wird, will die Polizei nicht bekannt geben. Grund für das Schweigen ist eine hängige Anfrage im Gemeinderat. Wir bleiben dran.

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