Auf der Flucht vor Spaniens Folterkellern – Baskische Aktivistin in Zürcher Gefängnis - Tsüri.ch #MirSindTsüri
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4. Oktober 2016 um 09:05

Auf der Flucht vor Spaniens Folterkellern – Baskische Aktivistin in Zürcher Gefängnis

Die baskische Aktivistin Nekane Txapartegi war Insassin der berüchtigten «Incomunicado-Haft» (Haft mit absoluter Kontaktsperre) in Madrid. Danach befand sie sich neun Jahre lang auf der Flucht vor dem spanischen Gesetz. Seit fünfeinhalb Monaten sitzt sie nun in Zürich im Knast. Nekanes Fall ist ein Dorn im Auge Spaniens, das von der Schweiz die Auslieferung fordert: Die Baskin enthüllt Unvorstellbares aus den verborgenen Kellern der spanischen Justiz.

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«Bist du die Nutte des Kommandos?»
Madrid. Im Gerichtssaal der «Audiencia Nacional». Alle Blicke sind auf eine Frau gerichtet. Vor ihr ein Mikrofon, in das sie hineinspricht. Es ist eine junge Frau, die vom Tag ihrer Verhaftung im Jahr 1999 erzählt: Man habe sie gewaltsam aus ihrem Auto geschleift. Und ihr dann eine Pistole an die Schläfe gehalten. Es waren Beamte der Guardia Civil, eine paramilitärische Polizeieinheit in Spanien, die sich u.a. der Terrorismusbekämpfung verschreibt. Sie wurde verhaftet und zu einem Polizeirevier in Madrid gefahren. Auf der Fahrt wurde sie mehrere Male geschlagen. Eine Hinrichtung wurde inszeniert: Nekane wurde mit der bolsa (Plastiktüte) gefoltert. Die bolsa wurde ihr über den Kopf gestülpt. Sie sitzt hauteng.

Im Gerichtssaal horcht man gebannt den Worten Nekanes. Ihre Stimme bleibt überraschenderweise sehr sachlich und ruhig, fast distanziert, als sie von den Torturen während dieser Autofahrt erzählt. Im Verhörzimmer in Madrid angelangt, habe man sie zusätzlich mit Elektroschocks gefoltert. Man habe ihr anschliessend gedroht, ihre Brüder und ihre Mutter zu verhaften, wenn sie nicht kooperieren würde. Als Nekane das Wort madre ausspricht, schaut sie zu Boden, ihre Stimme verändert sich schlagartig. In dem Madrider Verhörraum hagelten hunderte Fragen auf sie ein. Fragen über eine Zusammenarbeit mit der baskischen Untergrundorganisation ETA (Euskadi Ta Askatasuna). Nekane bleibt standhaft. Während das Verhör fortgesetzt wurde, zogen sie die anwesenden Männer aus, bis sie vollständig nackt war. «Bist du die Nutte des Kommandos?», fragte man Nekane und begann, sie zu begrapschen.

Sie sei dann in einen anderen Raum geführt worden, in dem sich ein Bekannter Nekanes befand: Mikel Egibar. Auch ihm warf man ETA-Mitgliedschaft vor und auch er wurde gefoltert. Nekane konnte zuvor seine Schreie hören. Man verlangte von Nekane ein Geständnis der Kooperation mit der Separatistenorganisation. Sie sollte zugeben, dass Egibar sie angeworben habe. Nekane verweigerte jegliche Aussage, was die Männer der Guardia Civil zum Anlass nahmen, sie zu vergewaltigen. Vier Männer seien dort gewesen. Danach sei der Gerichtsmediziner erschienen, der sich um ihre Schmerzen kümmern sollte. Die Folter erwähnte sie ihm gegenüber nicht. Nekane erhielt schliesslich eine Salbe von dem Arzt, der dafür ihr Essensgeld verlangte.

Diese Aussage von Nekane vor Gericht ist in folgendem Video zu sehen, das «Tsüri» als erstes Medium auf der eigenen Seite publik macht.

(Nekanes Aussage ist ab Min. 1.29 zu sehen. Auf «CC» klicken, um deutsche Untertitel zu wählen.

