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Von Simon Jacoby

Co-Geschäftsleitung & Chefredaktor

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6. Mai 2020 um 06:03

Die wichtigsten Antworten zum Dividendenverbot

Am Dienstag hat der Nationalrat entschieden: Firmen, die Kurzarbeitsentschädigung beziehen, dürfen keine Gewinne an die Aktionär*innen auszahlen. Der Ständerat hat diese Vorlage abgelehnt. Damit ist das Verbot vom Tisch. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Lindt & Sprüngli, vor kurzem gab es die Jubiläums-Dividende. (Bild: Lothar Spurzem/Wikipedia/ CC BY 2.0)

Update: Am Mittwoch hat der Ständerat diese Motion versenkt. Die wichtigsten Fragen und Antworten sind damit nicht mehr relevant.

Was ist passiert?

Am späten Dienstagabend war es soweit: Überraschend und mit einer knappen Mehrheit stimmte der Nationalrat einer Motion zu, die Dividenden bei Kurzarbeit verbieten will. Der Vorstoss wurde von Mattea Meyer (SP) und der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit initiiert und wurde mit 93 zu 88 Stimmen (bei 11 Enthaltungen) angenommen.

Konkret heisst es in der Motion:

  1. Der Bundesrat wird beauftragt, eine Regelung zu treffen, um Unternehmen ab einer bestimmten Grösse, welche aufgrund der Covid-19-Krise Kurzarbeitsentschädigung beziehen, im laufenden und kommenden Jahr die Ausschüttung von Dividenden zu verbieten. Der Bundesrat wird zudem ersucht, eine analoge Regelung zu treffen für Unternehmen, welche im laufenden Jahr bereits eine Dividende gesprochen oder ausgeschüttet haben.

Müssen jetzt die Dividenden zurückbezahlt werden?

Der Mechanismus ist noch nicht klar. Aber sicher ist: Wer Dividenden ausschüttet, darf weder im Jahr 2020 und im Jahr 2021 Kurzarbeitsentschädigung beziehen. In der Motion steht ausdrücklich, dass der Bundesrat auch für jene Firmen eine Regelung finden muss, welche im laufenden Jahr bereits Gewinne ausgeschüttet haben. Im Endeffekt heisst dies: Entweder müssen die Dividenden zurück in die Firma, oder es gibt kein Geld für die Angestellten auf Kurzarbeit.

Das Prinzip «Kurzarbeit»
Die Kurzarbeit ist ein wirtschaftspolitisches Instrument. Es soll verhindern, dass bei vorübergehenden Krisen der Wirtschaft Arbeitsplätze abgebaut werden. Die wegfallenden Löhne der betroffenen Angestellten werden also zeitlich befristet und zu 80 Prozent von der Arbeitslosenkasse (ALV) übernommen. Diese Versicherung wird im Normalfall hälftig via Lohnnebenkosten von den Arbeitnehmenden und den Arbeitgebenden gefüllt. Jetzt aber reicht dies nicht aus, um das Loch zu stopfen. Deshalb springt der Staat mit Geld aus dem ordentliche Bundeshaushalt, also mit Steuergeldern, ein.

Welche Firmen wären betroffen?

Betroffen wären Unternehmen ab einer «bestimmten Grösse», die Dividenden ausschütten und Kurzarbeitsgelder beziehen. Dies zu überprüfen ist nicht ganz einfach. Der Staat kennt zwar die 187'000 Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben. Doch welche davon auch Dividenden ausschütten, ist nur dann öffentlich ersichtlich, wenn die Aktien an der Börse gehandelt werden. Wir haben für die Zürcher Unternehmen eine Übersicht erstellt und aktualisieren diese laufend. Einige Beispiele:

  1. TX-Group (Tamedia)
  2. NZZ
  3. Sika
  4. Adecco
  5. Implenia

Explizit nicht betroffen seien kleine Betriebe, welche sich Teile des Lohnes als Dividenenden auszahlen. Die genauen Kriterien müssen noch definiert werden.

Wer war dafür und wer dagegen?

Die SP und die Grünen stimmten geschlossen für die Motion, kommen zusammen aber total nur auf 69 Stimmen. Die restlichen 24 Ja-Stimmen kamen aus dem Bürgerlichen Lager. Wer genau wie gestimmt hat, ist noch nicht öffentlich einsehbar. Klar ist, dass in der vorberatendenen Kommission auch CVP und SVP für das Verbot gestimmt haben und dass FDP und GLP vehement gegen eine solche Regelung sind.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Vorlage war am Mittwoch im Ständerat, dieser hat sich dagegen entschieden. Damit ist das Verbot vom Tisch.

Dividenden trotz Kurzarbeit?
Kurzarbeit ermöglicht zahlreichen KMU das Überleben und sichern tausende Arbeitsplätze. Das ist gut. Doch davon profitieren auch solche, die es nicht nötig hätten: Grosse Unternehmen, welche ihre Aktionär*innen mit Corona-Steuergeld bedienen. Der Staat toleriert das; es sei eine «moralische Frage». Wir finden: Es ist vor allem eine Frage, die eine gründliche Recherche verdient. Mit dem Recherche-Crowdfunding haben wir bisher 17'600 CHF gesammelt. Weitere Inhalte werden folgen. Willst du die weitere Recherche ermöglichen? Hier gehts zum Crowdfunding.

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