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Von Simon Jacoby

Co-Geschäftsleitung & Chefredaktor

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6. Oktober 2016 um 18:05

6 Beispiele, wie die Stadt Menschen aus dem öffentlichen Raum vertreibt

Der Öffentliche Raum gehört uns allen: Parks, Strassen, Plätze. Es sind Begegnungsorte, Erholungsgebiete oder der Weg nach Hause – praktisch überall wo wir uns draussen aufhalten, befinden wir uns im Öffentlichen Raum.

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Wie wichtig diese Orte für die Menschen in einer Stadt sind, hat auch das offizielle Zürich erkannt. Auf der Webseite steht: «Zürichs Freiräume sind immer beliebter. Wir setzen alles daran, damit diese Begegnungsorte und Erholungsräume eine hohe Aufenthaltsqualität haben.»

Doch will die Stadt-Verwaltung tatsächlich, dass sich ständig viele Menschen im öffentlichen Raum aufhalten? Viele Menschen bedeuten viel Müll, Lärm und Abnutzung der Infrastruktur. All das kostet Geld – an Orten, an welchen die Menschen nicht hauptsächlich konsumieren, sondern verweilen (und so keinen Umsatz generieren). Zudem haben die verschiedenen sogenannten «Nutzergruppen» unterschiedliche Bedürfnisse, die sich gegenseitig in die Quere kommen können. Daher gelten gewisse Regeln im Öffentlichen Raum. Diese Regeln werden teilweise aber auch dazu aufgestellt, um einzelne Nutzergruppen von bestimmten Plätzen fernzuhalten – damit die Bedürfnisse der erwünschteren Zielgruppen nicht eingeschränkt werden

Sechs solche Beispiele, wie die Stadt einzelne soziale Gruppen mit teils unterschwelligen und teils offensichtlicheren Methoden zu regulieren versucht:

1. Sitzbänke

Knapp 8000 Bänke stehen auf dem Zürcher Stadtgebiet. Doch nicht überall sind sitzende Menschen willkommen. «Um die Sitzgelegenheiten für AlkoholikerInnen einschränken zu können», wurden auf der Bäckeranlage vor einigen Jahren zwei Bänke abmontiert, so ein Stadtangestellter. Auch an der Langstrasse bei der Piazza Cella gibt es heute weniger Sitzgelegenheiten. Ein langjähriger Bewohner der Langstrasse sagt: «Nach der Letten-Schliessung 1995 (Drogenszene) ist es hier zu einer markanten Abnahme der Sitzbänke gekommen. Man wollte den Randständigen offensichtlich die Sitzgelegenheiten wegnehmen.»
Nicht nur die Menge der Bänke ist entscheidend für die Belebung des öffentlichen Raumes, sondern auch die Art der Bänke und wo diese aufgestellt sind: An hell beleuchteten Plätzen bleiben die Menschen weniger lange sitzen, andere sind so gebaut, dass Obdachlose nicht darauf schlafen können. Ein Klassiker sind auch Bänke ohne Sitzlehne, damit Jugendliche nicht zu gemütlich abhängen können. Ein städtischer Angestellter formuliert es so: Man wolle an gewissen Orten nicht, dass sich Personen mehr als eine halbe Stunde aufhalten.

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Hat keine Lehne, damit man von beiden Seiten draufsitzen kann: Bank beim Lochergut.

Das sagt die Stadt: Es gibt in der Stadt Zürich knapp 8’000 Bänke. Solche mit, und solche ohne Rückenlehne. Der Grund, weshalb solche mit und solche ohne Rückenlehne zum Einsatz kommen ist, dass solche ohne Rückenlehne eine flexiblere Nutzung zulassen, indem die Sitz- und damit die Blickrichtung frei ist. Die Menschen sollen sich im öffentlichen Raum ebenso wohl, wie sicher fühlen.