Diffuse Verurteilung
Nekane Txapartegi gestand schliesslich unter Folter die ETA-Mitwirkung und wurde 2007 bei der erstinstanzlichen Verurteilung der «Audiencia Nacional de España» zu fast elf Jahren Haft verurteilt. Noch im selben Jahr floh Nekane aus Spanien. Im Rekursverfahren vor dem «Tribunal Supremo» wurde die Haftstrafe im Jahr 2009 schliesslich zu sechs Jahren und neun Monaten verkürzt. Neben der ETA-Unterstützung liegen keine strafrechtlichen Verurteilungen Nekanes vor. Seit April 2016 befindet sich die nun dreiundvierzigjährige Baskin im Gefängnis in Dielsdorf ZH. Spanien beharrt auf letzterem Urteil und verlangt jetzt von der Schweiz die Auslieferung. Die Verurteilung von Nekane Txapartegi basierte fast ausschliesslich auf ihrem eigenen «Geständnis» sowie den Aussagen des Belastungszeugen Mikel Egibar, der ebenfalls Geständnisse unter Folter äusserte. Egibar wurde 1999 gleichzeitig mit ihr verhaftet und im selben Keller in einem Nebenraum gefoltert. Er bestätigt daher auch die Folter von Nekane Txapartegi, deren Schreie er sich anhören musste. Nach seiner Freilassung hat Egibar die Geständnisse widerrufen, mit der Begründung, dass diese unter Folter erzwungen worden sind. Indem Egibar seine früheren Geständnisse als nichtig erklärt, bringt er als Hauptzeuge das Fundament der Verurteilung Nekanes ins Wanken. Doch dies scheint die spanische Justiz nicht zu kümmern. Im Jahr 2012, als Nekane bereits fünf Jahre lang auf der Flucht ist, macht Spanien sie in der Öffentlichkeit zu einer der «meistgesuchten ETA-Terroristinnen», wobei die Organisation 2011 im Rahmen eines internationalen Friedenskongresses öffentlich deklariert hat, den bewaffneten Kampf endgültig einzustellen.

Spanien leugnet Folter
All diese Tatsachen sind dem Schweizerischen Bundesamt für Justiz seit Juni 2016 bekannt. Inzwischen wurde noch ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit von Mikel Egibars Foltervorwürfen auf der Basis des «Istanbul-Protokolls» erstellt. Das Istanbul-Protokoll wurde von der UNO verabschiedet und definiert unter anderem das Vorgehen zur Bestimmung der Glaubwürdigkeit bei Anklagen wegen Folter. Momentan ist die Ratifizierung durch die Schweiz im Gange. Dieses Gutachten wurde im August von Nekane Txapartegis Anwalt beim Bundesamt für Justiz eingereicht, um sie zu entlasten. Am 26. Juni forderte Nekanes Anwaltschaft mit einem Schreiben eine Stellungnahme von Madrid zu den Foltervorwürfen.

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Im Antwortschreiben des spanischen Justiz- und Innenministeriums vom 18. Juli 2016, das «Tsüri» vorliegt, werden sämtliche Foltervorwürfe vehement negiert. Ausserdem unterstelle man der ETA eine ausgeklügelte Taktik, wie in dem Brief hervorgeht (aus dem Spanischen übersetzt):

«Diesbezüglich ist es notwendig zu betonen, dass die ETA von einer „Strategie“ bezüglich ihrer Inhaftierten Gebrauch macht. Es werden dabei systematisch Anzeigen wegen Misshandlungen gegen Polizei und Ermittler gemacht.»

Europa, Folter, Menschenrechte. (Un)vereinbar?
Zunächst einmal verstossen Folterhandlungen gegen die von der Schweiz im Jahr 1986 ratifizierte «Antifolterkonvention» (CAT) der UNO. Die Konvention beinhaltet neben dem kompromisslosen Folterverbot ausserdem das Verbot, Personen an einen Staat auszuliefern, in dem die Gefahr bestehen könnte, dass sie Opfer einer Folterhandlung werden (siehe ausserdem das «Non-Refoulement Prinzip»).

2001 veranlassten die Foltervorwürfe Nekanes das Antifolterkomitee des Europarates (CPT), sich Zugang zu Gefangenen nach Verlassen der Folterkeller zu verschaffen. Auch Organisationen wie Amnesty International dokumentieren Nekane Txapartegis Fall.

