Abstimmungsübersicht 25. September 2022 - Tsüri.ch #MirSindTsüri
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Von Coraline Celiker

Praktikantin Redaktion

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4. September 2022 um 05:00

Darüber stimmen wir am 25. September 2022 ab

Am 25. September stimmt die Stadtzürcher Stimmbevölkerung über ganze 9 Vorlagen ab – 5 städtische, 2 kantonale und 3 respektive 4 nationale. Eine Zusammenfassung findest du hier.

Mood image for Die Abstimmungen vom 9. Februar 2020 in der Übersicht

Illustration: Artemisia Astolfi (Foto: A.A.)

Städtisch

Volksinitiative «Eine Europaallee genügt – jetzt SBB-Areal Neugasse kaufen»

Um der Gentrifizierung zu trotzen, soll die Stadt Zürich das Areal Neugasse, das sich derzeit im Besitz der SBB befindet, kaufen oder übernehmen. Hier sollen 100 Prozent gemeinnütziger Wohn- und Gewerberaum entstehen, wie die Initiative fordert. Die SBB möchten allerdings trotz bekundeten Interesse des Stadtrats nicht verkaufen. Der Stadtrat hält eine Umsetzung der Initiative daher für unmöglich. Der Gemeinderat erklärte sie derweil für gültig und sieht die Stimmberechtigten als Entscheidungsträger:innen.

JA

Bezahlbarer Wohn- und Gewerberaum wird in Zürich immer rarer, bekundet das Initiativkomitee. Es möchte keine zweite Europaallee und sieht in der Übernahme des SBB-Areals Neugasse durch die Stadt eine Chance, der Teuerung von Wohn- und Gewerberaum entgegenzuwirken.
Die Mehrheit des Gemeinderats begrüsst eine Annahme der Initiative, die die Stadt und die SBB dazu bringen soll, die bereits aufgenommenen Verhandlungen weiterzuführen. Dafür sind Grüne, SP und die AL.

NEIN

Der Stadtrat und eine Minderheit des Gemeinderats halten das Vorhaben aufgrund der Weigerung der SBB für nicht umsetzbar. Nach intensiven Verhandlungen zwischen der Stadt und den SBB liegt inzwischen eine Vereinbarung vor, die die SBB dazu verpflichtet, rund 375 Wohnungen zu bauen, wovon zwei Drittel gemeinnützig oder preisgünstig sein sollen. Gegen die Initiative sind FDP, GLP, SVP und die Mitte.

Volksinitiative «Wissenschaftlicher Pilotversuch Grundeinkommen»

Zürich soll eine Vorreiter:innenrolle einnehmen: Die Initiative fordert die städtische Finanzierung und Durchführung eines dreijährigen wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekts zum bedingungslosen Grundeinkommen in der Schweiz. Dabei sollen 500 Proband:innen ein monatliches Grundeinkommen ausgezahlt bekommen, mit dem man sich auch knapp ein Leben in Zürich leisten können soll. 

JA

Digitalisierung, Pandemie, Klimakrise – unsichere Zeiten brauchen neue Wege, schlussfolgert das Initiativkomitee. Die Initiant:innen sehen den Pilotversuch als Möglichkeit, wissenschaftlich basierte Fakten zum Grundeinkommen zu schaffen und dadurch Antworten auf bislang ungeklärte Fragen zu erhalten. Die teilweise positiven Effekte auf Gesundheit, Bildung, sowie bezahltes wie auch unbezahltes Engagement konnten, so heisst es, bereits bei diversen Studien in anderen Ländern nachgewiesen werden und sollen nun in Zürich weiter geprüft werden. Dafür sprechen sich die AL, die SP und die Grüne aus.

NEIN

Der Stadt- und der Gemeinderat erachten die bestehenden Sozialsysteme als ausreichend und den zusätzlichen Erkenntnisgewinn einer Studie als «sehr klein». Bereits 2017 wurde vom Stadtrat eine ähnliche Motion abgelehnt, mit der Begründung, dass das bedingungslose Grundeinkommen die Existenzsicherung von der bezahlten Arbeit trennt, was im Extremfall zu einem Rückgang der bezahlten Arbeit und damit zu einem Rückgang der Erwerbseinkommen führt, wodurch auch der gesellschaftliche Wohlstand reduziert werde. Darüber hinaus ist der Stadtrat der Ansicht, dass durch die bereits existierenden und geplanten Massnahmen «im Bereich bezahlte Arbeit und Existenzsicherung» Verbesserungen vorangetrieben werden. Dagegen sind SVP, FDP und EVP.