Das sagt die Expertin*: Spätestens vom dänischen Stadtplaner Jan Gehl haben wir gelernt, dass nicht nur die Art und die Anzahl der Sitzgelegenheiten, sondern vor allem auch deren Position die Qualität des öffentlichen Raums ausmacht. Bänke als Beobachtungsposten, also mit guter Aussicht auf das Geschehen und am besten leicht versteckt oder am Rande und mit dem Rücken zur Wand, sind am beliebtesten. Das erscheint logisch, wird aber oft vergessen und führt dann dazu, dass sich niemand gerne länger an diesem Ort aufhält.
Mancherorts ist das bestimmt auch Absicht. Was mir dazu einfällt sind Bänke, die durch Armstützen in Einzelsitze unterteilt sind, oder diese Stehsitzplätze, an die man sich anlehnen kann, wenn man auf den Bus wartet. Beide Beispiele sind vor allem an VBZ-Haltestellen zu finden, und da geht es ganz klar nicht mehr um eine «flexible Nutzung» sondern darum zu verhindern, dass jemand auf der Bank schläft oder es sich anderswie zu lange zu bequem macht.

2. Vorzonen bei Kafis

Wenn Bars, Kafis, Restaurants und ähnliche Betriebe vor ihrem Lokal Stühle und Tische aufstellen wollen, brauchen sie einen Vertrag mit der Stadt Zürich. Die Verwaltung will nicht, dass diese Möbel ausserhalb der Öffnungszeiten genutzt werden können. Deshalb steht folgender Satz standardmässig im Vertrag: «Ausserhalb der Öffnungszeiten ist das Mobiliar so zu sichern, dass es nicht von Drittpersonen benutzt werden kann.» Nur auf aktive Nachfrage ist die Stadt bereit, diesen Passus aus dem Vertrag zu streichen.

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Das sagt die Stadt: Diese Vorschrift hat den Sinn, dass das Gastro-Mobiliar nicht nächtens zweckentfremdet, zum Beispiel auf die Strasse geworfen wird.

Das sagt die Expertin: Das ist mal wieder ein klassisches Beispiel für übervorsichtige Bevormundung. Es könnte der Stadtverwaltung ja eigentlich egal sein, was mit dem Gastro-Mobiliar passiert. Warum können Gastrobetreiber nicht selbst entscheiden, ob sie z.B. ihre allzu gemütliche Lounge nachts geöffnet lassen möchten, Diebstähle und Zerstörungen riskieren oder morgens ein bisschen Müll in Kauf nehmen möchten?
Warum mischt sich die Stadtverwaltung da ein? Klar, sie ist für das Wahren von Sicherheit und Ordnung zuständig und möchte Lärmklagen und andere Konflikte möglichst im Keim ersticken. Ausserdem ist es nicht im Sinne der Wirtschaftsförderung zu viele unbeaufsichtigte Tische und Stühle rumstehen zu lassen: es könnte sogar der ganzen Stadt einfallen, da zu picknicken, und die umliegende Gastronomie würde Schaden nehmen.
Alles irgendwie verständlich, aber: Ein öffentlicher Raum, wo nur erlaubt ist was nicht stört, ist quasi tot. Dabei könnte man genau da viel über Demokratie lernen, zum Beispiel indem man Regeln miteinander neu aushandelt.

3. Nasse Menschen verweilen nicht

Es gibt ein Sprichwort und das geht so: «Regen ist der beste Polizist.» In eine ähnliche Richtung zielt die moderne Stadtarchitektur. Beispiel Europaallee oder das Areal rund um den Prime-Tower: Es gibt kaum Möglichkeiten (Nischen, Vordächer), wie sich Personen vor schlechtem Wetter schützen können. Nur während den Öffnungszeiten bietet die Ladenpassage an der Europaallee Trockenheit. Zufall?

