SP-Politikerin reicht Vorstoss ein: Dividenden-Verbot bei Kurzarbeit - Tsüri.ch #MirSindTsüri
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Von Simon Jacoby

Co-Geschäftsleitung & Chefredaktor

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24. April 2020 um 08:50

SP-Politikerin reicht Vorstoss ein: Dividenden-Verbot bei Kurzarbeit

Das Ausschütten von privaten Gewinnen, währenddessen die Löhne wegen Kurzarbeit vom Staat bezahlt werden: Dieses Thema wird das Parlament im Mai beschäftigen: Mattea Meyer (SP) wird konkret und bereitet eine Gesetzesänderung vor. Balthasar Glättli (Grüne), Barbara Steinemann (SVP) und Beat Walti (FDP) äussern sich schon jetzt dazu.

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Werden im Bundeshaus bald neue Regeln gemacht? (Bild von b1-foto auf Pixabay)

Unternehmen, welche Notkredite vom Staat beanspruchen, dürfen keine Gewinne, also Dividenden an ihre Aktionär*innen auszahlen, so steht es in der Verordnung. Wer aber die Löhne seiner Arbeitnehmenden via Arbeitslosenkasse (ALV) vom Staat überweisen lässt, darf Gewinne ausschütten. Verschiedene Unternehmen tun dies auch, wie Recherchen von Tsüri.ch gezeigt haben: Sika, Lindt & Sprüngli, NZZ und TX-Group (Tamedia).

Diese Praxis ist erlaubt, sagen der Staat und Rechtsexpert*innen. Aber wie lange noch?

Verschiedene Politiker*innen von links bis recht kritisieren das Vorgehen und fordern Beschlüsse in der Corona-Sondersession des Parlaments, die im Mai stattfinden wird. Am konkretesten wird Mattea Meyer, SP-Nationalrätin aus Winterthur: Sie bereitet eine Motion vor, die nächste Woche eingereicht wird und dieses Vorgehen verbieten will. Denn: «Es ist nicht verantwortungsvoll, in der aktuellen Situation derartige Gewinne auszuschütten – wo bleibt da die nachhaltige Finanzstrategie?» So würden Gewinne privatisiert und Verluste dem Staat überlassen.

Der genaue Wortlaut des Vorstosses sei noch nicht klar, doch: «Unternehmen ab einer bestimmten Grösse, welche Kurzarbeit beantragen, sollen im laufenden und kommenden Jahr keine Dividenden ausschütten dürfen, analog zur Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften», so die Forderung von Meyer. Sie hofft auf Unterstützung aus allen politischen Lagern.

Keine Unterstützung der FDP

Einer, der die Gewinnausschüttung bei gleichzeitiger Kurzarbeit nicht verbieten will, ist Beat Walti, Fraktionschef der FDP im Bundeshaus: «Gegen eine massvolle Ausschüttung würde ich nicht stimmen», erklärt er auf Anfrage. Die moralischen und rechtlichen Verpflichtungen würden sich auf die Überlebensfähigkeit eines Unternehmens beziehen, «dazu gehören solide Eigenkapital- und Liquiditätspolster, diese definieren auch die Möglichkeit von Dividendenausschüttungen», so der Nationalrat. Man müsse auch die Interessen der Aktionär*innen berücksichtigen, insbesondere wenn dies Sparer*innen, Rentner*innen oder Pensionskassen seien.

Das Prinzip «Kurzarbeit»
Die Kurzarbeit ist ein wirtschaftspolitisches Instrument. Es soll verhindern, dass bei vorübergehenden Krisen der Wirtschaft Arbeitsplätze abgebaut werden. Die wegfallenden Löhne der betroffenen Angestellten werden also zeitlich befristet und zu 80 Prozent von der Arbeitslosenkasse (ALV) übernommen. Diese Versicherung wird im Normalfall hälftig via Lohnnebenkosten von den Arbeitnehmenden und den Arbeitgebenden gefüllt. Jetzt aber reicht dies nicht aus, um das Loch zu stopfen. Deshalb springt der Staat mit Geld aus dem ordentliche Bundeshaushalt, also mit Steuergeldern, ein.

Weniger kategorisch stellt sich SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann hinter die Dividendenzahlungen. Die Politikerin, welche selber Aktien von kleinen und grossen Unternehmen besitzt, will die Belastung der Arbeitslosenkasse möglichst tief halten. Doch: «Bei einer Familien-AG, deren Besitzer*innen sich wenig Lohn auszahlen, ist die Dividende eine Art Lohnsatz.»

Zudem würden ALV-Gelder dem Unternehmen für Schadenfälle zustehen, auf deren Eintritt es keinen Einfluss hat, «also Naturkatastrophen, Feuer, schlechtes Wetter – oder eben den Notstand. Ich persönlich werde daher von einem Verbot absehen.» Steinemann begrüsst dennoch, dass das Thema in der Sondersession behandelt wird.

Für Balthasar Glättli, Fraktionspräsident der Grünen, ist der Fall klar, aber im umgekehrten Sinn. Wenn es nach ihm und seiner Partei geht, wären Gewinnausschüttungen bei gleichzeitiger Kurzarbeit verboten, denn dies sei gesamtwirtschaftlich unsinnig. Zudem brauche es politische Korrekturen, weil: «Die Marktwirtschaft kennt keine Moral – das ist auch nicht ihr Ziel.»

Der vermutlich nächste Präsident der Grünen Partei will die Praxis in der Sondersession vom Mai verbieten und setzt sich dafür ein, «dass grundsätzlich in den nächsten Jahren die Dividenden im Sinne einer Solidaritätsabgabe stärker besteuert werden.» Denn jene Unternehmen, die während der Corona-Krise Gewinne machen, «sollen auch zur Bewältigung der Krise einen Beitrag leisten», so Glättli zu Tsüri.ch.

In einem Punkt sind sich die Volksvertreter*innen einig: Sollte die Praxis verboten werden, so würde die Regelung erst in Zukunft zur Anwendung kommen. Für die aktuelle Situation käme ein Verbot zu spät.

Dividenden trotz Kurzarbeit?
Kurzarbeit ermöglicht zahlreichen KMU das Überleben und sichern tausende Arbeitsplätze. Das ist gut. Doch davon profitieren auch solche, die es nicht nötig hätten: Grosse Unternehmen, welche ihre Aktionär*innen mit Corona-Steuergeld bedienen. Der Staat toleriert das; es sei eine «moralische Frage». Wir finden: Es ist vor allem eine Frage, die eine gründliche Recherche verdient. Mit dem Recherche-Crowdfunding haben wir bisher 12'800 CHF gesammelt. Weitere Inhalte werden folgen. Willst du die weitere Recherche ermöglichen? Hier gehts zum Crowdfunding.

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