Dive deeper hier: Grundeinkommen

Definitive Einführung Tagesschule, Änderung Gemeindeordnung

Mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Bildungschancen und die Zusammenarbeit von Unterricht und Betreuung zu fördern, entwickelte die Stadt Zürich das Modell «Tagesschule 2025». Schüler:innen sollen hier ab dem zweiten Kindergarten an Tagen mit Nachmittagsunterricht über Mittag in der Schule bleiben, wo sie «eine warme, ausgewogene Mahlzeit» erhalten und ihre Freizeit mit «unterschiedlichen Aktivitäten» verbringen können. Eltern bezahlen für die gebundenen Mittage einen Einheitstarif. Nach Unterrichtsschluss können unentgeltliche offene Betreuungsangebote wahrgenommen werden. 

Um nach der Pilotprojektphase, eine definitive Einführung der Tagesschule bis zum Schuljahr 2030/31 an allen weiteren Schulen der städtischen Volksschule abzuschliessen, ist eine Anpassung der Gemeindeordnung nötig. Dies erfordert die Zustimmung der Stimmberechtigten, weswegen die Vorlage vors Volk kommt.

JA 

«Soziale Integration», «Erhöhung der Bildungschancen» und «Vereinbarkeit von Familie und Beruf» sind Schlagworte, mit denen die Befürworter:innen den Wandel zur Tagesschule vorantreiben wollen. Die Schüler:innen seien zufrieden, wie auch die Eltern und das Schulpersonal, würden zwei externe Evaluationen in den Pilot-Tagesschulen zeigen. Sogar aus volkswirtschaftlicher Sicht seien die Ausgaben für die Auslagen der Tagesschulen rentabel. Denn: Wer weniger Zeit mit Kinderbetreuung und Planung beschäftigt ist, kann mehr Lohnarbeit verrichten. Das bringt mehr Steuern ein.

NEIN

«Ja zum Angebot, nein zu Zwang, Übersubventionierung, teuren und falschen Versprechen», lautet die Parole einer Minderheit der SVP-Fraktion. Sie verstehen die versprochene Erhöhung der Bildungschancen als nicht bewiesen, verweisen auf die Verschmelzung von Betreuung und Unterricht zum Leidwesen der Lehrpersonen und der massiven Kostenerhöhung durch Personalaufstockung, was in Kombination mit dem Mittagstisch zu einer Erhöhung der Steuern führen wird. Nicht zuletzt würden Eltern, die das Angebot nicht vollständig annehmen, mit höheren Tarifen abgestraft.

Definitive Einführung Tagesschule, Verordnung

Da sich Stadtrat und Gemeinderat nicht einig geworden sind, stimmen wir nun zusätzlich über zwei Umsetzungsvarianten der Tagesschulen ab. Jene des Stadtrates kosten die Eltern pro Mittag 9 Franken und würden die Stadt pro Jahr laut Berechnungen 57 Millionen kosten. Der Gemeinderat will, dass die Eltern nur 6 Franken bezahlen müssen, wodurch die Stadt mit jährlich 91 Millionen Auslagen rechnen müsste. 

Für die Vorlage des Stadtrates sind: Stadtrat, FDP, GLP, Die Mitte.

Die Variante des Gemeinderats wird unterstützt von: Gemeinderat, AL, EVP, GLP, Grüne, SP.

Sekundarschule Im Isengrind

Der Schulkreis Glattal hat Zuwachs und braucht mehr Platz, um  alle Sekundarschüler.innen unterbringen zu können. Dazu soll ein unbebautes Grundstück neben dem bestehenden Primarschulhaus Isengrind inklusive Aussenanlage und Sporthalle ab Februar 2023 bebaut werden. Um den Objektkredit von 80,6 Millionen Franken gutzuheissen, wie es auch der Gemeinderat tat, braucht es nun die abschliessende Entscheidung der Stimmberechtigten.

JA

Geld für Bildungsräume ausgeben? Hier scheinen sich diesmal alle einig.

NEIN

Siehe oben.

Kantonal

Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 31. Januar 2022, Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative»)

Die sogenannte Kreislaufwirtschaft setzt sich zum Ziel, Ressourcen möglichst lange im Wirtschaftssystem zu behalten und wiederzuverwenden. Hierzu hat die Junge Grüne Zürich am 6. September 2019 die Volksinitiative «für eine nachhaltige Nutzung von Wertstoffen (Kreislauf-Initiative)» eingereicht. Diese wurde vom Kantonsrat abgelehnt, jedoch von ihm mit einem Gegenvorschlag erwidert. Mit diesem erhalten Kanton und Gemeinden neu die Aufgabe, in ihren Zuständigkeitsbereichen günstige Rahmenbedingungen für einen schonenden Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern sowie für die Schliessung von Stoffkreisläufen zu schaffen. Da dieser Vorschlag eine Verfassungsänderung zur Folge hat, kommt er nun vors Volk.

