Die fiesesten Maschen von Vermieter*innen und was du dagegen tun kannst - Tsüri.ch #MirSindTsüri
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18. März 2019 um 05:00

Aktualisiert 26.01.2022

Die fiesesten Maschen von Vermieter*innen und was du dagegen tun kannst

Die Rechtsberater*innen des Mieterinnen- und Mieterverbands Zürich (MV Zürich) kennen die Tricks und Kniffe von fiesen Vermieter*innen. Und sie wissen, wie man sich wehren kann.

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Dieser Inhalt wurde nicht von der Tsüri-Redaktion verfasst.

1. Der Mietzins im Inserat war tiefer als der Mietzins im Vertrag.

Wenn du den Vertrag vor dir hast, überlege dir gut, ob du ihn zu den neuen Konditionen noch unterzeichnen möchtest. Dieses Gebaren der Vermieter*innen zeugt nicht von Fairness. Wenn du den Vertrag zu den höheren Konditionen unterzeichnest, prüfe beim MV Zürich, ob eine Anfechtung der Anfangsmiete wegen missbräuchlichem Mietzins in Frage kommt.

2. Du hast kein Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses erhalten.

Die Vermieter*innen im Kanton Zürich sind verpflichtet, dir mittels des offiziellen Anfangsmietzinsformulars die Höhe der Miete der Vormieter*innen mitzuteilen. Gemäss Rechtsprechung kann der oder die Vermieter*in das Formular noch 30 Tage lang nachreichen. Warte ab, ob er das noch tut. Wenn er es nicht nachreicht: Melde dich am besten beim MV Zürich für das weitere Vorgehen.

3. Du erhältst einen befristeten Mietvertrag, der nur unter der Bedingung verlängert wird, dass du den Anfangsmietzins nicht anfechtest.

Das ist sehr unfair und nach Ansicht des MV Zürich nicht zulässig ist, weil so dein Recht auf Anfechtung des Mietzinses ausgehebelt wird. Es gibt laufende Verfahren von Mieter*innen, die sich dagegen wehren, dass sie keine Verlängerung erhielten, nachdem sie den Mietzins angefochten haben. Die Gerichtsentscheide werden Klarheit bringen.

4. Du kannst zu Mietbeginn nicht einziehen, weil die Wohnung nicht bezugsbereit ist.

Nimm Kontakt auf mit deinem*r Vermieter*in und fordere ein, dass er dir eine Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt oder aber die Wohnung sofort bezugsbereit macht. Wenn das nicht klappt, kannst du dir eine andere Unterkunft suchen und Schadenersatz verlangen.

5. Dein*e Vermieter*in tauscht das Schloss der Wohnung aus, damit du nicht mehr rein kannst. Trotz gültigem Mietvertrag.

Das geht nicht und kann je nach Umständen auch strafbar sein. Ruf am besten sofort den MV Zürich an. Zwar gibt es Beratungen in der Regel nur auf Voranmeldung. Aber wenn es derart eilt, springen die Rechtsberaterinnen und -berater nach Möglichkeit ein.

6. Dein*e Vermieter*in lastet dir ohne genauere Abklärungen den Schimmelschaden in der Wohnung an – du hättest zu wenig gelüftet.

Bei Mängeln ist das A und O das gute Dokumentieren. Bei Schimmel hast du zudem auch eine Meldepflicht: Fotografiere deine Schimmelkolonie und melde das den Vermieter*innen per Einschreiben Du kannst natürlich auch grad die Beseitigung des Schimmels und eine Mietzinsreduktion verlangen.

7. Der*die Vermieter*in schiebt alles Mögliche auf übermässige Abnutzung und möchte so Kosten auf dich abwälzen.

Ganz wichtig: Du musst das Protokoll bei der Wohnungsabgabe nicht unterzeichnen. Erst recht nicht, wenn du nicht einverstanden bist. Als Mieter*in musst du nur Kosten übernehmen, wenn der Schaden durch dein Verschulden entstanden ist. Oder wenn es sich um kleinen Unterhalt handelt mit Kosten bis 150 Franken, den du selbst ausführen kannst.

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