Was passiert, wenn du nachts mit einem Baby in die «Gräblibar» willst – und wie die anderen Bars reagieren - Tsüri.ch #MirSindTsüri
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12. November 2015 um 16:44

Was passiert, wenn du nachts mit einem Baby in die «Gräblibar» willst – und wie die anderen Bars reagieren



Im 20. Jahrhundert war das Niederdörfli der geschmähte Sündenpfuhl der Stadt. Heute ist die Sünde an die Langstrasse weitergezogen und die Zürcher Altstadt von heimlichen Moralisten bevölkert, die lauthals auf Prinzipien pochen, wenn sie einmal die seltene Gelegenheit im ansonsten äusserst korrekten Zürich erhalten.

Ein Säugling fliegt aus der Kneipe Am 5. November wollte ich nach einer Podiumsdiskussion anlässlich meines Geburtstags noch ein Bier heben – zusammen mit meiner Freundin, unserem dreimonatealten Sohn und einigen Freundinnen. Wie das an einem Donnerstag so ist, sind die Gelegenheiten gegen 24 Uhr noch ein Getränk zu kriegen rar. Die meisten Kneipen und Bars schliessen um Mitternacht. So fiel unsere Wahl notgedrungen auf das stadtbekannte Auffangbecken für Flüssigkeitsexperten und Langstreckenschwimmerinnen: die «Gräblibar».

Mit Schimpf und Schande wurden wir davongejagt. Die Wirtin weigerte sich, uns zu bedienen: «Hunde und Kinder haben um diese Zeit nichts mehr in der Gräblibar verloren.» Und eine abgehalfterte Ex-Kellnerin auf einem Barhocker, die sicher nicht vor ihrem ersten Bier sass, schwang sich zur Wortführerin auf. Statt beider Eltern knöpfte sie sich selbstverständlich nur die Mutter vor und machte meiner Freundin die Situation klipp und klar: «Eine Mutter sollte sich schämen, um diese Zeit mit einem Kleinkind draussen zu sein. Geh nach Hause und still deinen Säugling!» Einen Säugling nota bene, der friedlich im Kinderwagen schlief. Mit etwas mehr Vorsicht versuchten wir unser Glück im «Big Ben» und wurden auch dort vom freundlicheren, aber händeringenden Bartender abgewiesen. Asyl fanden wir ausgerechnet im kurdischen Imbiss «Nosch», wo uns der Kellner mit einem breiten Grinsen begrüsste. Offensichtlich stellte ein schlafender Säugling für ihn keine Ungeheuerlichkeit dar.

Verstoss gegen die elterliche Fürsorgepflicht? Das Erlebte trieb mich an, mir Klarheit über die Situation und meine väterlichen Erziehungsrechte und -pflichten zu verschaffen. Zwar kennt die Schweiz grossmehrheitlich keine Bewirtungspflicht. Dies gilt auch für den Kanton Zürich, in dessen Verantwortung die Gesetzgebung für das kantonale Gastgewerbe liegt, wie der Rechtsdienst von Gastrosuisse mitteilt. Allerdings beugt das Strafgesetz unter Artikel 261bis Abs. 5 zumindest rassistischer Diskriminierung vor. Trotz nicht gegebener Bewirtungspflicht scheint die Einmischung in die elterliche Sorge jedoch in der überwiegenden Zahl der denkbaren Fälle ein recht fadenscheiniger Grund für Bewirtungsverweigerung zu sein. Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), zuständig für die Wahrung des Kindswohls, schreibt auf Anfrage: «Die Situation weist so alleine nicht auf eine Gefährdung Ihres Kindes hin. Wir hätten somit keinen Anlass, etwas zu unternehmen.»