Der Regierungsrat ist für den Gegenvorschlag und er wurde vom Kantonsrat einstimmig angenommen. Auch von den Parteien wird die Vorlage durchs Band gutgeheissen. 

Kantonale Volksinitiative: «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre»

Die Volksinitiative verlangt eine höhere Besteuerung von Einkünften aus Beteiligungen an Unternehmen. Wer mit mindestens 10 Prozent an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften beteiligt ist, muss die Einkünfte aus diesen Beteiligungen künftig zu 70 Prozent statt wie heute 50 Prozent versteuern müssen.

JA

«Kein Steuerrabatt für Superreiche» findet das Initiativkomitee um die AL und rechnet: Fast eine Milliarde Franken aus Bruttoeinnahmen blieb 2014 steuerfrei. Während von Entlastungsmassnahmen für KMUs die Rede sei, profitiere vor allem das eine Prozent des neuen und alten Geldadels vom vorliegenden Steuersatz. Denn die Teilbesteuerung von Dividenden privilegiere Kapitaleinkommen gegenüber Löhnen und Renten und diskriminiere Klein- gegenüber Grossaktionär:innen. Sowohl SP, Grüne, EDU, als auch AL sind für die Vorlage.

NEIN

Gemäss der Beurteilung des Regierungsrates würde die Erhöhung der Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen der steuerlichen Konkurrenzfähigkeit des Kantons Zürich schaden. Der Kantonsrat hat die Initiative im April mit 109 zu 60 Stimmen abgelehnt. Ebenso sind der Regierungsrat, EVP, FDP, SVP, GLP und die Mitte gegen die Initiative.

National

Eidgenössische Volksinitiative: «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»

Die Initiative fordert, dass der Schutz der Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufgenommen und die Massentierhaltung verboten wird. Hierzu soll der Bund die Mindestanforderungen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall für alle Landwirtschaftsbetriebe auf Bio-Suisse-Standards erhöhen. Diese Anforderungen sollen auch für den Import von Tieren und Produkten tierischer Herkunft gelten.

JA

Die Schweiz ist vorbildlich im Bereich des Tierschutzgesetzes? Das Initiativkomitee ist anderer Ansicht und möchte Nutztiere besser schützen. Vor allem die Massentierhaltung ist den Initiant:innen ein Dorn im Auge. Durch entsprechende Standards könne man traditionelle Bauernhöfe abseits von Grossbetrieben stärken, den Schweizer Markt schützen, durch genügend Auslauf das einheimische Weideland nutzen und so Krankheitsrisiken und den Antibiotikaeinsatz eindämmen. Dies komme nicht nur den Tieren, sondern auch der Umwelt und dem Mensch zu Gute. Die SP, Grüne, GLP sprechen sich dafür aus.

NEIN

Bundesrat und Parlament sprechen sich gegen die Initiative aus. Die Schweiz habe bereits eines der weltweit strengsten Tierschutzgesetze und würde Massentierhaltung im Sinne der Initiative bereits heute verbieten. Die geforderte Importregelung würde zudem Abkommen mit wichtigen Handelspartner:innen verletzen und sei mit aufwendigen und teuren Kontrollen verbunden. Zuletzt könnten auch Mehrkosten für die Landwirtschaft und die Konsument:innen entstehen. Gegen die Initiative sind FDP, SVP, EDU und die Mitte.

Der Bundesrat stellt einen direkten Gegenentwurf vor. Darin schlägt er vor, das Wohlergehen für Tiere inklusive entsprechender Kriterien in der Verfassung zu verankern und im Gegensatz zur Initiative auf alle Tiere auszuweiten. 

 

Wie lebt es sich als Mast-Sau in der Schweiz? Ein Besuch im Stall

Stabilisierung AHV (AHV21)

Die gute alte AHV. Eines der Sorgenkinder unseres Sozialsystems – wenn es nach der Mehrheit der Stimmen in Politik und Staat geht. Die Generation der Babyboomer:innen ziehts ins Rentenalter und diese werden statt in die AHV einzahlen, neu von dessen Topf ausbezahlt. Unteranderem deswegen sah das Parlament Handlungsbedarf und arbeitete eine Reform aus, die die AHV stärken soll.
Die Reform besteht aus zwei Vorlagen, die sich gegenseitig bedingen. Heisst: Wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform. Die erste Vorlage sieht eine Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vor.
Die zweite Vorlage ist etwas umstrittener: Die Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf neu 65. Gegen sie wurde das Referendum ergriffen und wird deshalb hier eingehender besprochen.

