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Von Alice Britschgi

Praktikantin Redaktion

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1. Juli 2022 um 04:00

Ehe, Samenspende, Kinder: ein grosser Tag für Dajana und Irina

Heute, am 1. Juli lassen Dajana und Irina Pando ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln und erhalten damit Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Auf diesen Tag haben sich die beiden Frauen intensiv vorbereitet. Wir haben sie begleitet. Eine Kinderwunsch-Chronik.

Als sich Dajana (links) und Irina Pando 2017 gemeinsam outeten, wandten sich viele Freund:innen von ihnen ab. (Foto: Alice Britschgi)

Wie die meisten jungen Frauen hat sich Dajana Pando nie gefragt, ob ihre Eileiter durchlässig sind. Es gab und gibt keinen Grund zur Sorge. Trotzdem ist die 31-Jährige nervös, als sie an diesem Aprilmorgen im Zug Richtung Basel rauscht. «Darf ich überhaupt Kaffee trinken?», fragt sie die Freundin ihres Schwagers, die ihr gegenübers sitzt. Sie ist Gynäkologin und begleitet Dajana zur Voruntersuchung in die Kinderwunschklinik. 

Heute – an Tag neun ihres Zyklus’ – soll geprüft werden, ob mit Dajanas Gebärmutter, Eierstöcken und Eileitern alles in Ordnung ist. Denn schon bald ist Juli. Ab dann dürfen in der Schweiz auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten und erhalten damit Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. 

Der Glaube steht ihnen nicht im Weg

Dajana und ihre Partnerin Irina Pando leben seit dem 14. Juni 2019 in einer eingetragenen Partnerschaft. Kennengelernt haben sich die Sozialpädagogin und die Profifussballerin 2016 am Geburtstag eines Freundes. Schon früh sprach Dajana ihren Kinderwunsch an. Damals war die rechtliche Situation in der Schweiz eine andere, als sie es ab heute ist. Ein Kind zu bekommen, bedeutete für ein Frauenpaar eine Odyssee. Irina willigte trotzdem ein – wenn auch zögerlich. 

«Wir lebten damals in einem Umfeld, in dem uns gesagt wurde, dass wir falsch sind, dass wir in Sünde leben», erinnert sich Dajana im Frühling 2022 in einem Zürcher Café an die Anfänge ihrer Liebe. Der Gedanke, ein Kind in eine solche Welt zu setzen, sei für ihre Partnerin eine Herausforderung gewesen. 

Die beiden Frauen sind gläubig. Als sie sich 2017 gemeinsam outeten, wandten sich viele Freund:innen von ihnen ab. Bis heute engagieren sich Dajana und Irina deshalb auf ihren Social-Media-Profilen für die Akzeptanz nicht-heterosexueller Menschen im kirchlichen Umfeld. Sie fordern Kritiker:innen dazu auf, ihnen offen und ehrlich Fragen zu stellen und nehmen sich Zeit, diese zu beantworten.

Auch Irinas Eltern, die einer Freikirche angehören, waren zu Beginn nicht erfreut über die Beziehung. «Niemand darf mir vermitteln, dass ich falsch bin», sagt Dajana. Entsprechend schwierig sei ihr Verhältnis zu den Schwiegereltern anfangs gewesen. Mittlerweile ist sie gut in die Familie integriert. Gemeinsam mit ihrem Schwiegervater besucht sie Fussballspiele, ihrer Schwiegermutter hilft sie beim Hausumbau. «Irinas Familie hat mir auch gezeigt, was Familie heisst», reflektiert Dajana, «sie würden alles füreinander machen – auch für mich.»

Die Kinderwunsch-Chronik

Dajana hat sich immer vorgestellt, dass sie mit 30 Jahren Mutter wird. Doch als es soweit ist, fühlt sich ihre fünf Jahre jüngere Partnerin nicht bereit für die grosse Verantwortung. Sie beschliessen, den Kinderwunsch langsam anzugehen. «Irina hatte ich schon, ein Kind noch nicht. Ich sagte mir, es wäre blöd Irina zu verlieren für etwas, was ich noch nicht habe», erzählt Dajana. 