Nekane ist dabei keineswegs die erste, die Spanien Folter vorwirft: Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat Spanien bereits acht Mal verurteilt, weil Foltervorwürfe nicht untersucht und die Verantwortlichen nicht angeklagt werden. Die letzte Verurteilung war Ende Mai diesen Jahres. In obig genanntem Antwortschreiben der spanischen Justiz werden die mehrfachen Verurteilungen Strassburgs schlichtweg nicht erwähnt. Zudem konstatiert die Weltorganisation gegen Folter (OMCT), dass eine Untersuchungskommission der baskischen Regionalregierung über 4000 – manche Quelle gehen von 5000 aus – Fälle von Folter innerhalb des Zeitraums von 1960 und 2013 bestätigt hat. Hierzu schreibt humanrights.ch:

«Von 202 Fällen, die unter Anwendung der UNO-Standards zur Untersuchung und Dokumentation von Folter eingehend geprüft wurden, beurteilte die Kommission 11 Prozent der Foltervorwürfe als «absolut» erwiesen, während 87 Prozent der Fälle als «sehr zuverlässig» oder «zuverlässig» eingestuft wurden. (…) In jüngerer Zeit haben auch hochrangige, selber involvierte spanische Richter in den Medien anerkannt, dass es in den Terrorismusverfahren zu «Exzessen» und Folterpraktiken kam, beziehungsweise Folter in Spanien 2016 noch immer existiert, so etwa der ehemalige Untersuchungsrichter Balthazar Garzón in der Tageszeitung Publico vom 27. Juni 2015 oder der Richter José Maria de Prada in der Tageszeitung Gara am 15. April 2016.»

Zögerliche Schweiz muss sich entscheiden: Asyl oder Auslieferung?
Auch die Weltorganisation gegen Folter (OMCT) spricht eine eindeutige Sprache und erwartet von der Schweiz unmissverständlich, dass sie Nekane Asyl gewährt, bis festgestellt werden konnte, ob Nekanes Vorwürfe der Folter der Wahrheit entsprechen: «The International Secretariat of the OMCT calls on the Swiss authorities to uphold the absolute prohibition of torture in accordance with international human rights law, in particular the UN Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CAT Convention), by conducting an in-depth investigation to ascertain whether it is likely that Ms. Txapartegi was tortured to obtain a confession.»

Die Auslieferung Nekanes an Spanien könnte schwerwiegende juristische Folgen nach sich ziehen. Wenn die Schweiz die Aktivistin Spanien zu jetziger Situation preisgeben würde, ist eine Verurteilung seitens des Menschengerichtshofs aufgrund der Verletzung der Antifolterkonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMKR) möglich. Ob es hierzu tatsächlich kommen wird, ist jedoch ungewiss. Dies könnte u.a. daran liegen, dass Spanien ein EU-Land ist. Wenn Nekane Txapartegi keine EU-Bürgerin wäre, und beispielsweise aus Russland stammen würde, hätte sie vermutlich längst politisches Asyl erhalten, wie die WOZ vermutet. Ausserdem läuft die Schweiz Gefahr, ihre diplomatischen Beziehungen mit Madrid zu gefährden, wenn sie die Forderung Spaniens ignoriert.

Die Schweiz wäre jedoch keineswegs die Ausnahme, wenn sie Nekane trotz Auslieferungsgesuch Asyl gewähren sollte. 2013 verweigerte bereits Belgien die Auslieferung einer angeblichen ETA-Angehörigen (Maria Natividad Jauregui Espina), weil die Foltervorwürfe von den spanischen Behörden nicht ordnungsgemäss untersucht worden sind. 2016 hat Belgien die Auslieferung derselben Baskin erneut verweigert, mit der Begründung, dass eine Auslieferung gegen die Menschenrechte verstossen würde.

Freiheit für Nekane
Unter dem Banner «Free Nekane» macht sich eine Solidaritätsgruppe für die Freilassung Nekanes in der Schweiz stark. Zuletzt fand am 24. September eine Demonstration mit rund 400 Teilnehmern in Berns Altstadt statt, die gegen die Auslieferung der Baskin demonstrierten. Neben Berichten von Menschenrechtsorganisationen und v.a. links positionierten Medien wurde der Fall Nekanes in der Schweizer Öffentlichkeit jedoch nur kärglich thematisiert. Eine Ausnahme bildet der Meinungsmacher Blick mit dem Titel «Baskische Terroristen-Helferin in Zürich geschnappt», der mit diesem Artikel kompromisslos in die entgegengesetzte Richtung der Haltung von etablierten Menschenrechtsorganisationen schiesst.

