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Von lydia lippuner

Redaktorin

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15. Januar 2020 um 05:00

«Die Eltern denken, dass ihre Tochter als Jungfrau verheiratet werden muss»

Das Heiratsalter in der Schweiz steigt seit Jahren. Doch die Anzahl der Kinderehen ebenfalls. Im Interview erklärt Anu Sivaganesan, Juristin bei der Fachstelle für Zwangsheirat woran das liegt. Sie wird täglich mit Mädchen konfrontiert, die als Kinder verheiratet wurden und dieses folgenschwere «Ja» nun bereuen.

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Bild: Zoriana Stakhniv via Unsplash

Lydia Lippuner: In der Schweiz kann man erst ab 18 Jahren heiraten. Trotzdem haben Sie immer wieder mit Frauen zu tun, die als Kinder verheiratet wurden. Wie kommt das?

Anu Sivaganesan: Wir haben mehr und mehr mit Mädchen zu tun, die im Ausland heiraten und dann in die Schweiz kommen. Zudem nehmen auch die Fälle derer zu, die sich als Minderjährige in der Schweiz verloben. Dazu gibt es keine Alterseinschränkung, obwohl die Afrikanische Charta der Rechte und des Wohlergehens des Kindes sagt, dass Kinderheirat und Verlobungen unter 18 Jahren verboten sein sollten. Auch bei der Verlobung in der Schweiz bräuchte es folglich ein Mindestalter.

Welche Kinder sind besonders gefährdet?

80 Prozent der Betroffenen sind Frauen. Denn die Eltern denken, dass sie als Jungfrau verheiratet werden müssen. In der Schweiz ist es nicht verboten, bereits mit 14 Jahren sexuelle Erfahrungen zu machen – natürlich unter Einhaltung der 3 Jahre Altersunterschied.

Wenn die Eltern das Verständnis haben, dass man nicht Sex haben sollte ohne zu heiraten, dann ist das ein Widerspruch. Wenn die Eltern merken, dass die Peers sexuelle Erfahrungen sammeln, steigen die Kinderheiraten. Aus diesem Grund fragen auch viele, die zu uns kommen, wo sie die Hymenrekonstruktion machen, also das Jungfernhäutchen wieder herstellen lassen können.

Wie reagieren Sie auf eine solche Anfrage?

Wir erklären, dass sexuelle Erfahrungen zur Entwicklung gehören. Viele haben das Gefühl, sie haben etwas falsch gemacht haben und schämen sich. Oft sind sie verstrickt im Glauben, dass sie, wenn sie sexuelle Bedürfnisse haben, heiraten müssen. Deshalb sagen sie auch mit 16 Jahren bereits «Ja» zu einem Ehepartner.

Können Sie dies anhand der Geschichte einer betroffenen Frau erklären?

Wir hatten kürzlich eine Frau, die mit 16 Jahren in ihrem Herkunftsland geheiratet hat. Sie ist nun 18-jährig. Wie die meisten, die zu uns kommen, wurde sie bereits vor ihrer Zeit in der Schweiz sozialisiert. Sie lernte zuhause, dass man nur in einer Ehe Sex haben kann. Nun merkt sie, dass sie das, wozu sie mit 16 Jahren «Ja» sagte, gar nicht will.

Es gibt viele Fälle, die sagen ‹es war blöd, dass ich ja sagte›.

Anu Sivaganesan

Die Eltern machen jetzt Druck, sie solle den Mann über Familiennachzug in die Schweiz holen. Doch sie will den Mann gar nicht holen, deswegen fühlt sich schuldig. Sie denkt: «Wenn ich einmal ja sagte, kann ich nichts mehr machen.» Das Nein-Sagen ist auch ein Recht. Die Betroffene wird in der Beratung dazu ermutigt, nein zu sagen. Sie kann und soll nein sagen.

Das heisst, ihr bleibt wenig Entscheidungsfreiheit.

Mehr noch, sie hatte eine Ausbildung, die sie abbrechen musste, um für den Fall des Familiennachzugs Einkommen vorzuweisen. So war sie gezwungen, eine Arbeitsstelle anzunehmen, um den Mann in die Schweiz zu holen. «Er kann nicht mal ohne meine Hilfe in der Migros einkaufen», sagte sie. Er ist für sie wie ein Kind, das sie pflegen muss. Sie musste ihren Traum einer Ausbildung aufgeben. Nun probieren wir ihr klar zu machen, auch wenn sie einmal «Ja» sagte, kann sie jede Sekunde wieder «Nein» sagen. Denn nun wird sie vom Opfer zur Täterin gemacht. Das löst ein Gefühl der Ausweglosigkeit aus.

Wie können Sie einer solchen Frau helfen?

Das Erste, was sie braucht, ist Empowerment. Die Betroffenen müssen selbstständig werden, denn viele gehen von der elterlichen Familie direkt in die eheliche Familie. Die Eigenständigkeitsphase dazwischen, in der man auch einmal in einer Wohngemeinschaft oder alleine lebt, fehlt bei vielen. So probieren wir, ihnen Selbstbestimmung mitzugeben. Denn sie haben viele Ressourcen, oft sogar noch mehr als die Eltern – diese sind sprachlich oft abhängig von den Kindern.