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Das sagt die SBB: Auf Anfrage teilt die SBB zur Europaallee mit, es gäbe durchaus «einige Möglichkeiten für die Passanten (Passanten – das Wort beschreibt Menschen, die nicht bleiben, sondern passieren, Anm. d. Red.), sich vor Wind und Wetter zu schützen». Die Sprecherin verweist auf überdachte Passagen zum Innenhof und Vordächer von Gebäuden, die Wetterschutz bieten. «Bis zur Fertigstellung der Europaallee werden noch das Vordach zum Aufgang Sihlpost und die gedeckten Passagen zum Innenhof vom Gebäude F hinzukommen.»

Das sagt die Expertin: Man könnte den Investoren und Architekten böse Absichten unterstellen. Man könnte ihnen vorwerfen, sie hätten bei ihrem organisatorischen und ästhetischen Gesamtkonzept (grosse Blöcke, gerade Linien, kein Schnickschnack) tatsächlich bewusst die Ausschliessung bestimmter Besuchergruppen mitgedacht. So weit muss man aber gar nicht gehen. Ob absichtlich oder zufällig: Freiräume zu planen, in denen man so sehr dem Wetter ausgesetzt ist (dem Regen, Schnee und Wind, aber auch der Sonne und Hitze), zeugt von Achtlosigkeit – eigentlich allen Bewohner*innen und Nutzer*innen gegenüber. Man wünscht sich ja mehr als nur Schutz vor einem 3-minütigen Wolkenbruch: z.B. Arkaden zum trotzdem spazieren oder gedeckte Sitzmöglichkeiten, um Zvieri zu essen und dem Regen zuzuschauen.

4. Nicht alle Hindernisse sind zum Skaten gut

Skaten hat sich schon lange vom Trend zum Breitensport entwickelt. Und skatende Menschen brauchen für ihre Tricks spannende und gerade Oberflächen, wie beispielsweise Geländer oder Sitzbänke. Doch nicht überall sind die fahrenden Bretter willkommen und die Stadt (oder andere Bodenbesitzer) nehmen bauliche Veränderungen vor, um das Skaten zu verunmöglichen – zum Beispiel mit Noppen auf durchgehenden Oberflächen. In den vergangenen Jahren wurden unter anderem bei der Nationalbank beim Bürkliplatz, beim Rämibühl oder beim Sportplatz Tiefenbrunnen solche Skate-Stopper montiert und die Sportler damit automatisch vom Areal verdrängt. Es gibt jedoch auch positive Beispiele wie der Turbineplatz, der extra so konzipiert wurde, dass Skaterinnen ihr Hobby ausleben können.

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Das sagt die Stadt: Gewisses Inventar im öffentlichen Raum muss vor Beschädigungen geschützt werden. Zum Beispiel beim Brunnen vor der Kirche St. Felix und Regula in Aussersihl könnten Kanten abbrechen und es würde Verfärbungen geben, wenn er zum Skaten zweckentfremdet würde. Skaterinnen und Skatern stehen aber diverse Möglichkeiten offen, ihrem Hobby in der Stadt zu frönen. Zudem hat die Stadt in der Allmend speziell einen Skater-Park eingerichtet.

Das sagt die Expertin: Die Skater-Thematik ist ein gutes Beispiel dafür, dass gewisse marginalisierte Nutzergruppen selbst auch wieder andere soziale Gruppen verdrängen. In Parks in San Francisco und Manhatten wurden Obdachlose von den Sportlern weggentrifiziert. Da könnte man dann umgekehrt argumentieren, dass man auf die Skater nicht unbedingt Rücksicht nehmen muss, da sie ja sowieso den Kick suchen und sehr flexibel auf neue Situationen reagieren können. Davon zeugt zum Beispiel die Aktion 20357 der Hamburger Künstlergruppe WAV (wearevisual): dabei wurden solche extra gegen Skater angebrachte Noppen und Rillen als Fixierhilfe für neue Rampen und Rails umgenutzt.

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