Das Bundesamt für Justiz geht davon aus, dass ein Entscheid in den kommenden Wochen gefällt werden wird. Bis dies geschieht, muss Nekane in DIelsdorf ZH ausharren. Nekanes Anwaltschaft hat sich ausserdem dazu bereit erklärt, gegenüber «Tsüri» eine Prognose zu äussern. Olivier Peter, der sich um die Auslieferungsforderung kümmert, ist dabei guter Dinge (aus dem Französischen):«Wir sind zuversichtlich, dass die Auslieferung verweigert werden wird. Falls das Bundesamt für Justiz dem spanischen Druck nachgeben sollte, werden wir beim Bundesstrafgericht Rekurs einlegen.»

Genauso wie Stephanie Motz, die sich um das Asylverfahren kümmert: «Die Beweislage im Asylverfahren ist erdrückend und wir gehen davon aus, dass Nekane Txapartegi als Folteropfer anerkannt wird und daher die Refoulement-Gefahr und die Haftstrafe basierend auf Folter vom Staatssekretariat für Migration anerkannt werden. Daher ist mit einer Gutheissung des Asylgesuchs zu rechnen.»

Der Fall Nekanes ist verzwickt und unangenehm. Ein Fall, der es trotz zuversichtlicher Anwaltschaft nicht leicht macht, eine zuverlässige Prognose zu fällen. Die Situation der Baskin konfrontiert nun auch Europa mit Folter und fordert die Schweiz in enormem Masse. Es ist unabsehbar, wie die Schweiz mit dem Spagat zwischen Auslieferungsforderung und Einhaltung der Menschenrechte umgehen wird. Der Präzedenzfall der Auslieferungsverweigerung Belgiens wird dabei vermutlich eine wichtige Rolle einnehmen und könnte dazu führen, dass die Schweiz die Auslieferung Nekanes verweigert. Das grösste Hindernis ist und bleibt jedoch die fehlende Transparenz Spaniens: Die Verhältnisse werden unklar bleiben, solange Spanien sich nach wie vor weigert, die Foltervorwürfe den Umständen entsprechend zu untersuchen und gegebenenfalls Überschreitungen zuzugeben. Was Nekanes Fall bereits jetzt in Europa ausgelöst hat: Eine notwendige und längst überfällige Diskussion, sowie ein beklemmendes Gefühl.

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Der Fall Nekane Txapartegi in Kürze

  1. 1999: Entführung durch Guardia Civil. Fünf Tage lang in der Incomunicado-Haft (Kein Zugang zu einem Anwalt oder sonstigen Kontakten). Nach der Haft erstattet Nekane Anzeige. Das Verfahren beginnt.
  2. 2001: Das Verfahren wird eingestellt. Grund: Es kann nicht mehr festgestellt werden, wann die vom Gerichtsmediziner dokumentierten Verletzungen entstanden sind. Nekanes Anwälte werden über Einstellung des Verfahrens nicht benachrichtigt.
  3. 2005: Nekanes Anwälte erfahren von der Einstellung und rekurrieren erfolgreich.
  4. 2006: Erste (!) Befragung des Opfers.
  5. 2007: Erste Verurteilung vor der «Audiencia Nacional de España» aufgrund von früheren Foltergeständnissen zu fast 11 Jahren Haft. Nekane flieht aus Spanien.
  6. 2008: Der zuständige Untersuchungsrichter weigert sich, die an der Folter beteiligten Beamten vorzuladen. Das Verfahren wird erneut eingestellt.
  7. 2009: Verminderung der Haftstrafe auf sechs Jahre und neun Monate vom «Tribunal Supremo» in Madrid.
  8. 2016: Seit dem 6. April befindet sich Nekane in Auslieferungshaft in Dielsdorf (ZH). Am 12. April übernahm ein Schweizer Anwalt Nekanes Verteidigung.

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