Welches Schlupfloch benutzen Eltern, um ihre Kinder vor 18 Jahren zu verheiraten?

Es gibt die Möglichkeit einer Anerkennung der Heirat, wenn man im Ausland heiratet.

Die Lösung ist also, im Ausland zu heiraten, denn danach wird die Hochzeit in der Schweiz akzeptiert.

Wenn die Person in die Schweiz kommt, spielt es für die Behörde keine Rolle, wie alt sie bei der Eheschliessung war, sondern wie alt sie jetzt ist. Für die Schweiz ist einzig der Zeitpunkt der Beurteilung wichtig.

Bräuchte es eine politische Aktion, um diesem Problem gerecht zu werden?

Es braucht eine Sensibilisierung der Bevölkerung. Viele denken, Kinderheirat ist in der Schweiz einfach nicht anerkannt. Doch die Schlupflöcher müssen behoben werden. Es gibt im Parlament bereits Vorstösse, aber diese führten noch nicht zum Ziel. In der Thematik Zwangsheirat existieren verschiedene Massnahmen, doch die Anzahl der Kinderehen steigt seit 2016. Das ist kontrovers, besonders in einem Land, in dem das durchschnittliche Heiratsalter steigt. Auch der politische Kreis muss nun wach werden und handeln.

Situation in Zürich
Der Zürcher Regierungsrat hat 2019 publik gemacht, dass innerhalb von drei Jahren im Kanton Zürich 281 minderjährige Bräute oder Bräutigame registriert wurden. Meist war es die Braut, die bei der Hochzeit noch minderjährig war. 263 Frauen unter 18 Jahren gingen zwischen 2015 und 2017 eine Ehe ein oder wurden im Kanton als verheiratet anerkannt. Dies ging aus der Regierungsratsantwort auf eine Anfrage von SVP und EDU hervor. Selten tauchen auch minderjährige Bräutigame in der Statistik auf. Pro Jahr werden im Kanton Zürich also rund 90 Eheschliessungen mit minderjährigen Bräuten oder Bräutigamen registriert und im nationalen elektronischen Personenstandsregister eingetragen. Diese Ehen werden jedoch erst anerkannt, wenn die Ehepartner das 16. Altersjahr vollendet haben. Viele heirateten im Ausland. Zu den häufigsten Herkunftsländern der minderjährigen Brautleute zählen Afghanistan, Eritrea, die Türkei und Kosovo.

Ihr Vorschlag ist, dass sich Frauen, die als Kinder verheiratet wurden, erneut für den Partner entscheiden müssten. Kennen Sie Beispiele von Frauen, die sich bei einer erneuten Chance gegen ihren Partner entschieden würden?

Es gibt viele Fälle, die sagen «es war blöd, dass ich ja sagte». Frauen, welche die Ehe später nicht mehr wollen, wenn das Recht auf ihrer Seite ist. Für sie ist es eine Hilfe, wenn sie nicht schuldig sind an der Trennung. Wenn jemand mit 13 verheiratet wurde, ist das nicht akzeptabel.

Man müsste aber auch Lösungen finden für ältere Personen, die erst später in die Schweiz ziehen und bereits lange verheiratet sind. Mit diesen Fällen haben wir wenig zu tun. Zu uns kommen vor allem junge Frauen. Bei ihnen gilt die Annahme, dass wenn sie volljährig sind, ihre Kinderheirat leider rechtlich «geheilt» ist. Doch das ist in unseren Augen nicht so.

Was sollte man tun, wenn man eine Zwangsheirat im Umfeld beobachtet oder vermutet?

Es gibt viele Möglichkeiten in der Schweiz. Man sollte jedoch nicht unüberlegt zwischen den Parteien vermitteln. Auch sollte man die Eltern nicht konfrontieren, das könnte für Betroffene negative Konsequenzen haben. Generell ist es wichtig, dass man den Betroffenen gegenüber Vertrauen und Hilfsbereitschaft aufbringt und aufzeigt, dass es Lösungen gibt.

Zudem kann man Betroffene an entsprechende Stellen weiterleiten und dazu ermutigen, sich Unterstützung zu holen. Viele sind in einer Bubble, aus der sie entschlüpfen müssen. Lehrpersonen, Nachbar*innen, Freund*innen und Berufsschulen sind da sehr wichtige Vertrauensorte und -personen. Wir sind froh, dass wir in sehr vielen Fällen nachhaltige Lösungen für die Beteiligten finden können. Das geht am besten über individuelle Beratungen.

Suchst Du Hilfe? Melde Dich bei der Fachstelle Zwangsheirat – Kompetenzzentrum des Bundes:

Helpline (gratis): 0800 800 007 (auch ausserhalb der Bürozeiten)

E-Mail: [email protected]

www.zwangsheirat.ch

Die Fachstelle Zwangsheirat bietet kostenlose Beratung an und untersteht der Schweigepflicht.

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