5. November 2020

Den ersten Schritt, den das Paar auf dem Weg zum Nachwuchs unternimmt, ist die Kontaktaufnahme mit dem Dachverband Regenbogenfamilien. Der Verband vertritt die Interessen von Regenbogenfamilien in der Schweiz und ist Ansprechpartner für Betroffene sowie für die Öffentlichkeit. Bei einem Beratungsgespräch klärt das Paar Fragen wie: Was ist möglich? Welche Wege gibt es? Wie sieht die rechtliche Lage aus? Der Dachverband empfiehlt ihnen eine Gynäkologin, die schon viele Frauenpaare auf dem Weg zu Kindern begleitet hat.

21. Mai 2021 

Im Frühling 2021 verabredet sich Dajana zu einem Erstgespräch mit der Gynäkologin. Zu diesem Zeitpunkt scheint klar: Für die Samenspende muss das Paar ins Ausland oder privat einen Spender finden. Denn in der Schweiz haben nur verheiratete Paare Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. 

Die Pandos entscheiden sich fürs Ausland. Dänemark scheint eine gute Option. Erstens weil Irina, die nicht-biologische Mutter des zukünftigen Kindes, mit ihren blonden Haaren und blauen Augen optisch gesehen gut in das stereotype Bild einer Dänin passt. Zweitens weil es zu dem Zeitpunkt noch möglich ist, die schockgefrorenen dänischen Spermien nach Deutschland schicken zu lassen und so eine lange Reise zu vermeiden.

Die Pandos vor ihrer Wohnung am Zürcher Stadtrand. (Foto: Alice Britschgi)

Die beiden Frauen schauen sich Kataloge der potentiellen Spender an. Von Kinderfotos bis zum Beruf der Grosseltern habe man alles über die Männer erfahren, erzählt Dajana. Sie habe aber keine Wahl treffen wollen: «Ich fand das komisch, denn normalerweise kann man ja auch nicht beeinflussen, welches genetische Material man für sein Kind bekommt.»

Als das Versenden der dänischen Spermien an Privatpersonen verboten wird, informiert sich das Paar zur Gesetzeslage in anderen Ländern, denn Dänemark ist ihnen zu weit weg. Spanien kommt nicht in Frage, weil die Kinder nach spanischem Gesetz kein Anrecht darauf haben, zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist. Dajana, die in einem Kinderheim arbeitet, ist überzeugt: «Jeder Mensch hat das Recht auf Herkunft.»

«Bei heterosexuellen Paaren, die ihr Kind mithilfe einer Samenspende im Ausland zeugen, schaut der Staat nicht so genau hin.»

Karin Hochl, Rechtsanwältin

Für eine kurze Zeit fasst das Paar Österreich ins Auge. Als Irina nach Deutschland zieht, um bei Bayer Leverkusen zu spielen, schauen sie sich eine Kinderwunschklinik in Köln an. Die unpersönliche Atmosphäre gefällt ihnen nicht. Und auch sonst sind die beiden Frauen gestresst. 

Dajana beginnt ihren Zyklus zu tracken, um ihre fruchtbaren Tage zu errechnen. Ist ihr Zyklus unregelmässig, wird sie nervös. Irina ist angespannt, weil sie weiss, dass sie nicht von Geburt an ein rechtlicher Elternteil des Kindes sein wird. 

«Kommt in der Schweiz ein Kind eines lesbischen Paares zur Welt, das mithilfe einer Samenspende im Ausland gezeugt wurde, so kann die nicht-biologische Mutter das Kind erst nach einem Jahr adoptieren», bestätigt Rechtsanwältin Karin Hochl, die auf Fortpflanzungsmedizin und gleichgeschlechtliche Paare spezialisiert ist. Im Zeitraum vor der sogenannten Stiefkindadoption seien sowohl das Kind als auch die Mütter nicht genügend abgesichert, da das Kind rechtlich gesehen nur einen Elternteil habe. 

Hier gebe es eine Ungleichbehandlung von homosexuellen Paaren gegenüber heterosexuellen, führt Hochl aus: «Bei heterosexuellen Paaren, die ihr Kind mithilfe einer Samenspende im Ausland zeugen, schaut der Staat nicht so genau hin.» Bei verheirateten Paaren werde der Ehemann automatisch als Vater eingetragen, bei unverheirateten Paaren könne der Mann auf dem Zivilstandsamt eine Vaterschaftsanerkennung abgeben und schon sei er ein rechtlicher Elternteil des Kindes. Die Behörden würden das Recht auf Abstammung bei Kindern von gleichgeschlechtlichen Paaren höher gewichten als bei Kindern von heterosexuellen Paaren. Auch mit der Einführung der «Ehe für alle» ändere sich daran nichts. Momentan sind auf Bundesebene zwei Motionen dazu hängig (siehe Infobox).