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Grundsätzlich scheint unser Verhalten, nach 24 Uhr in Begleitung eines Kleinkinds noch ein Bier trinken zu wollen, also nicht gegen unsere elterliche Fürsorgepflicht zu verstossen. Wie stellen sich jedoch andere Zürcher Wirtinnen zu diesem Problem? Die Bedienung im «Si o No» meinte, sie würde zwar dem Säugling keinen Alkohol verkaufen, ansonsten sehe sie allerdings kein Problem. Eine weitere Nachfrage im familienfreundlich ausgerichteten «Kafi für Dich» ergab Ähnliches. «In erster Linie sehe ich das so, dass die Eltern natürlich zu verantworten haben, wohin sie ihre Kinder mitnehmen. Da wir ja kein Club sind, sehe ich da auch kein Problem», meinte Pamela, eine der Betreiberinnen des «Kafi für Dich», bevor sie davon erzählte, wie neulich ein Mitglied einer Band sein Kind ans Konzert im «Kafi für Dich» mitgenommen hätte – selbstverständlich war das Kind während des Konzerts in der Obhut von Freunden.

[caption id="attachment_4505" align="alignnone" width="785"]Nicht überall stehen die Türen so weit offen wie im «Meyer‘s». Nicht überall stehen die Türen so weit offen wie im «Meyer‘s».[/caption]

Etwas heikler schien der Fall bei einer anderen Gastroikone für Schlaflose zu liegen: beim «Meyer‘s». Schliesslich wird das «Meyer‘s», das wie die «Gräblibar» täglich bis spät nachts offen ist, eher nicht von Familien frequentiert. Meine Frage quittierte der Barkeeper allerdings mit einem Schulterzucken und fügte lakonisch an, es komme ja nicht jeden Tag vor, dass Kleinkinder in der Bar auftauchten. Er sehe da kein Problem. Auch Stammgäste, die sich ins Gespräch einschalteten, machten kaum Aufhebens darum. In Südeuropa sei es doch gang und gäbe, dass Kinder auch bis spät nachts mit den Eltern unterwegs seien. Offenbar herrscht im «Meyer‘s» mehr Augenmass. Die Atmosphäre schien jedenfalls wesentlich entspannter.

Sowohl das «Big Ben» mit Verweis auf Gäste, die sich durch die Anwesenheit eines Kindes spät nachts gestört fühlen könnten, als auch die «Gräblibar» mit Verweis auf das Zutrittsalter 16, den Lärm und betrunkene Gäste, beharrten nach Konfrontation mit der Einschätzung der KESB auf ihrem Standpunkt. Die «Gräblibar» bemühte sogar noch einmal den Vergleich mit Hunden: «Hunde hören siebenmal besser als Menschen, da muss der Lärm für sie unerträglich sein.»

Existenz der Kinder vergessen Die Wirtin der «Gräblibar» meinte zudem, sie würde uns gerne einmal am Tag bedienen. Ob ein Bier mit Kind um 10 Uhr morgens allerdings das tragfähigere Konzept ist? Es kann schliesslich nicht darum gehen, wo wir uns als Eltern aufhalten, sondern darum, ob wir grundsätzlich einen Lebensstil pflegen, der Kindern zumutbar ist. Kinder sollen Platz haben im Leben ihrer Eltern – und nicht daneben. Nicht nur in Zürich, sondern wohl in der ganzen Schweiz herrscht eine Neigung, Kinder zu Hause oder in erzieherischen Einrichtungen zu verstecken.

Im Gegensatz zu vielen Menschen mit anderen kulturellen Wurzeln, wie den Betreibern des «Nosch», haben die Schweizerinnen während der Jahre des Geburtenrückgangs die Existenz von Kindern nicht nur vergessen, sondern empfinden die Präsenz von Kindern mittlerweile auch als störend. Anlass zur Hoffnung gibt immerhin, dass Zürich gemäss Präsidialamt seit 2009 tendenziell wieder einen Geburtenüberschuss aufweist. Letztlich ist es vor allem bedauerlich, dass ein Hort der Freiheit wie die «Gräblibar», wo alle ungeachtet ihres Hintergrunds willkommen sind und auch Leute Einlass finden, die sonst nirgends eine Heimat fänden, im wahrsten Sinn des Wortes und paradoxerweise über Nacht zur Bastion einer altväterlichen Moral wird.

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