JA

Die Mehrheit des Parlaments und der Bundesrat sieht ein einheitliches Rentenalter als zielführend und berechtigt zur «Stabilisierung» der AHV an. Heutzutage wären Frauen besser ausgebildet als früher, seien überwiegend berufstätig und leben länger, heisst es. Zwar sei Bundesrat und Parlament sich der Lohnungleichheit bewusst, dennoch sehen sie im Verzicht auf die Reform keine Lösung zur bestehenden Lohnungleichheit. Dennoch sollen Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, ergriffen werden, die die Erhöhung des AHV-Alters abfedern sollen. Für beide Vorlagen sprechen sich EV, FDP, SVP, EDU, GLP und die Mitte aus.

NEIN

Mit der vorliegenden Reform wird einseitig auf Kosten der Frauen gespart, urteilt hingegen das Referendumskomitee. Bereits jetzt müssten sich Frauen mit einem Drittel tieferen Renten als Männer zufriedengeben, da sie weniger verdienen, mehr Teilzeit- und unbezahlte Carearbeit verrichten und dementsprechend weniger einzahlen können. Die AHV 21 sei laut Komitee erst der Anfang: Eine Erhöhung des einheitlichen Rentenalters auf 67 sei schon im Programm. Sie sehen in der Reform den Beginn eines schrittweisen Abbaus der Sozialversicherung und halten die düsteren Prognosen für ungerechtfertigt. Gegen beide Vorlagen sind SP und Grüne.


Dieser Text baut auf einem binären Geschlechtermodell auf, dass weiterhin fest in unserer Gesellschaft und Politik verankert ist. Wir geben hier die Worte der Erst-Verfasser:innen wieder. Wir sind uns der Kritik der Reproduktion bewusst. Es ist aber festzuhalten, dass hier gesellschaftliche Strukturen, die auf der besagten Zweigeschlechtlichkeit aufbauen, angegriffen und kritisiert werden, da sie reelle, gelebte Auswirkungen haben. Dennoch wäre der Begriff FINTA oder weiblich-gelesene beziehungsweise sozialisierte Personen zu bevorzugen.

Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer

Kennst du das eine Kästchen, bei dem du dich jedes Jahr beim Ausfüllen deiner Steuererklärung fragst, was da nochmal genau reinzuschreiben ist? Das neben deiner Vermögensangabe. Darum geht es in dieser Abstimmung: Die Verrechnungssteuer. Das sind die Zinsen, die du jedes Jahr auf dein Vermögen erhältst und dann in der Steuererklärung als Einkommen deklariert werden. Wenn du nicht gerade Krösus bist, denkst du dir vielleicht: «Wozu dieser Chabis? Ist ja nix.» Für grössere Beträge macht das aber doch einiges her. Nun will die Vorlage, dass inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer, sowie der Umsatzabgabe befreit werden.

JA

Das Motiv lautet: Wirtschaft stärken. Derzeit geben Unternehmen ihre Obligationen in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird, da auf Zinsen aus Obligationen die Verrechnungssteuer nur anfällt, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Das sei zum Nachteil der Schweizer Wirtschaft. Mit dieser Vorlage sollen Schweizer Obligationen so für Anleger:innen attraktiver werden. Dafür sind FDP, SVP, EDU, GLP und die Mitte.

NEIN

Das Referendumskomitee sieht mehr Steuerkriminalität und Steuerausfälle als Folge. Denn: Sofern man die Verrechnungssteuer korrekt, inklusive Vermögenswerten, in der Steuererklärung angibt, kann man diese als in der Schweiz wohnhafte Person zurückfordern. Die Vermögenswerte fungieren also einerseits als eine Art Kontrolle und andererseits als Minimalbeitrag an Steuern, die z.B. ein:e ausländische:r Anleger:in zahlt. Von der Reform profitieren laut Referendumskomitee demnach vor allem ausländische Anlegerinnen und Anleger. Auf Bankkonten von Schweizer Stimmberechtigten bleibt die Verrechnungssteuer weiterhin bestehen. Dagegen sind SP, Grüne und EVP.

Danke, wie immer, an Flavien Gousset fürs aufschlussreiche Erklären.

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