Ja, ich will: Im Garten der Pandos sind zwei Regebongenflaggen gehisst (Foto: Alice Britschgi)

26. September 2021

Dann kommt der Tag, der sehr viel Entspannung in den Kinderwunsch der Pandos bringt. Am 26. September 2021 wir die «Ehe für alle» von einer klaren Mehrheit der Schweizer Stimmberechtigten und von allen Kantonen angenommen. Mit dem Zugang zur Ehe erhalten gleichgeschlechtliche Paare auch Zugang zur Fortpflanzungsmedizin.

17. November 2021

Fast zwei Monate später beschliesst der Bundesrat, dass die «Ehe für alle» schon am 1. Juli 2022 in Kraft treten wird. Damit ist für Dajana und Irina klar, dass sie bis dahin mit ihrem Kinderwunsch warten.

19. November 2021  

Im November erhalten die beiden, wie alle anderen 1400 gleichgeschlechtlichen Paare, die in Zürich in einer eingetragenen Partnerschaft leben, eine Mail vom Zivilstandsamt. Darin heisst es, man könne ab sofort Termine für eine Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in die Ehe reservieren. 

Bis Ende Juni 2022 habe das Zivilstandsamt Zürich bereits 250 Termine für gleichgeschlechtliche Paare reserviert, sagt der Zivilstandsbeamte Roland Peterhans auf Anfrage. 26 der Hochzeiten und Umwandlungen, also zehn Prozent, würden am 1. Juli 2022 durchgeführt. Man habe lange auf die Weisungen des Bundesrates warten müssen, aber nun sei das Zivilstandsamt bereit für gleichgeschlechtliche Paare. Die Umwandlungen können sowohl zeremoniell mit Trauzeug:innen sowie auch als reiner «Verwaltungsakt» durchgeführt werden. «Für mich ist es ein wirklich wichtiger Akt und darum finde ich es schön, dass auch eine zeremonielle Umwandlung möglich ist», sagt Peterhans.

Für Dajana und Irina ist die Umwandlung eine rein fornelle Sache. «Wir haben 2019 in weiss geheiratet, für mich sind wir seit da verheiratet», erklärt Dajana. Sie habe sich sogar erkundet, ob Irina überhaupt anwesend sein müsse. Dennoch will sie die Umwandlung auf keinen Fall abwerten: «Es ist ein riesen Meilenstein und ich bin froh, dass die Schweiz diesen Schritt endlich wagt.» Als Dajana auf dem Zivilstandsamt Zürich einen Termin für den 1. Juli reservieren will, sind schon alle ausgebucht. Deshalb heiratet das Paar nun in Dübendorf. 

20. Dezember 2021 

Noch im Dezember treffen die Pandos ihre Gynäkologin erneut. Sie wollen alle Voruntersuchungen noch vor Juli erledigen, damit sie im Sommer direkt mit der ersten Insemination, dem Übertragen von Spermien in die Gebärmutter, starten könnten. Die Frauenärztin empfiehlt ihnen die Kinderwunschklinik Fertisuisse in Olten. 

14. Februar 2022 

Am Valentinstag dieses Jahres hat Dajana ihren ersten Termin in der Kinderwunschklinik. Ihre Schwester begleitet sie, da Irina in Deutschland für die Bundesliga trainiert. Ihnen wird erklärt, welche Optionen es gibt und welche Voruntersuchungen empfohlen werden. 

«Wir haben uns dafür entschieden, auch bei Frauenpaaren, die nicht aufgrund von Unfruchtbarkeit bei uns in Behandlung sind, gewisse Grundabklärungen zu machen», sagt Frauenärztin Anna Raggi von Fertisuisse auf Anfrage. Bevor die Frauen viel Geld für die Inseminationen ausgeben würden, wolle man sicherstellen, dass mit den Fortpflanzungsorganen alles in Ordnung sei.

«Ich erwarte, dass Samenspenden für Frauenpaare mehr gebraucht werden als das heute bei heterosexuellen Paaren der Fall ist.»

Anna Raggi, Reproduktionsmedizinerin

In der Kinderwunschklinik werden die Pandos auch darüber aufgeklärt, dass nach Schweizer Gesetz nicht die zukünftigen Eltern den Samenspender auswählen. Im Fall von Fertisuisse trifft ein zweiköpfiges Team aus einem Arzt und einer Biologin den Entscheid. Bei der Wahl dürfen nach Gesetz nur äusserliche Merkmale wie Augenfarbe, Haarfarbe und Körpergrösse sowie die Blutgruppe eine Rolle spielen. Das kommt Dajana und Irina entgegen. 

