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Von Jenny Bargetzi

Praktikantin Redaktion

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26. Mai 2021 um 06:00

Droht die Wohnungskündigung? Diese 6 Anzeichen solltest du dir merken

Mieter:innen wehren sich oft erst dann gegen die Wohnungskündigung, wenn es bereits zu spät und die Sanierung beschlossen ist. Wir zeigen dir, wie du die frühen Anzeichen erkennst und was du tun kannst.

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Foto: Elio Donauer

Nicht selten passiert es, dass unerwartete Leerkündigungen ins Haus flattern. Was folgt, sind nicht nur Sanierung und Abriss aus baulicher Sicht, sondern vor allem Gefühle der Ratlosigkeit und Überforderung auf Seite der Mieter:innen.

Das kann nicht sein, finden der Mieter:innenverband und die Urban Equipe und unterstützen mit ihrem gemeinsamen Engagement die betroffenen Personen. Mit verschiedenen Aktionen wehren sie sich gegen rücksichtslose Kündigungen und den Ausverkauf des Bodens auf politischer und rechtlicher Ebene. Eine interaktive Karte verdeutlicht das drastische Verschwinden bezahlbarer Wohnungen.

Was können Mieter:innen bei einem Verdacht auf befürchtete Hausrenovationen, Abbruch oder Verunsicherung über anstehende Veränderungen tun? Seit vergangenem November bietet der Mieter:innenverband Zürich mit der Urban Equipe die Möglichkeit an, einen Verdacht zu melden. Zusammen mit den Vermieter:innen wird dann nach sozialverträglichen Lösungen gesucht, die auf deren Mieter:innen abgestimmt sind.

Mit ihrer Arbeit wurden bereits rund 50 Meldungen in Angriff genommen, wovon etwa die Hälfte mit direkten Hilfestellungen bereits erledigt werden konnten.

Walter Angst, Kommunikationsleiter des Mieter:innenverbandes Zürich, erklärt zudem, welche Faktoren bereits vorher beachtet werden müssen, um einen möglichen Rauswurf frühzeitig erkennen zu können:

1. Befristete Mietverträge

Werden Wohnungen nur befristet vermietet, ist das in den meisten Fällen bereits ein klares Zeichen, dass früher oder später ein grösseres Bauvorhaben ansteht. Das heisst nicht unbedingt, dass es zur Leerkündigung des gesamten Hauses kommen muss. Es wird jedoch von Berater:innen empfohlen, um eine effiziente Durchführung der Bauarbeiten und möglichst massive Renditesprünge zu erreichen.

2. Liegenschaftseinschätzungen

Gehöre das Haus einer Privatperson, merke man als aufmerksame:r Mieter:in relativ rasch, ob sich Veränderungen ankünden, so Angst. Fremde Personen, die ins Haus kämen um die Liegenschaft einzuschätzen, seien häufig klare Anzeichen auf ein Hausverkauf.

3. Erbschaft

Wenn die Eigentümer:innen sterben, geht das Haus an die Erbengemeinschaft über. Abhängig davon, wie viele Personen am Erbe beteiligt seien, steige die Gefahr, dass sich jemand das Haus «auszahlen lassen» wolle und das Haus von der Erbengemeinschaft verkauft werden müsse – auch, wenn die Mehrheit das gar nicht will.

4. Eigentumswechsel

Steht ein Eigentumswechsel an, wird die Liegenschaft in der Regel an die meistbietende Person verkauft. Mittelfristig ist in solchen Fällen mit Veränderungen zu rechnen. Um mehr Klarheit zu erhalten, empfiehlt Angst zum Telefon zu greifen und das Grundbuchamt anrufen. Dies könne Informationen geben, ob und wann der Verkauf erfolgt sei sowie wer der:die neue Eigentümer:in sei.

5. Handwerker:innen, Architekt:innen, geologische Untersuchungen

Handwerker:innen prüfen den Zustand einzelner Bauteile oder sogar der gesamten Wohnung? Geh’ der Sache auf den Grund und frage bei den Handwerker:innen nach, was kaputt ist oder ersetzt werden muss. Handelt es sich um Leitungen, Wasserschäden oder Asbest, stehen meist grössere Veränderungen bevor. Auch eine neue Heizung bedeutet in vielen Fällen eine Gesamtsanierung oder gar ein Hausverkauf. Ähnliches gilt bei Architekt:innen, die sich die Liegenschaft genauer ansehen. In vielen Fällen deutet das auf Bauvorhaben hin – wenn auch unterschiedlich umfangreich.

Daneben sind auch geologische Untersuchungen meist schon eine klare Sache, denn solche Arbeiten gehören häufig zum letzten Schritt vor der Finalisierung eines grossen Bauvorhabens oder eine Vorabklärung für einen Planungsauftrag.

6. Leerstehenden Wohnungen als Ersatzteillager

Wenn auch ungern gesehen, kann es vorkommen, dass Wohnungen nicht weitervermietet werden. Zum Beispiel wenn leerstehende Wohnungen als Ersatzteillager genutzt und ein defekter Kühlschrank mit dem einer leeren Wohnung ersetzt wird. Da braucht es keine grossen Überlegungen mehr: Das Haus wird mit grosser Wahrscheinlichkeit geräumt. In solchen Situationen ist nachfragen eine Pflicht.

Natürlich kann es auch in anderen Fällen zu einer Kündigung kommen. Trotzdem schadet es nicht, als Mieter:in aufmerksam zu bleiben. Mehr Informationen zum gesamten Projekt des Mieter:innenverband Zürichs mit der Urban Equipe gibt es hier.

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