Beim Erstgespräch in der Klinik wird den Pandos klar, dass noch vieles ungeklärt ist – Anfang Juli aber soll Klarheit herrschen. Ende Juni bestätigt Raggi: «Das meiste ist geklärt.» 

Die Klinik habe ihr Informationsmaterial angepasst, das Personal sensibilisiert und sei seit Anfang Jahr daran, die Samenbank auszubauen. «Weil nicht so viele heterosexuelle Paare mit einer schweren männlichen Infertilität zu kämpfen haben und deshalb nicht oft eine Samenspende indiziert wird, erwarte ich, dass Samenspenden für Frauenpaare mehr gebraucht werden als das heute bei heterosexuellen Paaren der Fall ist», sagt Raggi. Obwohl sie in den letzten Monaten schon einige gleichgeschlechtliche Paare betreut habe, sei bisher kein Datum für eine Insemination vereinbart worden. Raggi rechnet im August mit den ersten Terminen.

Nach der Voruntersuchung in Basel ist Dajana verunsichert: Was, wenn etwas mit ihren Eileitern nicht stimmt? (Foto: Alice Britschgi)

21. April 2022

Weil in der Kinderwunschklinik in Olten gerade kein Termin frei ist, muss Dajana zur Voruntersuchung nach Basel. Im Treppenhaus der Klinik riecht es nach frischer Farbe und Desinfektionsmittel. Dajana ist nervös, spielt im hellen Wartezimmer mit ihren langen braunen Zöpfen. Was wenn etwas nicht in Ordnung ist? Nach der Untersuchung ist die Stimmung gedrückt. Bei einem Kaffee erzählt Dajana, wieso. 

Mit der Gebärmutter, den Eierstöcken und den Follikeln sei alles in Ordnung, doch die Untersuchung zur Durchlässigkeit der Eileiter habe nicht funktioniert. Bei dem Verfahren wird ein Katheter in die Gebärmutterhöhle eingeführt. Ein mit Flüssigkeit gefüllter Ballon am Katheterende sorgt für Stabilität. Dann wird eine Art Kontrastmittel in die Gebärmutter eingespritzt, das seinen Weg über die Eileiter in den Bauchraum finden sollte. Durch einen Ultraschallkopf, der in der Scheide platziert ist, kann das Geschehen nachverfolgt werden. In Dajanas Fall blieb das Kontrastmittel in der Gebärmutter. Das heisse nicht, dass ihre Eileiter nicht durchlässig seien, sagt ihr die Freundin ihres Schwagers im Café, es heisse nur, dass die Untersuchung nicht funktioniert habe – vielleicht weil zu wenig Druck ausgeübt werden konnte. 

«Es handelt sich hier um keine ausgewiesene Krankheit, sondern um einen ‹Akt›, der nicht ausgeführt wird. Die Kosten müssen selbst bezahlt werden.»

Krankenkasse Helsana auf Anfrage

Dennoch: Dajana ist verunsichert. Als sie an diesem Tag nach Hause kommt, ist sie traurig. Am Telefon mit Irina muss sie weinen. 

2. Mai 2022

Anfang Mai hat Dajana einen Termin zur Nachbesprechung in der Kinderwunschklinik. Eigentlich möchte sie keine weiteren Untersuchungen mehr machen: «Wenn ich auf natürliche Art schwanger werden würde, müsste ich mich auch nicht diesem Stress aussetzen», erklärt sie. Die Ärztin rät ihr jedoch, die Untersuchung noch einmal zu wiederholen. Dajana willigt ein.  

Ob die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen werden, ist unklar. Auch bei heterosexuellen Paaren werde jeder Fall von den Krankenkassen einzeln betrachtet, meint Reproduktionsmedizinerin Raggi dazu. Die Insemination mit Samenspende selbst übernehme die Krankenkasse nicht.

Wie sieht es mit den Voruntersuchungen aus? Die angefragten Krankenkassen teilen mit, sie bräuchten zwei, drei Tage, um die Frage zu klären, doch dann ist ihre Antwort deutlich. Von der Helsana heisst es beispielsweise: «Naturgemäss kann bei gleichgeschlechtlichen Paaren keine natürliche Befruchtung stattfinden. Es handelt sich hier um keine ausgewiesene Krankheit, sondern um einen ‹Akt›, der nicht ausgeführt wird. Aus diesem Grund müssen diese Kosten selbst bezahlt werden.» So regle es die Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV). Auch Concordia und Swica argumentieren ähnlich. Dajanas Krankenkasse zahlt bisher jedoch alle Voruntersuchungen.

Im Wartezimmer der Kinderwunschklinik lacht nur das Holzspielzeug unbeschwert. (Foto: Alice Britschgi)

23. Juni 2022

Nur ein paar Tage bleiben vom Juni übrig, als Dajana die Durchlässigkeit ihrer Eileiter erneut untersuchen lässt. Diesmal ist Irina dabei. Sie hat den Einzug in die Schweizer Fussballnationalmannschaft knapp verpasst und ist deshalb nicht in England an der Europameisterschaft, sondern mit Dajana in der Kinderwunschklinik. Diesmal klappt alles. Die ganzen Sorgen der letzten Monate waren umsonst. Dajana ist gesund, ihre Eileiter sind durchlässig.  

1. Juli 2022

Heute, am 1. Juli 2022, ist es soweit: Um 13.30 Uhr unterschreiben Dajana und Irina auf dem Zivilstandsamt Dübendorf ein Dokument, das sie nicht nur endlich auch in den Augen des Staates zu Frau und Frau macht, sondern ihnen auch den Zugang zur Schweizer Fortpflanzungsmedizin ermöglicht. Ob sie von ihrem neu gewonnenen Recht direkt im Juli Gebrauch machen oder noch einige Zeit warten, lassen die beiden offen: «Würden wir auf natürlichem Wege ein Kind bekommen, würden wir auch niemandem sagen, ab wann genau wir es probieren.» 

Klar ist, nicht nur der Schweizer Staat ist heute bereit für ein Kind von Dajana und Irina, sondern auch das Paar selbst. «Wenn wir vor zwei Jahren, als ich darauf gedrängt habe, ein Kind bekommen hätten, wäre das wahrscheinlich nicht gut gekommen. Jetzt sind wir beide bereit», sagt Dajana. Als Irina sich neulich von ihr verabschiedete, habe sie gesagt: «Hey, in einem Jahr haben wir vielleicht ein kleines Baby.»

Zwei Motionen auf Bundeseben hängig

Am 8. Juni 2022 hat der Nationalrat zwei Motionen gutgeheissen, welche die Gleichstellung zwischen gleichgeschlechtlichen gegenüber nicht-gleichgeschlechtlichen Paaren fördern soll. 

Die erste Motion betrifft die sogenannte Vaterschafts- beziehungsweise Elternschaftsvermutung: Wenn heterosexuelle Ehepaare im Ausland auf eine private Samenspende zurückgreifen, gilt aufgrund der gesetzlichen Vaterschaftsvermutung der Ehemann immer automatisch als Vater. Diese Vermutung soll künftig auch bei verheirateten Frauenpaaren gelten, die mithilfe einer Samenspende ein Kind im Ausland zeugen. Damit wäre die Ehefrau der leiblichen Mutter von Geburt des Kindes an sein zweiter rechtlicher Elternteil.

In einer zweiten Motion geht es darum, die Voraussetzung des einjährigen Pflegeverhältnisses als Adoptionsbedingung für ein Stiefkind fallen zu lassen, wenn der leibliche Elternteil des Kindes bereits bei Geburt des Kindes mit dem adoptionswilligen Elternteil zusammenlebt.

Wie Rechtsanwältin Karin Hochl erklärt, sei jedoch noch unklar, ob die beiden Motionen auch vom Ständerat gutgeheissen werden. Viele Politiker:innen würden mit dem Recht auf Abstammung gegen die Motionen argumentieren.Obwohl auch Hochl dieses Recht hoch gewichtet, gibt sie zu bedenken, dass der Anspruch eines Kind, von Geburt an zwei rechtliche Elternteile zu haben, nicht beeinträchtigt werden darf. Weiter führt sie aus, dass das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung bei heterosexuellen Paaren mit viel geringerer Strenge angewendet werde als bei gleichgeschlechtlichen Paaren. So greife beispielsweise die Vaterschaftsvermutung, auch wenn der Ehemann nicht der genetische Erzeuger des Kindes sei. Zudem können unverheiratete heterosexuelle Väter ein Kind anerkennen, ohne den Nachweis der genetischen Verwandtschaft zu erbringen. 

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